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Information zur Grundsteuerreform NRW
Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer haben vom 1.7.22 bis zum 31.10.22 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (sog. Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Nähere Informationen hier.