Förderung der Übungsleiterarbeit Verwendungsnachweisprüfung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Durch die Förderung soll die Übungsarbeit in Sportvereinen gestärkt werden.
Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann von nordrhein-westfälischen Sportvereinen beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich insbesondere nach der Vereinsgröße, der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und nach der Anzahl der für die Übungsgruppen eingesetzten anerkannten Leiter/innen der Übungsarbeit.
Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Durch die Förderung soll die Übungsarbeit in Sportvereinen gestärkt werden.
Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann von nordrhein-westfälischen Sportvereinen beantragt werden.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich insbesondere nach der Vereinsgröße, der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und nach der Anzahl der für die Übungsgruppen eingesetzten anerkannten Leiter/innen der Übungsarbeit.
Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Kurztext
- Förderung der Übungsarbeit
- Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern
- Förderberechtigt sind:
- gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Jugendarbeit betreiben und
- Mitglied in einem Fachverband sind und
- die ihrem regional zuständigen Stadt- oder Kreissportbund angeschlossen sind
- Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt
- Die Förderung kann beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen beantragt werden
- Antragsfrist ist der 31. Mai
- Förderung der Übungsarbeit
- Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern
- Förderberechtigt sind:
- gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Jugendarbeit betreiben und
- Mitglied in einem Fachverband sind und
- die ihrem regional zuständigen Stadt- oder Kreissportbund angeschlossen sind
- Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt
- Die Förderung kann beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen beantragt werden
- Antragsfrist ist der 31. Mai
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Freistellungsbescheid (Kopie)
Folgende Informationen ergeben sich aus der Onlinevereinsverwaltung:
- Informationen zur Bestandserhebung
- Informationen zur Gemeinnützigkeit
- Informationen zur Doppelmitgliedschaft
- ggf. Freistellungsbescheid (Kopie)
Folgende Informationen ergeben sich aus der Onlinevereinsverwaltung:
- Informationen zur Bestandserhebung
- Informationen zur Gemeinnützigkeit
- Informationen zur Doppelmitgliedschaft
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein gemeinnützig anerkannter Sportverein
- Sie sind Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
- Sie sind Mitglied im regional zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
- Sie betreiben Jugendarbeit
- Die jährliche Bestandserhebung zum 1. Januar für das Antragsjahr muss erfolgt sein
- Die Übungsgruppe muss in der Regel aus 15 Personen bestehen
- Eine Übungsstunde muss eine Zeitstunde umfassen
- Die Übungsarbeit muss ganzjährig (Kalenderjahr) angeboten werden, davon ausgenommen sind Schulferien
- Sie müssen über anerkannte Übungsleiter/innen verfügen. Dazu zählen:
- Jugendleiter/innen sowie Jugendübungsleiter/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes
- Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes;
- Sportlehrer/innen und Sportleiter/innen ohne staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, deren Ausbildung jedoch den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes entspricht
- Diplomsportlehrer/innen und Diplomtrainer/innen sowie Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen im freien Beruf mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung
- Lehrkräfte an Schulen, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Sportlehrer/innenprüfung abgelegt haben
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Übungsgruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten
- Vereine, wenn die Verwendungsnachweise über die in den Vorjahren für den gleichen Verwendungszweck gewährten Zuschüsse nicht fristgerecht bis zum 28. Februar des laufenden Jahres vorliegen
- wenn in den Vorjahren zu viel gezahlte Zuwendungen trotz entsprechender Rückforderungsbescheide nicht zurückgezahlt worden sind
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ein gemeinnützig anerkannter Sportverein
- Sie sind Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
- Sie sind Mitglied im regional zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
- Sie betreiben Jugendarbeit
- Die jährliche Bestandserhebung zum 1. Januar für das Antragsjahr muss erfolgt sein
- Die Übungsgruppe muss in der Regel aus 15 Personen bestehen
- Eine Übungsstunde muss eine Zeitstunde umfassen
- Die Übungsarbeit muss ganzjährig (Kalenderjahr) angeboten werden, davon ausgenommen sind Schulferien
- Sie müssen über anerkannte Übungsleiter/innen verfügen. Dazu zählen:
- Jugendleiter/innen sowie Jugendübungsleiter/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes
- Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes;
- Sportlehrer/innen und Sportleiter/innen ohne staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, deren Ausbildung jedoch den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes entspricht
- Diplomsportlehrer/innen und Diplomtrainer/innen sowie Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen im freien Beruf mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung
- Lehrkräfte an Schulen, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Sportlehrer/innenprüfung abgelegt haben
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Übungsgruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten
- Vereine, wenn die Verwendungsnachweise über die in den Vorjahren für den gleichen Verwendungszweck gewährten Zuschüsse nicht fristgerecht bis zum 28. Februar des laufenden Jahres vorliegen
- wenn in den Vorjahren zu viel gezahlte Zuwendungen trotz entsprechender Rückforderungsbescheide nicht zurückgezahlt worden sind
Formulare
Der Förderantrag kann nur online über das Förderportal des Landessportbund Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
URL: Förderportal (lsb-nrw.de)
Der Förderantrag kann nur online über das Förderportal des Landessportbund Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
keine
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit kann schriftlich oder auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. gestellt werden. Antragsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Antrag ist bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzureichen
- Die Antragsunterlagen werden geprüft
- Die Höhe des Zuschusses wird ermittelt
- Der vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erstellte Zuwendungsbescheid wird versandt
- Der Zuschuss wird in einem Betrag ohne Anforderung im Monat Oktober des Antragsjahres ausgezahlt
- Dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein einfacher Mittelverwendungsnachweis spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen
- Sofern der Zuwendungsbescheid rückwirkend aufgehoben wird, werden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert
Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit kann schriftlich oder auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. gestellt werden. Antragsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Antrag ist bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzureichen
- Die Antragsunterlagen werden geprüft
- Die Höhe des Zuschusses wird ermittelt
- Der vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erstellte Zuwendungsbescheid wird versandt
- Der Zuschuss wird in einem Betrag ohne Anforderung im Monat Oktober des Antragsjahres ausgezahlt
- Dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein einfacher Mittelverwendungsnachweis spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen
- Sofern der Zuwendungsbescheid rückwirkend aufgehoben wird, werden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Bearbeitungsdauer
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Oktober 2024