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Leistungen

Mietspiegel

Stadt Bocholt

Der Bocholter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Bocholt wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessensvertreterinnen und Vertretern der Vermieter- und Mieterseite in der Stadt Bocholt anerkannt. Er genügt damit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d Abs. 1 BGB) gestellt werden.

Kurztext

Die dem Mietspiegel 2026 zugrunde liegenden Daten wurden von der Neitzel Consultants GmbH, Witten, im Rahmen einer repräsentativen Vermieterbefragung (Vollerhebung) zum Stand Mai 2025 ermittelt. Die relevanten wohnwertbestimmenden Merkmale - Art, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage - wurden mithilfe eines Fragebogens bzw. mittels Datenträgeraustausch bei den Vermietern erhoben. Relevant für die Auswertungen waren dabei lediglich Mieten der Wohnungen, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder von Erhöhungen nach § 560 BGB abgesehen, geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB). Der qualifizierte Mietspiegel gilt ab dem 01.01.2026. 

Einen Mietspiegel für gewerblich genutzte Immobilien seitens der Stadt Bocholt gibt es nicht. Die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft Bocholt kann zu den durchschnittlichen Mieten in diesem Bereich Auskünfte geben.

Formulare