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Wohnbaugrundstücke in der Stadt Bocholt

Überblick: Bocholts Neubaugebiete

Bocholt ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und vielfältigen Wohnstandards. Erfahren Sie mehr über Ihren Weg zum Eigenheim in Bocholt mit interessanten Informationen für Bauherrinnen und Bauherren.

Derzeit entwickelt die Stadt Bocholt in folgenden Stadtteilen Neubaugebiete:

Mit einem städtischen Angebot für die geplanten Neubaugebiete Mussum und Biemenhorst, wird aus heutiger Sicht im 1. Quartal 2024 gerechnet. Für das geplante Neubaugebiet Holtwick/Lowick wird frühestens Ende 2024 mit einem Angebot gerechnet.

Eine Vermarktung für das geplante Neubaugebiet Eschkante kann erst erfolgen, wenn die Erschließung des Baugebietes gesichert ist. Zur äußeren Erschließung ist der Nordring zwischen Hemdener Weg und Adenauerallee zwingend erforderlich. Ein Zeitpunkt für die Erschließung steht bis jetzt noch nicht fest.

Grundstücke in diesen Neubaugebieten befinden sich in den baurechtlichen Verfahren und können erst angeboten werden, sobald die Verfahren abgeschlossen sind und die Erschließung der Grundstücke gesichert ist.

Preisangaben und Aussagen zu gesicherten Zeitplänen sind deshalb derzeit noch nicht möglich.

Die städtische Interessentenliste

Der Weg zum eigenen Haus

Sie interessieren sich für ein städtisches Baugrundstück in Bocholt? Super! Tragen Sie sich dann in die städtische Interessentenliste ein.

  • Die städtische Interessentenliste informiert Sie über künftige Angebote
  • Die Eintragung erfolgt unverbindlich und ist kostenfrei

Wichtig zu wissen: Die Eintragung in die städtische Interessentenliste ist keine Bewerbung auf ein konkretes Grundstücksangebot, sondern eine Eintragung in ein kostenfreies und unverbindliches Informationssystem. Eine Rangfolge wird in der Interessentenliste nicht generiert. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise.

Zur Eintragung in die digitale Interessentenliste

Login erforderlich

Um sich in die Interessentenliste einzutragen, benötigen Sie zuerst ein Bocholt.de-Benutzerkonto. Die Registrierung ist einfach und kostenlos. Das Benutzerkonto ist keine Eintragung in die Interessentenliste.

Sie haben bereits ein Benutzerkonto?
Dann können Sie sich hier anmelden (hier klicken).

Sie haben noch kein Benutzerkonto?
Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren (hier klicken).

Hinweis: Wenn Sie ein Bocholt.de-Benutzerkonto erstellt haben, müssen Sie zurück auf diese Seite, um zur Eintragung in die Interessentenliste zu gelangen. Falls Sie eingeloggt sind und diese Meldung trotzdem angezeigt wird, versuchen Sie, die Seite erneut aufzurufen. (Tastaturbefehl: F5)

Häufige Fragen

Wie trage ich mich in die Interessentenliste ein? (Schritt für Schritt Anleitung)

Wie kann ich meine Daten wie Name, Adresse, etc. in der Interessentenliste ändern? (Schritt für Schritt Anleitung)

Wieso steht bei meinem abgesendeten Eintrag das heutige Datum und nicht mein ursprüngliches Eintragungsdatum?

Um Ihr ursprüngliches Eintragungsdatum zu behalten, haben Sie einen persönlichen Code von uns zugeschickt bekommen. Diesen Code geben Sie bei Ihrer Eintragung mit an. Sobald wir Ihren Eintrag dann erhalten haben, gleicht unser System den Code mit Ihrem alten Datensatz ab und überträgt automatisch Ihr ursprüngliches Eintragungsdatum.

Ihr Datensatz wird zusätzlich nachträglich nochmal von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin geprüft und Sie bekommen eine zweite E-Mail mit einer Bestätigung von uns.

Diese Bestätigung bedeutet, dass Ihr Datensatz korrekt ist, Ihr ursprüngliches Eintragungsdatum übernommen wurde und Sie nun in der digitalen Interessentenliste eingetragen sind.

Wieso brauche ich ein Benutzerkonto, um mich auf die Interessentenliste setzen zu lassen?

Die Stadt Bocholt hat ihre Interessentenliste vollständig digitalisiert. Der Vorteil: Interessenten können ihren Eintrag und die eingegebenen Daten im Benutzerkonto selbstständig bearbeiten - und bei Bedarf auch löschen. Für diese Funktion ist ein Account auf der bocholt.de notwendig. Hier können Sie sich auf der bocholt.de registieren.

Künftig werden auch weitere Onlinedienste über das Benutzerkonto angebunden und verwaltet. Einen Überblick über das aktuelle Angebot digitaler Dienstleistungen finden Sie hier.

Ich habe mich auf die Liste setzen lassen. Ist das gleichzeitig eine Bewerbung für ein Wohnbaugrundstück?

Nein, die Eintragung in die Interessentenliste ist keine Bewerbung auf ein konkretes Grundstücksangebot. Es handelt sich lediglich um eine Eintragung in ein kostenfreies und unverbindliches Informationssystem. Eine Rangfolge wird hier nicht generiert.

Sobald neue Wohnbaugrundstücke ausgeschrieben werden, werden Sie per E-Mail darüber informiert und können sich dann konkret auf die Grundstücke bewerben.

Ich stehe schon seit einiger Zeit auf der Interessentenliste. Muss ich mich trotzdem neu registrieren?

Personen, die bereits auf der städtischen Interessentenliste stehen, werden durch die Stadt Bocholt schriftlich über den Wechsel zur digitalen Interessentenliste informiert.

Im Infoschreiben finden Sie einen individuellen Code, den Sie bei der Registrierung angeben können - so wird ihr bisheriger Eintrag mit dem digitalen Eintrag verknüpft und Ihr ursprüngliches Eintragungsdatum wird übernommen.

Ich komme mit der Registrierung nicht klar. An wen kann ich mich wenden?

Leonie Waters

Bodenwirtschaft und Liegenschaften

Grundstücks- und Bodenwirtschaft

E-Mail senden

+49 2871 953-3152


So erfolgt die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken

Wohnbaugrundstücke werden stark nachgefragt. Der Nachfrage steht ein  beschränktes Angebot sowohl seitens der Stadt Bocholt als auch des Privatmarktes gegenüber.

Wohnbaugrundstücke werden deshalb Bauwilligen angeboten, die zeitnah und mit einer sofortigen Eigennutzungsabsicht ein Wohnhaus bauen wollen. Dennoch sind notwendige Auswahlentscheidungen zu erwarten. Diese werden unabhängig und auf der rechtlichen Grundlage kommunalpolitischer Vorgaben getroffen.

Grundlage für die Vergabe sind die Vergaberichtlinien der Stadt Bocholt vom 12.11.2014.


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