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Fundbüro Bocholt - Vor Ort und online

Was passiert mit nicht abgeholten Fundsachen?

Fundsachen, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nicht abgeholt werden, können versteigert oder anderweitig verwertet werden. Informationen zu kommenden Versteigerungen finden Sie rechtzeitig hier auf unserer Seite.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt?

Fundsachen werden in der Regel für sechs Monate aufbewahrt. Fundsachen ohne materiellen oder erkennbar ideellen Wert können im Einzelfall bereits vorher entsorgt werden. Danach gehen sie in das Eigentum der Stadt über oder werden versteigert, soweit der Finder/die Finderin keinen Eigentumsvorbehalt erklärt hat.

Was kostet der Service?

Die Nutzung der Plattform www.fundbürodeutschland.de ist für Sie kostenlos. Es können jedoch Gebühren für die Rückgabe oder den Eigentumserwerb bestimmter Gegenstände anfallen.

Habe ich einen Anspruch auf einen Finderlohn?

Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5%, von dem Mehrwert 3%, bei Tieren 3%. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.

Kann ich anonym Fundsachen abgeben?

Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie dann weder Finderlohn noch Eigentumserwerb beanspruchen können.