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Kinder- und Jugendschutz

Bocholt bekennt sich zum Jugendschutz

Bocholter Vereine, Verbände und Einrichtungen setzen die Vorschriften des Jugendschutzes aktiv um. Dafür unterzeichneten sie eine Grundsatzerklärung, die "Kinder- und Jugendschutzdeklaration für Bocholt".

... die Bestimmungen und Ziele des Kinder- und Jugendschutzes unter der Leitidee "Kinder schützen und stärken" zu beachten und umzusetzen.

Bocholter Kinder- und Jugendschutzerklärung

Bocholter Kinder- und Jugendschutz-Erklärung im Wortlaut

"Beim Kinder- und Jugendschutz geht es unter der Leitidee "Kinder schützen und stärken" darum, die jungen Menschen vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen und sie zu befähigen, mit den vorhandenen Risiken umzugehen. Hier sind alle Erwachsenen gefordert. Denn die gesetzlichen Vorschriften des Jugendschutzes müssen beachtet und befolgt werden. Alle, die mit jungen Menschen zu tun haben, sind in der Verantwortung, ob in Vereinen und Verbänden, im Gaststättengewerbe, im Einzelhandel oder in sonstigen Einrichtungen.

Jeder Erwachsene und sein Verhalten ist wichtig für die Einhaltung des Jugendschutzes.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner erklären, dass sie die Bestimmungen und Ziele des Kinder- und Jugendschutzes unter der Leitidee "Kinder schützen und stärken" beachten und umsetzen.

Sie erkennen an, dass es auch Aufgabe von Veranstaltern - insbesondere Vereinen und Verbänden - ist, Kinder und Jugendliche gegenüber Gefährdungen aller Art zu stärken. Dies bedeutet konkret: Bei Zigaretten und Alkoholika werden die Abgabeverbote des Jugendschutzgesetzes beachtet.

Die Unterzeichner nehmen hier ihre Verantwortung gegenüber Minderjährigen wahr. Sie fragen nach dem Altersnachweis und schützen dadurch Kinder und Jugendliche. Auch die Aufenthaltsvorschriften bei öffentlichen Veranstaltungen müssen eingehalten werden. Hier verschaffen sich die Veranstalter ebenfalls durch Alterskontrollen Gewissheit.

Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichner bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen dazu, - Altershinweise auf Werbeträger abzudrucken, - keine Veranstaltungen durchzuführen und zu bewerben, die den Alkoholkonsum fördern und damit die Gesundheit der Jugendlichen gefährden (sogenannte "Flatrate-Partys"), - um Mitternacht alle Minderjährigen aufzufordern, die Veranstaltung zu verlassen, - entsprechend dem Gaststättengesetz ein alkoholfreies Getränk mindestens ebenso günstig anzubieten wie das billigste alkoholische Getränk, sowie offen zu sein für einen regelmäßigen Dialog mit dem Fachbereich Jugend, Familie und Sport der Stadt Bocholt über jugendschutzrelevante Themen!"


Informationen und Tipps für Kinder und Jugendliche

Cybermobbing

Logo Erste-Hilfe-App Cyber-Mobbing

Cybermobbing, Internet-Mobbing oder Cyberbullying bezeichnet das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer im Netz. Bist du betroffen? Mit der App von www.klicksafe erhältst du erste Hilfe.

Sorgentelefon und Onlineberatung

Junges Mädchen mit Smartphone

Hast du Sorgen oder bedrückt dich etwas? Du hast gerade niemanden, der dir zuhört oder dem du dich anvertrauen möchtest?

Dann kann dir vielleicht ein Anruf beim Kinder- und Jugendtelefon unter Tel. 116 111 oder 0800 111 0 333 weiterhelfen.

Das ist die Nummer gegen Kummer. Falls du lieber schreibst, gibt es auch eine Onlineberatung.

Alternativ empfiehlt das Jugendamt die "Jugendnotmail", eine kostenlose Onlineberatung für Kinder und Jugendliche, die Hilfe suchen. Vertraulich, 24 Stunden erreichbar, keine Tabu-Themen.

"Notinsel"

Notinsel_Ausschnitt

Alle Läden und Geschäfte in Bocholt, die das Notinsel-Zeichen an ihrer Tür haben, signalisieren Kindern: "Wo wir sind, bist Du sicher". Die Notinsel gibt Kindern, die sich bedroht fühlen und Hilfe benötigen, einen Zufluchtsort, an dem ihnen geholfen wird.

www.notinsel.de

Unterstützung bei Abi-Vorfeten

Die Stadt Bocholt unterstützt und berät gerne bei der Planung, wenn´s um Fragen zur Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes geht. Dafür stellen wir kostenfreies Material (Plakate, Info-Flyer, Einlasskontrollbänder usw.) zur Verfügung. Sprecht uns einfach an (siehe Kontakt auf dieser Seite).


Informationen und Tipps für Eltern

Jugendschutzgesetz: Alleine oder unter Aufsicht, ausgehen, Alkohol, rauchen ... Was darf mein Kind, was nicht? Das ist im Jugenschutzgesetz geregelt. Mehr erfahren im Ratgeber "Jugendschutz - verständlich erklärt".

Jugendschutz aktiv: Eltern bekommen hier Antworten auf oft gestellte Fragen. Mehr erfahren auf www.jugendschutz-aktiv.de .

Internet und digitale Medien: Wie Kinder sich sicher in digitalen Welten bewegen, wird unter www.klicksafe.de oder www.internet-abc.de verständlich erklärt.

Unfallverhütung: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Tipps, wie Kinder in einem sicheren Umfeld aufwachsen. Mehr erfahren 

Jugendarbeitsschutzgesetz: Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt fest, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen ein Kind oder Jugendlicher unter 18 arbeiten darf. Mehr erfahren ...


Informationen und Tipps für Schulen

Mobbing, Cybermobbing, Medien, Gewaltprävention, sexualisierte Gewalt, Radikalisierung: Informationen und Material gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. .

Cybermobbing: Material für die pädagogische Praxis unter www.klicksafe.de .

Social Network-Training, Netbag-Methodenkoffer: Kostenfreier Service für Personen, die in Schule, Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Sie können eine sogenannte "Netbag" ausleihen. Das ist eine Tasche mit verschiedenen Materialien, mit der im Rahmen pädagogischer Arbeit das Thema Onlinesucht aufgegriffen werden kann. Die Methodentasche beinhaltet eine Sammlung von Diskussionsspielen, Online-Quizzen sowie einen Suchtverlauf. Kinder und Jugendliche können so für die Themen Medien und Suchtpotenzial sensibilisiert werden. In der Netbag ist ferner ein Vortrag für die Gestaltung eines Elternabends zur Thematik enthalten. Zum Ausleihen siehe Kontakt auf dieser Seite.


Informationenund Tipps für Veranstalter, Gewerbetreibende und Vereine

Beratung: Die Stadt Bocholt berät Sie gerne bei Jugendschutz-Themen bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel Karneval, Schützenfeste und öffentlichen Feten. Die Stadt stellt auch Informationsmaterial bereit. Nutzen Sie den Kontakt auf dieser Seite.

www.jugendschutz-aktiv.de: Gewerbetreibende und Veranstalter erhalten unter www.jugendschutz-aktiv.de Informationen im Netz.