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Bocholter Familienunternehmen Sinnack als Unternehmen des Jahres 2024 ausgezeichnet

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v. l. n. r.: Thomas Kerkhoff, Bürgermeister Stadt Bocholt, Karl-Heinz Bollmann, Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse Bocholt, Lena Sinnack, Geschäftsführerin Sinnack Backspezialitäten, Julius Peter Sinnack, Geschäftsführer Sinnack Backspezialitäten, Jana Sinnack, Geschäftsführerin Sinnack Snacks, Joachim Schüling, Vorstandsmitglied Stadtsparkasse Bocholt, Ludger Dieckhues, Geschäftsführer Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing Bocholt

"Unternehmen des Jahres 2024": And the winner is... das Familienunternehmen Sinnack

Die Stadtsparkasse Bocholt und die Wirtschaftsförderung Bocholt haben in einer feierlichen Preisverleihung am 8. Mai 2025 den von der Stadtsparkasse gestifteten Unternehmerpreis verliehen.

Das Familienunternehmen Sinnack wurde im Rahmen eines Festaktes als Bocholts "Unternehmen des Jahres 2024" ausgezeichnet. Mit großer Freude nahmen die Geschäftsführer des Familienunternehmens Julius Peter Sinnack, Lena Sinnack und Jana Sinnack die Ehrung entgegen. Die Preisverleihung fand vor 100 geladenen Gästen in der Stadtsparkasse Bocholt Bocholt statt.

Sinnack, das aus den Unternehmen Sinnack Backspezialitäten und Sinnack Snacks besteht, steht seit 1899 für Qualität, Innovation und nachhaltige Produktion in der Backwarenbranche. Mit modernster Technik, ressourcenschonenden Prozessen und sozialer Verantwortung setzt das Unternehmen Maßstäbe - nicht nur in Bocholt, sondern europaweit. Die Ehrung ist verbunden mit einem Preisgeld von 5.000 Euro, gestiftet von der Stadtsparkasse Bocholt. 

Firma Flender erhält Bocholter Auszeichnung für Familien-Freundlichkeit

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Das Team um Flender-Personalleiter Daniel Mehari (2.v.r.) freut sich über die Auszeichnung als familienfreundliches Unternehmen.

Gleichzeitig mit dem Unternehmerpreis werden mit einem Sonderpreis besonders familienfreundliche Unternehmenskonzepte gewürdigt. Im Jahr 2024 erhielt die Bocholter Firma Flender die Auszeichnung als familienfreundliches Unternehmen. Die Jury würdigte das ganzheitliche Konzept der Familienfreundlichkeit: Von flexiblen Arbeitsmodellen über einen betriebseigenen Kindergarten bis hin zur aktiven Unterstützung in allen Lebensphasen - Flender setze sich vorbildlich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein, hieß es. Das Team um Personalleiter Daniel Mehari nahm die Auszeichnung entgegen und zeigte, dass Familienfreundlichkeit ein zentraler Bestandteil der Unternehmenskultur ist.

Über den Bocholter Unternehmerpreis

Der Preis

Beginn: erstmals 1996

Rythmus: zweijährig, Vergabe im Folgejahr

Dotierung: € 5.000,-

Der Preisträger verpflichtet sich diesen Betrag einzusetzen

a.) für die Fortbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder

b.) für Investitionen -im Umweltschutzbereich des Unternehmens, -zur Sicherheit und zum Schutz der Beschäftigten oder -in Wissenschaft und Forschung (Innovationen)

c.) als steuerlich anerkannte Spende für soziale, wissenschaftliche oder sonstige gemeinnützige Zwecke

Zusätzlich: Sachpreis (Skulptur des Bocholter Künstlers Jürgen Ebert)

Verleihung: Im Rahmen einer öffentlichen Feier, in welcher die Leistungen des Preisträgers durch einen Fachvortrag angemessen gewürdigt werden.

Kriterien für die Preisverleihung

  • Bekenntnis zum Standort Bocholt sowie außergewöhnliche Aktivitäten für den Wirtschaftsstandort Bocholt
  • Erfolgreiche Neugründung oder Fortführung eines Betriebes mit überdurchschnittlicher Einrichtung
    neuer oder Steigerung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Erfolgreiche Gesamtentwicklung des Unternehmens und besondere unternehmerische Leistungen (z. B. erfolgreiche Akquisitionen, Krisenmanagement, Neuausrichtung,Investitionsentwicklung)
  • Besondere Leistungen / Aktivitäten in den Bereichen Umweltschutz, Energiesparen und Ressourcenschonung
  • Erfolgreiche Innovation, Modernisierung und / oder außergewöhnliche Leistungen im Bereich Wissenschaft und Forschung (Technologietransfer)
  • Außerordentliches soziales oder kulturelles Engagement. Dies schließt insbesondere den Themenbereich des Corporate Social Responsibility (CSR), also die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, mit ein.
  • Service und Kundennähe
    Beispiele:
    - besonderer Kundenservice, besondere Dienstleistungen, Flexibilität, ständiger Kontakt
    - Kundennähe: absoluter Wille, sich mit Wünschen/Forderungen der Kunden intensiv auseinander zu setzen, sowohl mit firmeneigenen Know-How als auch mit Fachkompetenz, intensive persönliche Betreuung, schnelle Reaktion

Die Jury

  • Bürgermeister der Stadt Bocholt (Vorsitzender der Jury)
  • Letztmaliger Preisträger
  • Dekane der Fachbereiche Wirtschaft + Informationstechnik und Maschinenbau der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen, Abt. Bocholt (im Wechsel)
  • Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse Bocholt
  • Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Tourimus
  • Geschäftsleitung des BBV
  • IHK Nord Westfalen, Geschäftsstelle Bocholt
  • Kreishandwerkerschaft Borken, Hauptgeschäftsstelle Bocholt

Zur Jurysitzung begründet jeder Juror seine Favorisierung für einen der eingereichten Vorschläge auf der Grundlage der von den Vorschlagsberechtigten vorgelegten Vorschläge, den entsprechenden Begründungen sowie den vorliegenden Wettbewerbsunterlagen. Über die Vorschläge der einzelnen Juroren wird diskutiert, bis die Jury übereinstimmend, im Zweifelsfall per Mehrheitsabstimmung, zu einem Resultat gekommen ist. Die Mitglieder der Jury vertreten die getroffenen Entscheidungen ihrer Jury einstimmig.

Die Entscheidung der Jury bleibt bis zur Preisverleihung geheim. Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Jury sind ausgeschlossen.

Vorschlagsverfahren

Vorschlagsberechtigt sind:

  • Kreishandwerkerschaft Borken, Hauptgeschäftsstelle Bocholt
  • IHK Nord Westfalen, Geschäftsstelle Bocholt
  • Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen, Abt. Bocholt
  • Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG)
  • Vorstand der Stadtsparkasse Bocholt
  • Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
  • Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Bocholt GmbH & Co. KG

Die Selbstbewerbung ist ausgeschlossen. Jeder Vorschlagsberechtigte kann einen Vorschlag einreichen. Jeder Vorschlag ist zu begründen.