Wohnbaugrundstücke in der Stadt Bocholt
Überblick: Bocholts Neubaugebiete
Bocholt ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und vielfältigen Wohnstandards. Erfahren Sie mehr über Ihren Weg zum Eigenheim in Bocholt mit interessanten Informationen für Bauherrinnen und Bauherren.
Derzeit entwickelt die Stadt Bocholt in folgenden Stadtteilen Neubaugebiete:
Mussum (Klicken für Plan)
Mit einem städtischen Angebot für die geplanten Neubaugebiete Mussum und Biemenhorst, wird aus heutiger Sicht frühestens im 4. Quartal 2023 gerechnet. Für das geplante Neubaugebiet Holtwick/Lowick wird frühestens im 2. Quartal 2024 mit einem Angebot gerechnet.
Grundstücke in diesen Neubaugebieten befinden sich in den baurechtlichen Verfahren und können erst angeboten werden, sobald die Verfahren abgeschlossen sind und die Erschließung der Grundstücke gesichert ist.
Preisangaben und Aussagen zu gesicherten Zeitplänen sind deshalb derzeit noch nicht möglich.
Der Weg zum eigenen Haus: Die städtische Interessentenliste
Sie interessieren sich für ein städtisches Baugrundstück in Bocholt? Super! Tragen Sie sich dann in die städtische Interessentenliste ein.
- Die städtische Interessentenliste informiert Sie über künftige Grundstücksangebote
- Die Eintragung erfolgt unverbindlich und ist kostenfrei
Wichtig zu wissen: Die Eintragung in die städtische Interessentenliste ist keine Bewerbung auf ein konkretes Grundstücksangebot, sondern eine Eintragung in ein kostenfreies und unverbindliches Informationssystem. Eine Rangfolge wird in der Interessentenliste nicht generiert. Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise.
Hier geht es zur Eintragung in die städtische Interessentenliste
So erfolgt die Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken
Wohnbaugrundstücke werden stark nachgefragt. Der Nachfrage steht ein beschränktes Angebot sowohl seitens der Stadt Bocholt als auch des Privatmarktes gegenüber.
Wohnbaugrundstücke werden deshalb Bauwilligen angeboten, die zeitnah und mit einer sofortigen Eigennutzungsabsicht ein Wohnhaus bauen wollen. Dennoch sind notwendige Auswahlentscheidungen zu erwarten. Diese werden unabhängig und auf der rechtlichen Grundlage kommunalpolitischer Vorgaben getroffen.
Grundlage für die Vergabe sind die Vergaberichtlinien der Stadt Bocholt vom 12.11.2014.