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Leistungen

Förderung der Übungsleiterarbeit Verwendungsnachweisprüfung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Mit der Förderung der Übungsarbeit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Leiter/innen von Übungsgruppen in Sportvereinen mit einem Zuschuss.

Mit der Förderung der Übungsarbeit unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Leiter/innen von Übungsgruppen in Sportvereinen mit einem Zuschuss.

Durch die Förderung soll die Übungsarbeit in Sportvereinen gestärkt werden. 

 

Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann von nordrhein-westfälischen Sportvereinen beantragt werden. 

 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich insbesondere nach der Vereinsgröße, der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und nach der Anzahl der für die Übungsgruppen eingesetzten anerkannten Leiter/innen der Übungsarbeit. 

 

Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Durch die Förderung soll die Übungsarbeit in Sportvereinen gestärkt werden. 

 

Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann von nordrhein-westfälischen Sportvereinen beantragt werden. 

 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich insbesondere nach der Vereinsgröße, der Anzahl der durchgeführten Übungsstunden und nach der Anzahl der für die Übungsgruppen eingesetzten anerkannten Leiter/innen der Übungsarbeit. 

 

Ein Anspruch auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Landessportbund Nordrhein-Westfalen nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kurztext

  • Förderung der Übungsarbeit
  • Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern
  • Förderberechtigt sind:
    • gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Jugendarbeit betreiben und 
    • Mitglied in einem Fachverband sind und
    • die ihrem regional zuständigen Stadt- oder Kreissportbund angeschlossen sind
  • Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt
  • Die Förderung kann beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen beantragt werden
  • Antragsfrist ist der 31. Mai
  • Förderung der Übungsarbeit
  • Gefördert werden Übungsleiter/innen, die sich vorranging in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern
  • Förderberechtigt sind:
    • gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Jugendarbeit betreiben und 
    • Mitglied in einem Fachverband sind und
    • die ihrem regional zuständigen Stadt- oder Kreissportbund angeschlossen sind
  • Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt
  • Die Förderung kann beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen beantragt werden
  • Antragsfrist ist der 31. Mai

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Freistellungsbescheid (Kopie)

Folgende Informationen ergeben sich aus der Onlinevereinsverwaltung:

  • Informationen zur Bestandserhebung
  • Informationen zur Gemeinnützigkeit
  • Informationen zur Doppelmitgliedschaft
  • ggf. Freistellungsbescheid (Kopie)

Folgende Informationen ergeben sich aus der Onlinevereinsverwaltung:

  • Informationen zur Bestandserhebung
  • Informationen zur Gemeinnützigkeit
  • Informationen zur Doppelmitgliedschaft

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind ein gemeinnützig anerkannter Sportverein 
  • Sie sind Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband 
  • Sie sind Mitglied im regional zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
  • Sie betreiben Jugendarbeit
  • Die jährliche Bestandserhebung zum 1. Januar für das Antragsjahr muss erfolgt sein
  • Die Übungsgruppe muss in der Regel aus 15 Personen bestehen
  • Eine Übungsstunde muss eine Zeitstunde umfassen
  • Die Übungsarbeit muss ganzjährig (Kalenderjahr) angeboten werden, davon ausgenommen sind Schulferien
  • Sie müssen über anerkannte Übungsleiter/innen verfügen. Dazu zählen:
    • Jugendleiter/innen sowie Jugendübungsleiter/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes
    • Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes;
    • Sportlehrer/innen und Sportleiter/innen ohne staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, deren Ausbildung jedoch den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes entspricht
    • Diplomsportlehrer/innen und Diplomtrainer/innen sowie Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen im freien Beruf mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung
    • Lehrkräfte an Schulen, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Sportlehrer/innenprüfung abgelegt haben

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Übungsgruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten
  • Vereine, wenn die Verwendungsnachweise über die in den Vorjahren für den gleichen Verwendungszweck gewährten Zuschüsse nicht fristgerecht bis zum 28. Februar des laufenden Jahres vorliegen
  • wenn in den Vorjahren zu viel gezahlte Zuwendungen trotz entsprechender Rückforderungsbescheide nicht zurückgezahlt worden sind

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind ein gemeinnützig anerkannter Sportverein 
  • Sie sind Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband 
  • Sie sind Mitglied im regional zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund
  • Sie betreiben Jugendarbeit
  • Die jährliche Bestandserhebung zum 1. Januar für das Antragsjahr muss erfolgt sein
  • Die Übungsgruppe muss in der Regel aus 15 Personen bestehen
  • Eine Übungsstunde muss eine Zeitstunde umfassen
  • Die Übungsarbeit muss ganzjährig (Kalenderjahr) angeboten werden, davon ausgenommen sind Schulferien
  • Sie müssen über anerkannte Übungsleiter/innen verfügen. Dazu zählen:
    • Jugendleiter/innen sowie Jugendübungsleiter/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes
    • Übungsleiter/innen und Trainer/innen mit gültigen Lizenzen des Deutschen Sportbundes;
    • Sportlehrer/innen und Sportleiter/innen ohne staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung, deren Ausbildung jedoch den Anforderungen der Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes entspricht
    • Diplomsportlehrer/innen und Diplomtrainer/innen sowie Turn-, Sport- und Gymnastiklehrer/innen im freien Beruf mit staatlicher oder staatlich anerkannter Prüfung
    • Lehrkräfte an Schulen, die eine staatliche oder staatlich anerkannte Sportlehrer/innenprüfung abgelegt haben

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Übungsgruppen, deren Mitglieder finanzielle Vergütungen durch den Verein erhalten
  • Vereine, wenn die Verwendungsnachweise über die in den Vorjahren für den gleichen Verwendungszweck gewährten Zuschüsse nicht fristgerecht bis zum 28. Februar des laufenden Jahres vorliegen
  • wenn in den Vorjahren zu viel gezahlte Zuwendungen trotz entsprechender Rückforderungsbescheide nicht zurückgezahlt worden sind

Formulare

Der Förderantrag kann nur online über das Förderportal des Landessportbund Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

URL: Förderportal (lsb-nrw.de)

Der Förderantrag kann nur online über das Förderportal des Landessportbund Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

URL: Förderportal (lsb-nrw.de)

Weiterführende Informationen

Förderung der Übungsarbeit Informationen auf der Seite des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen URL: https://www.lsb.nrw/service/foerderungenzuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen
Förderung der Übungsarbeit Informationen auf der Seite des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen URL: https://www.lsb.nrw/service/foerderungenzuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen

Hinweise (Besonderheiten)

keine

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit kann schriftlich oder auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. gestellt werden. Antragsjahr ist das Kalenderjahr.

  • Der Antrag ist bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzureichen
  • Die Antragsunterlagen werden geprüft
  • Die Höhe des Zuschusses wird ermittelt
  • Der vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erstellte Zuwendungsbescheid wird versandt
  • Der Zuschuss wird in einem Betrag ohne Anforderung im Monat Oktober des Antragsjahres ausgezahlt
  • Dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein einfacher Mittelverwendungsnachweis spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen
  • Sofern der Zuwendungsbescheid rückwirkend aufgehoben wird, werden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert

 

Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit kann schriftlich oder auf der Homepage des Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. gestellt werden. Antragsjahr ist das Kalenderjahr.

  • Der Antrag ist bis zum 31. Mai des Antragsjahres einzureichen
  • Die Antragsunterlagen werden geprüft
  • Die Höhe des Zuschusses wird ermittelt
  • Der vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. erstellte Zuwendungsbescheid wird versandt
  • Der Zuschuss wird in einem Betrag ohne Anforderung im Monat Oktober des Antragsjahres ausgezahlt
  • Dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. ist ein einfacher Mittelverwendungsnachweis spätestens bis zum 28. Februar des folgenden Jahres vorzulegen
  • Sofern der Zuwendungsbescheid rückwirkend aufgehoben wird, werden die gewährten Zuwendungen zurückgefordert

 

Fristen

Antragsfrist ist der 31. Mai - Abgeschlossene Bestandserhebung bis zum 1. Januar - Vorlage eines einfachen Mittelverwendungsnachweises bis zum 28. Februar des folgenden Jahres
Antragsfrist ist der 31. Mai - Abgeschlossene Bestandserhebung bis zum 1. Januar - Vorlage eines einfachen Mittelverwendungsnachweises bis zum 28. Februar des folgenden Jahres

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 3 Monate nach Antragsfrist
In der Regel 3 Monate nach Antragsfrist

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen am 16. Oktober 2024

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