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Jobcenter

Video: Was das Jobcenter leistet

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Die Jobcenter im Münsterland leisten mehr als finanzielle Unterstützung in Form von Bürgergeld. Sie dienen auch als Anlaufstelle für Arbeitgebende, die auf der Suche nach passendem Personal sind. Durch passgenaue Vermittlung und Beratung zu Fördermöglichkeiten können sie dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region, die Kontakt zu Jobcentern im Münsterland haben, um dort Personal zu finden, kommen hier zu Wort. 

Und räumen mit Vorurteilen auf.

Häufige Fragen zur Antragsstellung

Welche Unterlagen muss ich bei einem Weiterbewilligungsantrag (WBA) einreichen?

Neben dem Formular "WBA" sind vor allem aktuelle Vermögensnachweise einzureichen. Dazu gehören in jedem Fall die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Wenn Sie weiteres Vermögen haben (z.B. Sparbuch, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Kreditkarte, PayPal, …) sollten Sie auch darüber aktuelle Auszüge oder Nachweise vorzulegen.      

Außerdem sollten Sie spätestens mit Ihrem Weiterbildungsantrag - falls vorhanden - die aktuelle Verbrauchsabrechnung über Heiz- und Wasserkosten, die aktuelle Betriebskostenabrechnung und Ihre Lohnabrechnungen vorlegen, soweit Sie dieses nicht schon eingereicht haben. Grundsätzlich gilt, Änderungen an der Lebenssituation direkt nach Kenntnis dem Jobcenter mitzuteilen.

Kann ich meine Unterlagen auch digital einreichen?

Neben dem Briefkasten und der Abgabe an der Infotheke ist es auch möglich Ihre Antragsunterlagen digital einzureichen. Dazu können Sie das neue Kontaktformular nutzen, über das Sie Ihre Unterlagen hochladen und Ihrem Ansprechpartner direkt zusenden können.

Das Kontaktformular erleichtert es Unterlagen digital einzureichen und ist technisch sicherer als die Übersendung per E-Mail.

Muss ich erst mein Erspartes aufbrauchen bevor mein Antrag bewilligt werden kann?

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Erspartes nicht vollständig aufbrauchen.

Es gibt Freibeträge, sodass Ihr Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze geschützt ist:
Ihr erspartes Vermögen bleibt während der Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs bis zu einer Höhe von 40.000 Euro und 15.000 Euro für jede weitere Person unberücksichtigt.

Nach der Karenzzeit gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro für jede Person. Außerdem gibt es Schonvermögen wie z.B. ein angemessenes Kfz oder ein angemessen großes selbstgenutztes Haus- oder Wohnungseigentum, welches Sie nicht zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit einsetzen müssen.

Einzelheiten werden nach Antragstellung geprüft und können beim Jobcenter nachgefragt werden.

In den Antragsunterlagen werde ich gefragt, ob ich mein Warmwasser dezentral erzeuge. Wann ist das der Fall?

Wenn Sie eine dezentrale Warmwasserversorgung haben, kann Ihnen hierfür ein Mehrbedarf gewährt werden. Eine dezentrale Warmwasserversorgung liegt vor, wenn das Warmwasser nicht zentral über die Heizungsanlage erzeugt wird, sondern separat z.B. über einen Durchlauferhitzer/ Untertischgerät in der eigenen Wohnung.

Die Abrechnung erfolgt dann meistens über die Haushaltsenergie. Sollte dieses der Fall sein, geben Sie dies in den Antragsunterlagen an. Erfolgt ihre Warmwasserversorgung zentral, wird das Warmwasser grundsätzlich über die Heizkosten abgerechnet.

Wie lange dauert es bis mein Antrag bewilligt wird?

Nachdem Sie den Erstkontakt abgegeben haben, werden Ihnen die Antragsunterlagen von Ihrem Sachbearbeiter zugesendet. Die Dauer der Bearbeitung ist davon abhängig wie umfangreich Ihr Fall ist und wie schnell alle nötigen Antragsunterlagen von Ihnen vollständig vorgelegt werden.

Woher weiß ich, dass meine Unterlagen eingegangen sind?

Wenn Sie die Unterlagen per Mail einreichen, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, dass Ihre Mail eingegangen ist und bearbeitet wird. Unterlagen, die Sie in den Briefkasten werfen oder an der Infotheke einreichen, werden gescannt und dann Ihrem Ansprechpartner weitergeleitet.

Wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie per Post Bescheid. Sofern wir noch weitere Unterlagen benötigen, erhalten Sie dazu ebenfalls ein Schreiben vom Jobcenter.

Häufige Fragen zu Wohnkosten und Umzug

Welche Wohnkosten werden berücksichtigt?

Das Bürgergeld und die Sozialhilfe umfassen auch den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Dies gilt sowohl für den Bedarf für eine Mietwohnung als auch für selbstbewohntes Wohneigentum.

Zu den Kosten, die für eine Mietwohnung berücksichtigt werden, zählen GrundmieteNebenkosten und Heizkosten. Bei selbstbewohntem Wohneigentum können Schuldzinsen und Hausgeld berücksichtigt werden. Tilgungsraten werden nur in einigen Ausnahmefällen berücksichtigt.

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die Kosten für die Unterkunft grundsätzlich in voller Höhe bei der Berechnung des Leistungsanspruchs berücksichtigt. Danach wird bei Vorliegen unangemessener Kosten geprüft, ob ein Wohnungswechsel wirtschaftlich wäre. In diesem Fall werden die unangemessenen Kosten so lange anerkannt, wie es nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Kosten zu senken, in der Regel längstens für sechs Monate. Heizkosten werden auch im ersten Jahr nur berücksichtigt, soweit diese angemessen sind.

Bedarfe für Haushaltsstrom (außer für die Heizung) sind Teil der Regelleistung.

Wann gilt eine Wohnung als angemessen?

Diese Übersicht zeigt Richtwerte, welche Wohnungskosten* in Bocholt in der Regel als angemessen betrachtet werden:

  • 1 Person: 425,50 Euro
  • 2 Personen: 521,95 Euro
  • 3 Personen: 620,80 Euro
  • 4 Personen: 747,65 Euro
  • 5 Personen: 964,70 Euro
  • jede weitere Person: zzgl. 131,55 Euro

 * angemessene Bruttokaltmiete (Grundmiete zuzüglich kalte Nebenkosten), Stand 2/2024

Ob eine Wohnung im Einzelfall, trotz höherer Bruttokaltmiete, als angemessen angesehen wird, entscheidet das Jobcenter bzw. das Sozialamt. Dies kann beispielsweise bei einer Pflegebedürftigkeit der Fall sein.

Was muss ich beachten, wenn ich umziehen will?

Sofern Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten und einen Wohnungswechsel planen, muss die Übernahme der Unterkunfts- und der mit dem Umzug verbundenen Kosten neu bewertet werden.

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass die Unterkunftskosten künftig übernommen werden, nehmen Sie vorab Kontakt zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auf. Dort werden Sie zum Verfahrensablauf Wohnungswechsel beraten.

Ich ziehe in eine neue Wohnung und habe keine Möbel. Kann das Jobcenter mir diese bezuschussen?

Das Jobcenter kann eine Erstausstattung für Möbel gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Hierfür genügt ein formloser Antrag. Einzelheiten werden nach Antragstellung geprüft und können beim Jobcenter nachgefragt werden.

Die Erstausstattung umfasst Pauschalen für Möbel und Hausrat. In Einzelfällen kann auch eine Ersatzbeschaffung als Darlehen gewährt werden. 

Ich bin in eine neue Wohnung gezogen und muss eine Mietkaution zahlen. Kann das Jobcenter die Mietkaution übernehmen?

Das Jobcenter kann Ihnen ein Darlehen für die Mietkaution gewähren, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Näheres wird in einem Gespräch geklärt werden.

Das Darlehen zahlen Sie anschließend in Raten zurück, die aus Ihrem Anspruch einbehalten werden. Der Antrag kann formlos erfolgen.

Häufige Fragen zu Darlehen und Ratenzahlungen

Kann ich auch in anderen Situationen ein Darlehen erhalten?

Im Einzelfall kann ein unabweisbarer ungedeckter Bedarf als Darlehen gewährt werden, auch wenn er grundsätzlich vom Regelbedarf umfasst ist.

Als unabweisbar gilt ein Bedarf dann, wenn er zur Vermeidung einer Notsituation nicht aufgeschoben werden kann (Bsp.: Stromschulden bei drohender Stromsperre). Sie sollten mit entsprechenden Nachweisen oder Erklärungen belegen, warum Ihr individueller Bedarf unabweisbar ist und daher ein Darlehen notwendig ist.

Ich habe einen Bescheid vom Jobcenter bekommen mit der Nachricht, dass ich einen Teil meiner Leistungen zurückzahlen muss. Ich kann diese Rückzahlung nicht in einer Summe leisten. Was soll ich tun?

Rückforderungen von gewährten Leistungen können auch in Raten zurückgezahlt werden. Sprechen Sie dazu Ihre/n Leistungssachbearbeiter/in an oder reichen Sie einen Ratenzahlungsvorschlag ein mit der Info, in welchen monatlichen Raten Sie die Rückzahlung vornehmen möchten.

Die Raten werden dann wenn möglich aus Ihrem laufenden Leistungsanspruch einbehalten und direkt abgezweigt bis der geforderte Gesamtbetrag zurückgezahlt wurde.  

Sonstige Fragen und Infos

Wo finde ich Infos zur Münsterlandkarte?

Wenn es um das Thema Bildung und Teilhabe mit der Münsterlandkarte geht, finden Sie alle Informationen auf unserer Themenseite. (Hier klicken.)

Wie kann ich von den Rundfunkbeiträgen befreit werden?

Als Bürgergeldempfänger/in können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Dazu können Sie beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkbeiträgen stellen und einen Nachweis vorlegen, dass Sie Bürgergeld beziehen.

Ein solcher Nachweis ist im ersten Bewilligungsbescheid und in jedem Weiterbewilligungsbescheid vom Jobcenter enthalten. Legen Sie diese Bescheinigung über Ihren Leistungsbezug bei Ihrem Antrag beim Beitragsservice vor.

Ich möchte gerne in den Urlaub fahren. Muss ich das mit dem Jobcenter absprechen? 

Bitte teilen Sie Ihrem/Ihrer Fallmanager/in unbedingt mit, wenn Sie in den Urlaub fahren oder aus anderen Gründen Bocholt zeitweise verlassen möchten. Grundsätzlich brauchen Sie die Zustimmung des Jobcenters um wegzufahren, da Sie in dieser Zeit nicht erreichbar sind, um in Arbeit vermittelt werden zu können.   

Wichtige Begriffe - einfach erklärt

Bürgergeld - Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es ersetzt das ehemalige Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Das Bürgergeld gibt es in Deutschland seit dem 01.01.2023. 

Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht:

  • Bei Bedürftigkeit
  • bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit
  • meist im Anschluß an das Arbeitslosengeld I

Bedarf - Der Bedarf ist der Geldbetrag, den Menschen zum Leben benötigen. Hierzu gehört die Anschaffung von Kleidung und Lebensmitteln und allem für den täglichen Bedarf (auch Strom). Dieser Betrag wurde berechnet und ist abhängig vom Alter und der Familiensituation. Beim Jobcenter nennt er sich auch "Regelbedarf"

Bedarfsgemeinschaft - Eine Bedarfsgemeinschaft, auch BG abgekürzt, entsteht, wenn mehrere Menschen aus einem Haushalt Leistungen beantragen (z.B. eine Familie mit Kindern unter 25 Jahren, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder auch Menschen, die eine feste Beziehung miteinander führen). Mindestens eine Person muss erwerbsfähig sein. Damit nicht immer alle Mitglieder der BG zur Antragstellung erscheinen müssen, kann schriftlich ein Vertreter oder eine Vertreterin der BG für bestimmte Angelegenheiten festgelegt werden. (siehe auch: Haushaltsgemeinschaft)

Bescheid - Wenn Sie beim Jobcenter Bocholt einen Antrag auf Bürgergeld stellen, bekommen Sie schriftlich eine Antwort. Das nennt man auch Bescheid. Dieser Bescheid enthält z.B. die Information, wie über Ihren Antrag entschieden wurde. Ob er also genehmigt wurde oder nicht, ob sich etwas ändert oder ob Sie unter Umständen auch zu Unrecht Leistungen erhalten haben und etwas zurückzahlen müssen.

Datenschutz - Sie müssen beim Beantragen von Bürgergeld beim Jobcenter viele persönliche Daten angeben. Diese sind wichtig, damit das Jobcenter Bocholt berechnen kann, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht. Sie können aber sicher sein, dass Ihre Daten beim Jobcenter vorschriftsmäßig behandelt werden und ganz besonders geschützt sind. Hierzu gibt es Vorschriften, an die das Jobcenter Bocholt sich strikt hält.

Einkommen - Das Einkommen ist Geld, welches Sie regelmäßig (z.B. Gehalt, Zinsen, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder Mieteinnahmen) erhalten. Aber auch einmalige Einnahmen, z.B. Steuererstattungen, Nebenkostenerstattungen oder Einnahmen aus Verkäufen gehören zum Einkommen und müssen angegeben werden.

Erwerbsfähigkeit - Die Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit eines jeden Menschen über 15 Jahre, mindestens 3 Stunden täglich arbeiten zu können.

Haushaltsgemeinschaft - Im Gegensatz zur Bedarfsgemeinschaft wohnen die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft (auch HG genannt) zusammen, gehören aber nicht zusammen. Das sind z.B. Kinder über 25 Jahren, Pflegekinder, Großeltern, Onkel und Tanten, die mit im Haushalt leben.

Hilfebedürftigkeit - Sie gelten im Jobcenter als hilfebedürftig und können somit grundsätzliche einen Antrag auf Bürgergeld stellen, wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, oder aber das Geld, welches Sie verdienen, nicht für die ganze Familie ausreicht. Ebenfalls hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie bereits Hilfe von anderen Sozialträgern erhalten (z.B. Kinderzuschlag), das Geld aber dennoch nicht ausreicht.

Informationen - Sie bekommen immer eine Information vom Jobcenter Bocholt, wenn sich für Sie wichtige Änderungen ergeben. Bitte lesen Sie daher alle Briefe sorgfältig durch und fragen Sie bei Bedarf nach. Die Daten Ihrer Kontaktperson stehen oben rechts auf dem Brief.

Kosten der Unterkunft (KdU) - Das Jobcenter Bocholt übernimmt die Kosten für Ihre Unterkunft und die Heizkosten, sofern diese angemessen sind. Das berechnet Ihr zuständige/r Sachbearbeiter/in, hier können Sie auch die aktuellen Obergrenzen für Miete bzw. Größe der Wohnung erfragen. Auch wenn Sie im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben, wird das Jobcenter die Kosten entsprechend berechnen.

Mehrbedarf/besonderer Mehrbedarf - Manchmal reicht der normale Regelbedarf nicht, wenn man sich in besonderen Situationen befindet. Daher kann es sein, dass man die Möglichkeit hat, Mehrbedarf zu beantragen. Dies ist möglich, wenn man schwanger ist (ab der 13. Schwangerschaftswoche), eine Behinderung hat, auf spezielle Nahrungsmittel angewiesen oder oder auch als Schülerin bzw. Schüler durch die Schule vorgeschriebene Bücher kaufen muss.

Weiter gibt es so besonderen Mehrbedarf, wenn die Kosten für den Lebensunterhalt und besonderen Gründen höher sind. Dazu gehören z.B. besondere Hygienemittel bei speziellen Erkrankungen oder Reisekosten zu Umgangskontakten mit dem eigenen Kind. Brillen und Zahnersatz gehören nicht zu den besonderen Bedarfen!

Mitwirkungspflicht - Alle Menschen, die Bürgergeld erhalten, müssen mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Das nennt man auch Mitwirkungspflicht. Sie müssen also:

  • immer richtige und vollständige Angaben machen
  • Ihre Angaben auch beweisen können, z.B. durch Vorzeigen von Urkunden oder Bescheinigungen
  • sofort mitteilen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert, was für den Bezug der Leistungen wichtig ist. Also, wenn Sie beispielsweise einen Job gefunden haben oder sich Ihre Miete erhöht.
  • dem Jobcenter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, wenn Sie aktuell krank geschrieben sind.

Schülerinnen/Schüler - Da jede Person über 15 Jahren als erwerbsfähig gilt, werden auch Jugendliche ab diesem Alter in das Fallmanagement des Jobcenters Bocholt eingeladen. Hier geht es natürlich in der Beratung darum, den Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Unterstützung in ihrer Schullaufbahn, bei der Wahl einer Ausbildungsstelle oder dem Erreichen anderer beruflicher Ziele anzubieten.

Vermögen - Wenn Sie beim Jobcenter Bocholt einen Antrag auf Bürgergeld stellen, müssen Sie auch Ihr Vermögen angeben. Dazu gehören zum Beispiel: Guthaben auf dem Konto, Autos, Motorräder, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, wertvoller Schmuck oder andere kostbare Gegenstände. 

Vorrangige Leistungen - Bevor Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch bezogen werden können, müssen Sie erst prüfen, ob es nicht andere Leistungen gibt, die zuerst genutzt werden müssen, so genannte "Vorrangige Leistungen". Dies ist z.B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Rente, Krankengeld, Elterngeld, BafÖg oder Arbeitslosengeld I.

Widerspruch - Wenn Sie einen Brief mit einer Entscheidung des Jobcenters Bocholt erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einreichen. Sie müssen den Widerspruch schriftlich einreichen und einen Grund nennen, warum Sie mit der Entscheidung des Jobcenters Bocholt nicht einverstanden sind.