Kindertagespflege
Eine attraktive flexible Betreuungsform
Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson).
Insbesondere für die Betreuung der ganz Kleinen ist Kindertagespflege wegen der familiären Atmosphäre und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Diese Form der Betreuung bietet durch die Möglichkeit der intensiven Zuwendung einen sicheren und geschützten Rahmen.
Einen Überblick über die Angeboe zur Kindertagespflege in Bocholt gibt's auch im Kita-Portal der Stadt Bocholt.
Häufige Fragen
In welchem Alter werden Kinder in der Kindertagespflege betreut?
In einer klassischen Kindertagespflegestelle werden Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreut. Für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie die Berufstätigkeit der Eltern, ist eine Betreuung in der Kindertagespflege bereits vor der Vollendung des ersten Lebensjahres möglich.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt. Die Betreuung in einer Großtagespflegestelle (Verbund von Kindertagespflegepersonen mit maximal 9 unter 3-Jährigen Kindern) oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten sind weitere Modelle der Kindertagespflege.
In der Kindertagespflege können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ergänzend zur Kindertageseinrichtung oder Schule bzw. Offenen Ganztagsschule betreut werden.
Was für Aufgaben haben Kindertagespflegepersonen?
Die Kindertagespflegepersonen sind für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern qualifiziert, sie verfügen mindestens über eine Qualifikation auf der Grundlage des so genannten DJI-Curriculums.
Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie bieten vielfältige Bildungsmöglichkeiten, die auch die soziale und sprachliche Entwicklung der Kinder ganzheitlich fördern. Sie planen pädagogische Angebote und ermöglichen den Kindern, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen.
In der Kindertagespflege werden individuelle Unterstützung und Förderung nach den Neigungen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes mit gemeinsamer Bildung und Erziehung in der Kleingruppe in besonderer Weise verknüpft.
Was müssen Eltern für die Kindertagespflege zahlen?
Als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Der so genannte Elternbeitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen, Alter des Kindes und zeitlichen Umfang der Betreuung.
Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig die Offene Ganztagsschule, eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle, zahlen Eltern nur einen Beitrag.
-> Hier finden Sie die Beitragssatzung für die Kindertagespflege (pdf)
Hinweis: Die Kindertagespflegeperson erhält vom Fachbereich Jugend und Familie unter anderem ein Entgelt für ihre Betreuungsleistung und die Sachkosten. Die Kindertagespflegepersonen dürfen keine Kostenbeiträge von den Eltern verlangen, ausgenommen hiervon kann ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten, Hygieneartikel o. Ä. sein.
Wie finde ich die passende Kindertagespflegestelle?
Neben den Kindertageseinrichtungen (Kitas) sind auch die Kindertagespflegestellen im Kita-Portal der Stadt Bocholt vertreten. Das Portal bietet einen umfassenden Überblick mit Informationen zum Angebot der Kindertagespflegestellen.
Eine Auswahl ist nach individuellen Suchkriterien (z. B. Standortsuche, Betreuungszeiten etc.) möglich. Über ein eigenes Benutzerkonto können Eltern ihr Kind bzw. ihre Kinder bei einer oder mehreren Kindertagespflegestellen und/oder Kitas vormerken lassen.
Nach einer Vormerkung setzen sich die Eltern innerhalb von sechs Wochen mit der Fachberatung der ausgewählten Kindertagespflegestelle/n in Verbindung. Im Anschluss daran wird das Kind auf die Warteliste der Kindertagespflegestelle übernommen. Während eines Betreuungsverhältnisses bleibt die Fachberatung Ansprechpartner/in und begleitet sowie unterstützt sowohl die Eltern als auch die Kindertagespflegepersonen.
Hier geht's zum Kita-Portal der Stadt Bocholt.
Falls die Eltern keinen geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind im Kita-Portal finden und von allen ausgewählten Betreuungsplätzen eine Absage erhalten haben, können sie sich über eine Bedarfsanmeldung direkt an die Fachberatung Kindertagespflege oder Kita wenden. Die Bedarfsanmeldung kann schriftlich über den Postweg oder per E-Mail bei der zuständigen Fachberatung eingereicht werden.
Hier gibt es das Formular zum Download:
Während eines Betreuungsverhältnisses bleibt die Fachberatung Ansprechpartner/in und begleitet sowie unterstützt sowohl die Eltern als auch die Kindertagespflegepersonen.
Wie werde ich Kindertagespflegeperson?
Der Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Bocholt sucht motivierte Personen, die sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren.
Wenn Sie Freude am Umgang mit Kindern haben, eine familiäre Umgebung anbieten können, flexibel, verantwortungsbewusst und kooperativ sind, möchten wir Sie gerne als Kindertagespflegeperson gewinnen.
Die Kindertagespflege bietet einen attraktiven Weg Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Im Rahmen dieser selbstständigen Tätigkeit haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines schlüssigen Konzeptes Ihre Arbeitszeiten frei zu gestalten.
Um weitere Informationen über die Möglichkeiten und Perspektiven dieses abwechslungsreichen Tätigkeitsfeldes und über die Zugangsvoraussetzungen für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson zu erhalten, melden Sie sich gerne bei der Fachberatung. In einem persönlichen Gespräch können Sie unter anderem zu der Vergütung oder zum Verfahren der Eignungsfeststellung mehr erfahren.
Fragen zu Kita und Kindergarten?
Fachberatung
Hannah Eisenbarth
Kindertagesbetreuung und Planung
Jugend und Familie
E-Mail senden
+49 2871 953-2376