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Leistungen

Personalausweis Informationserteilung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Kurztext

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

keine

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de

Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine

keine

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09. Januar 2015