Einzelhandels- und Vergnügungsstättenkonzept
Im Jahr 1998 hat die Stadt Bocholt erstmalig ein Städtebauliches Konzept zur Einzelhandelsentwicklung und Zentrenstruktur beschlossen. Die erste und zweite Fortschreibung aus den Jahren 2005 und 2011 wurde weiter fortgeschrieben, zuletzt im Jahr 2018.
Es setzt den Rahmen für die gesamtstädtische Einzelhandelsentwicklung, besonders in Bezug auf den Nahversorgungseinzelhandel.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im Oktober 2018 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Bocholt als städtebauliches Entwicklungskonzept.
Am 10.07.2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Bocholz aus 2018 zur Aktualisierung der Zentrenabgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs in Lowick.
Um die Ansiedlung von Spielhallen und anderen Vergnügungsstätten besser steuern zu können, gibt es in Bocholt das"Vergnügungsstättenkonzept". Die Stadtverordnetenversammlung beschloss dazu im Dezember 2021 die Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts der Stadt Bocholt als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
- Einzelhandelskonzept Stadt Bocholt - Stand 2018 pdf 13,82 MB
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- Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept Bereich Lowick 2025 pdf 1,20 MB
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- Vergnügungsstättenkonzept Stadt Bocholt - Stand 2021 pdf 9,10 MB
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