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Kulturpass

Kulturpass: Dein Budget für die Kultur
Mit der Kulturpass-App ist der Zugriff ein Kinderspiel.

Entdecke mit dem KulturPass die lokale Kultur!

Sichere dir mit dem KulturPass ein kostenloses Budget von 200 Euro und unterstütze damit die lokalen Kulturschaffenden. Sobald du dieses Jahr 18 Jahre alt wirst, kannst du den KulturPass nutzen. Nutze dein Budget für ein vielfältiges Kulturangebot, wie Kino, Museum, Theater, Konzerte, Bücher oder Platten.

Als Initiative des Deutschen Bundestages, unterstützt von Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und Bundesfinanzminister Christian Lindner, möchten wir junge Menschen für Kultur begeistern und lokale Kulturanbieter stärken.

Lade dir die KulturPass App auf dein Handy und entdecke Kulturangebote in deiner Nähe.

Interessiert? Dann registriere dich jetzt!

Anbieterinnen und Anbieter

Stadttheater Bocholt e.V. In der Volksbank,
Meckenemstraße 10,
46395 Bocholt
KINODROM Multiplex Bocholt Meckenemstraße 8,
46395 Bocholt
Mayersche Buchhandlung Berliner Platz 2,
46395 Bocholt
Bocholter Handwerksmuseum Köcherstraße 4,
46395 Bocholt

Häufige Fragen

Wer kann den Kulturpass nutzen?

In der Pilotphase 2023 richtet sich der KulturPass nur an 2005 Geborene.

Mit der KulturPass-App erhalten alle jungen Menschen, die in Deutschland leben und 2023 18 Jahre alt werden (also im Jahr 2005 geboren sind), Zugang zu einem Budget von 200 Euro, das sie in der App für Kulturangebote einsetzen können.  Ab dem 18. Geburtstag kann das Budget freigeschaltet und genutzt werden. Für alle anderen sind die App und ihre Informationen auch zugänglich - allerdings ohne Budget.

Mehr Infos gibt's in der Wissensdatenbank der Aktion.

Wie kann ich mich für den KulturPass registrieren?

Seit dem 14. Juni 2023 kann man sich für den KulturPass anmelden. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die dazugehörige App "KulturPass" in den App Stores verfügbar sein.

Um dich digital in der KulturPass-App zu registrieren, benötigst du eins der drei folgenden Dokumente:

  • Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige)
  • eID Karte (für EU Bürger*innen)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Deutschland)

Die einzelnen Schritte zur Registrierung findest du in der KulturPass-App. Einmal registriert, kannst du die vielen Angebote der verschiedenen Anbietenden nutzen und das Budget über die KulturPass-Website oder App einlösen.
Information zur Online-Ausweis-Funktion deines Personalausweises: 


Heutzutage werden Personalausweise ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Das heißt, solltest du die Online-Funktion noch nicht genutzt haben, musst du sie nur noch aktivieren.

Um diese Online-Funktion nutzen zu können, hast Du entweder vom Bürgeramt oder von der Ausländerbehörde eine PIN erhalten. Solltest Du die Funktion noch nicht aktiviert haben, aber Deine PIN nicht mehr finden können, kannst Du Dir für Deinen Online-Ausweis oder Deine eID-Karte bei Deinem Bürgeramt eine neue PIN geben lassen. Informationen hierzu findest Du auf www.personalausweisportal.de. Oder Du gehst auf www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de und bestellst Dir einen Brief, um die PIN zurücksetzen zu lassen. Beides ist für Dich kostenlos.
Eine neue PIN für Deinen elektronischen Aufenthaltstitel erhältst Du bei der Ausländerbehörde.Sobald du deinen PIN generiert hast, kannst du im Anschluss die Online-Funktion entweder mit einem Smartphone und der AusweisApp2 oder an einem Bürgerterminal einschalten.

Mehr Infos gibt's in der Wissensdatenbank der Aktion.

Warum wird die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt?

Um sicherzustellen, dass sich nur nutzungsberechtigte Personen in der KulturPass-App registrieren, werden Alter und Wohnsitz in Deutschland datenschutzkonform mithilfe elektronischer Identifizierungsverfahren überprüft. Dies soll zum Start über den Online-Ausweis (eID) geschehen.

Die eID-Funktion steht über die eID-Karte auch EU-Bürger*innen sowie über den elektronischen Aufenthaltstitel auch Nicht-EU-Ausländer*innen offen. Weitere Informationen zu den Online-Ausweisen sind hier zu finden: 

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/online-ausweisen/online-ausweisen-node.html

Für die Nutzung der Funktionen in der KulturPass App ist entweder die fünfstellige Transport-PIN oder die sechsstellige persönliche PIN erforderlich.

Mehr Infos gibt's in der Wissensdatenbank der Aktion.

Kann ich mein KulturPass-Budget auszahlen lassen?

Nein, das KulturPass-Budget lässt sich nicht auszahlen. Die 200 Euro des KulturPasses lassen sich außschließlich in der KulturPass-App nutzen.

Das virtuelle Budget ist nur für Angebote verwendbar, die in der KulturPass App zu reservieren sind.

Eine Auszahlung des Budgets ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Rückgabe von Artikeln aus dem KulturPass gegen Bargeld und die nachträgliche Verrechnung von bereits gekauften Tickets oder Artikeln, die nicht in der KulturPass-App erworben wurden (z.B. wenn Du im März schon ein Festivalticket gekauft hast).

Mehr Infos gibt's in der Wissensdatenbank der Aktion.

Können nur 18-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit den KulturPass erhalten?

In der Pilotphase 2023 richtet sich der KulturPass an alle Jugendlichen mit Wohnsitz in Deutschland unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Die Nutzenden müssen im Registrierungsprozess nachweisen, dass ihr Wohnsitz in Deutschland liegt, die Staatsangehörigkeit ist dabei unerheblich.

Die eID-Funktion, die in der Registrierung zur Identitätsüberprüfung genutzt wird, steht deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern über den Online-Ausweis, EU-Bürger*innen über die eID-Karte und Nicht-EU-Ausländer*innen über den elektronischen Aufenthaltstitel offen. Aktuell arbeiten wir an einer technischen Lösung, um auch 18-Jährigen mit Duldungsstatus den Zugang zum KulturPass zu ermöglichen.

Weitere Informationen findest Du hier:
Wer kann sich für den KulturPass registrieren?