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Leistungen

Pflegewohngeld

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftige Person vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den  Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der  pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftige Person vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den  Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der  pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.

Kurztext

  • Zuschuss bei vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  • abhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person
  • erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2
  • Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt
  • Antragsstellung bei der Kommune, in der die antragsberechtigte Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte
  • Zuschuss bei vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  • abhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person
  • erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2
  • Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt
  • Antragsstellung bei der Kommune, in der die antragsberechtigte Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07. Juli 2022