Öffentliche Ausschreibungen
Aktuelle Ausschreibungen
Gesetze und Normen
Die Stadt Bocholt ist eine öffentliche Auftraggeberin und muss daher bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen sowie bei der Erteilung von Konzessionen Vorschriften des Vergaberechts beachten.
Unter "Vergaberecht" ist die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften zu verstehen, die dem Staat, seinen Behörden und Einrichtungen eine bestimmte Vorgehensweise beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben.
Es wird auf https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/vergaberecht-informationen-fuer-die-wirtschaft verwiesen.
Unterhalb des europäischen Schwellenwertes, also für nationale Vergaben, gilt durch die Gesetzesänderung ab dem 01.01.2026 (Neu: § 75a Gemeindeordnung (GO) NRW) nur noch die Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen Teil B.
Bauleistungen:
Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird. Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält die allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen.
Liefer- bzw. Dienstleistungen:
Leistungen sind alle Lieferungen und Leistungen, die nicht Bauleistungen (s.o.) sind.
Weiterhin gilt für die Ausführung der Leistung Teil B der Vergabeordnung für Leistungen (VOL Teil B).
Hier gelangen Sie zu den städtischen Bedingungen:
Schwellenwerte:
Erreichen oder übersteigen sie den in der Vergabeverordnung festgesetzten Schwellenwert, wird ein europäisches Vergabeverfahren durchgeführt.
Es gelten folgende Nettoschwellenwerte:
VOB-Vergaben: 5.404.000 Euro netto
VOL-/VOF-Vergaben: 216.000 Euro netto
Europaweite Ausschreibungen sind zusätzlich im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Beschaffungsabsichten und vergebene Aufträge
Für einen Teil von öffentlichen Aufträgen hat der öffentliche Auftraggeber Beschaffungsabsichten vorab (Ex-ante) öffentlich darzulegen.
Diese werden in der Rubrik Öffentliche Ausschreibungen veröffentlicht.


