Wohngeldstelle
Was wir tun
Zu den Aufgaben der Wohngeldstelle gehört hauptsächlich die Beratung ratsuchender Bürgerinnen und Bürger zum Wohngeld und den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger, sowie die Bearbeitung und Zahlbarmachung von Anträgen auf Wohngeld (Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum).
Die Beschäftigten der Wohngeldstelle sind auch Ansprechpersonen, wenn es um die Gewährung von Ratenzahlungen/ Stundungen in Fällen überzahlter Fälle geht.
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Wohngeldanträge können an der Anmeldung des Jobcenters zu den Servicezeiten ohne vorherige Absprache persönlich abgeholt werden.
Nähere Informationen zum Wohngeld
Hinweis zur Bearbeitungszeit
Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit derzeit etwa zwölf Wochen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Wenn Unterlagen nachgefordert werden, beginnt diese Frist ab dem Eingang der letzten entscheidungsrelevanten Unterlage.
Damit wir alle Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten können, erfolgt die Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs. Wir bitten Sie daher, keine mehrfachen oder gleichlautenden Anfragen zu stellen - das würde die Bearbeitungszeit für alle Antragstellenden verlängern.
Aus demselben Grund bitten wir Sie auch, auf Sachstandsanfragen oder Nachfragen zum Eingang Ihrer Unterlagen zu verzichten. Sobald Ihr Antrag geprüft ist, melden wir uns selbstverständlich bei Ihnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Abgabe von Unterlagen
Der Zugang zur Wohngeldstelle erfolgt seit Kurzem über den Eingang des Jobcenters.
Ein Zutritt ins Treppenhaus ist nur mit vorherigem Termin möglich.
Wenn Sie keinen Termin haben, können Sie Ihre Unterlagen in den Briefkasten hinter der Infotheke einwerfen (nicht mehr im 3. Obergeschoss). Alternativ können Sie Ihre Unterlagen natürlich auch per Post oder als PDF-Datei per E-Mail einreichen.
Bitte reichen Sie angeforderte Unterlagen möglichst gesammelt ein. So können wir Ihr Anliegen schneller und vollständig bearbeiten. Werden Unterlagen einzeln nachgereicht, gilt für die Bearbeitungsfrist der Eingang der letzten Unterlage.
Münsterlandkarte
Die Aufladung der Münsterlandkarte ist erst nach der Bewilligung des Wohngeldes möglich.
In der Regel wird die Karte innerhalb von 14 Tagen nach Versand des Bewilligungsbescheids aufgeladen. Bitte beachten Sie, dass auch hier die Bearbeitung der Anliegen in der Reihenfolge ihres Eingangs erfolgt. Wir bitten um etwas Geduld - Sie erhalten Ihre Aufladung so schnell wie möglich.

