Personalausweis Informationserteilung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Kurztext
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
keine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
keine
keine
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09. Januar 2015