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Unterhaltsheranziehung

Unterhaltsheranziehung bezeichnet bei der Stadt Bocholt den behördlichen Prozess, bei dem eine unterhaltspflichtige Person dazu verpflichtet wird, ihren gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber berechtigten Personen nachzukommen. Dies geschieht in der Abteilung "Unterhaltsheranziehung" der Stadt Bocholt, wenn der Staat (z.B. durch Sozialhilfe, Grundsicherung oder Unterhaltsvorschuss) in Vorleistung getreten ist.

Unterhalt bei Leistungsbezug

Wenn Sie selber Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII, Asylleistungen oder Unterhaltsvorschuss erhalten, wird Ihnen die Unterhaltsheranziehung im Fachbereich Soziales helfen. Im Nachgang zum Bewilligungsschreiben bzgl. der o.a. Leistungen wird die Heranziehungsstelle Sie ebenfalls anschreiben und einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin aus der Abteilung nennen. An diese bzw. diesen können Sie sich bei Fragen oder Problemen wenden.

Sollten Sie nicht wissen, wer Ihr Ansprechpartner ist, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden aus der Leistungsabteilung des Jobcenters.

Unterhalt allgemein

Wenn Sie in Bocholt keine Sozialleistungen beziehen und mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind haben, so können Sie sich über eine Beistandschaft beim Bocholter Jugendamt beraten und unterstützen lassen, bis Ihr Kind volljährig ist.

Eine Beistandschaft ist ein kostenloses, freiwilliges Hilfsangebot des Jugendamtes für Elternteile, die ihr minderjähriges Kind allein erziehen oder betreuen. Sie unterstützt z.B. bei der Feststellung der Vaterschaft und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge bleibt voll bestehen, während das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter fungiert.