Pflegewohngeld
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftige Person vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftige Person vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.
Kurztext
- Zuschuss bei vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
- abhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person
- erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2
- Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt
- Antragsstellung bei der Kommune, in der die antragsberechtigte Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte
- Zuschuss bei vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
- abhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person
- erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2
- Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt
- Antragsstellung bei der Kommune, in der die antragsberechtigte Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07. Juli 2022