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Der Integrationsrat

Wann wird der Integrationsrat gewählt?

Die Wahlen zum Integrationsrat finden wie die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung alle fünf Jahre statt. Die nächste Wahl findet am 14. September 2025 statt, zeitgleich mit der Kommunalwahl.

Der aktuelle Integrationsrat wurde am 13. September 2020 gewählt. Ergebnisse vom 13. September 2020.


Wie, Wann und Wo kann ich wählen?

Informationen zum "Wie", "Wann" und "Wo" zur Integrationsratswahl

  • Termine
    • 3. August 2025: Erstellung des Wählerverzeichnisses
    • Bis zum 24. August 2025: Versand der Wahlbenachrichtigungen
    • 25. - 29. August 2025: Möglichkeit zur Einsichtnahme im Wählerverzeichnis
    • 24. August - 2. September 2025: Antragstellung zur Eintragung ins Wählerverzeichnis
  • Wählerverzeichnis

    Das Wählerverzeichnis wird am 3. August 2025 erstellt und elektronisch geführt. Alle Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit werden automatisch ins Wählverzeichnis eingetragen. Eingebürgerte Deutsche sind nicht automatisch eingetragen, daher ist es notwendig, sofern sie wählen gehen möchten, sich in das Wählverzeichnis eintragen zu lassen. Das entsprechende Formular steht hier zur Verfügung. Bevor Sie den Antrag aber stellen, warten Sie bitte den 24. August 2025 ab und stellen, sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, bis zum 2. September den Antrag auf Eintragung im Wählerverzeichnis. 

  • Wahlbenachrichtigungen

    Auf Grundlage des Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungen erstellt, die bis zum 24. August zugestellt werden.
    Das Wählerverzeichnis liegt vom 25. - 29. August zur Einsichtnahme im Wahlamt aus, um den Wahlberechtigten die Gelegenheit zu geben, ihren Eintrag im Wählerverzeichnis zu prüfen.

  • Briefwahl

    Mit dem "Briefwahlgeschäft" wird das Wahlamt ca. Mitte August im Wahlamt in den Räumlichkeiten des Mariengymnasiums am Schleusenwall starten.
    Sie können nach der Eintragung im Wählverzeichnis direkt vor Ort im Wahlamt wählen, können alternativ bereits vor dem Wahltag Briefwahl beantragen und in aller Ruhe zu Hause Ihre Wahl treffen. Dazu müssen Sie lediglich die Briefwahlunterlagen anfordern, das geht auch online, oder beim Wahlamt abholen. Natürlich haben Sie, nach der Eintragung im Wählerverzeichnis auch die Möglichkeit, am Wahltag selber, am 14. September 2025, in Ihrem Wahllokal ihre Stimme(n) abzugeben.

Wen kann ich wählen?

Der Wahlauschuss der Stadtverordentenversammlung der Stadt Bocholt hat am 10. Juli 2025 die Zulassung von insgesamt fünf Wahlvorschlagen für die Integrationsratswahl am 14. September 2025 beschlossen, vier Listen und einen Einzelbewerber. Es sind viele neue Gesichter dabei, die Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die auch bislang schon im Integrationsrat vertreten sind, haben wir fett hervorgehoben.  

  1. Europaliste mit Juan Lopez Casanava, Ivica Mazar, Gül Balci, Carmelo Nairi, Selda Koldamca, Donik Krasniqi, Redouane Besbassi, Ebtessam Sawiros, Anosh Moradi, Adnan Ali, Dimitrios Karamoussanlis, Irina Fendel, Juliana Berger, Anastasiya Mironava, Teuta Dervishi, Sefa Kormaz, Apanoup Girgis, Miguel Benitez und Khalil Mounir
  2. Bocholter Liste mit Abdulkadir Kis, Gültekin Izgi, Akan Üstüngör, Zeyneb Mohammady, Bolat Cura, Selahaddin Öztemiz, Serkan Gürbüz, Nazim Cinar und Erman Elmacicegi
  3. Liste Zusammen aktiv mit Ataf Chaudhry, Rosina Giorgio, Karina Can, Lukas Özdemir, Muhammad Aslam und Ermias Giorgio
  4. Liste Zusammenhalt mit Khaled Aidy (Stellvertreter: Mohammad Hammoud) und Al Mahdi Al Mhimd (Stellvertreter: Ammar Saler) 
  5. Einzelbewerber: Carsten Brinks

Formular "Eintragung ins Wählverzeichnis"

Mit diesem Formular können Sie als eingebürgerter Mensch mit internationaler Familiengeschichte den Eintrag ins Wählverzeichnis beantragen sofern Sie bis zum 24. August keine Wahlbenachrichtigung zur Integrationsratwahl erhalten haben. Warten Sie bitte den 24. August 2025 ab und stellen, sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, bis zum 2. September den Antrag auf Eintragung im Wählerverzeichnis. 

Formular

Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen?

Der Integrationsrat setzt sich aus zwölf direkt gewählten Vertreter und Verteterinnen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte aus Bocholt sowie sechs Stadtverordneten zusammen. Alle 18 Mitglieder haben Stimmrecht im Integrationsrat und wählen aus ihrer Mitte ein/eine Vorsitzende(r), und Stellvertreter(in). 

Wer ist im Vorstand des Integrationsrates?

Juan Lopez Casanava ist alter und neuer Vorsitzender. Seine Stellvertreter sind nun Ataf Chaudhry, Memet Cinar und Abdulkadir Kis. 

Der Integrationsrat möchte

Das ist der Integrationsrat der Stadt Bocholt
Die Mitglieder des städtischen Integrationsrates
  • das friedliche und fruchtbare Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen in Bocholt weiter zu fördern und voranzubringen.
  • ein Forum des Austausches und der Beratung mit engagierten Verbänden, Institutionen, Unternehmen, Interessensvertretern, Bürgerinnen und Bürgern, sowie der öffentlichen Verwaltung bilden.
Leitgedanken

Der Integrationsrat setzt sich dafür ein, dass in Bocholt die bunte Vielfalt von der Stadt und seinen Bürgerinnen und Bürgern als Selbstverständlichkeit anerkannt wird. Es soll auf Dauer in der Bevölkerung als selbstverständlich wahrgenommen werden, dass sich alle Menschen in dieser Stadt in ihrer Unterschiedlichkeit achten und anerkennen. Ihre Einzigartigkeit müssen sie nicht erklären oder begründen, sie werden nicht als (kulturell) Fremde gesehen, sondern als Zugehörige zu einer Gemeinschaft, eben als Bocholterinnen und Bocholt.

Unterschiedliche Lebensformen und -stile, vorausgesetzt, sie sind verfassungskonform, werden als Bereicherung des Zusammenlebens wahrgenommen. Um diese Vorstellungen in Bocholt auf eine breite Basis zu stellen, unterstützt der Integrationsrat Aktionen und Veranstaltungen in diesem Sinne.

Der Integrationsrat sieht es als erforderlich an, den Zugang für alle Bocholterinnen und Bocholter mit internationaler Familiengeschichte zu wichtigen Ressourcen wie Erziehung, Bildung, Ausbildung, Beruf, Kultur, Freizeit, Gesundheit zu gewährleisten. Ebenso soll die Beteiligung an der räumlichen und sozialen Gestaltung der Stadt für alle möglich sein.  Auf diese Weise soll eine gemeinsame städtische Kultur entstehen, die keine künstlichen Grenzen zwischen Menschen aus verschiedenen Regionen der Welt zieht und keine ethnisch homogenen Gruppen konstruiert. Es wird anerkannt, dass die Zugehörigkeiten der Menschen vielfältig sind und Überschneidungen mit Anderen aufweisen.

"Lasst uns die Kräfte im Bereich der Integrationsarbeit bündeln und gemeinsam alle neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger begrüßen mit der Aussage Bocholt für alle - Herzlich willkommen" 

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Serie: Wir im IR!

In unregelmäßigen Abständen stellen wir hier die Mitglieder des Integrationsrates vor. Begonnen haben wir mit der Reihe 2019 in der vorherigen Legislaturperiode mit Juan Lopez Casanava, dem Vorsitzenden des Integrationsrates der Stadt Bocholt. 


Aufgaben und Zuständigkeiten

  • Der Integrationsrat vertritt die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bocholt mit Migrationshintergrund.
  • Der Integrationsrat thematisiert ihre sozialen, schulischen, beruflichen und wirtschaftlichen Belange,
  • Der Integrationsrat erörtert Wege und Möglichkeiten der Integration in Bocholt und macht öffentlich Vorschläge
Auszug aus dem § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

"Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen. Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen."

Gesichter: Das ist der Integrationsrat