Leistungen
Beseitigung von Abfällen außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen Ausnahmegenehmigung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
- Das Verbrennen von Schlagabraum im Wald ist nur mit Genehmigung der Forstbehörde zulässig. Rechtlich handelt es sich um die Zulassung von Ausnahmen zur Beseitigung von Abfällen außerhalb von zugelassenen Anlagen. Der Antrag ist vor der Durchführung der Schlagabraumverbrennung zu stellen und die Entscheidung ist abzuwarten. Anträge auf die Erteilung einer Genehmigung nehmen die zuständigen Forstämter entgegen.
Wald und Holz NRW ist als zuständige Forstbehörde für die Zulassung von Ausnahmen zur Beseitigung von Abfällen außerhalb von zugelassenen Anlagen im Fall der Verbrennung von Schlagabraum im Wald zuständig. - Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und insbesondere der Grundsätze zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung kann das Verbrennen von Schlagabraum nach pflichtgemäßem Ermessen nur in Ausnahmen zugelassen werden, wenn es z. B. aus Forstschutzgründen notwendig und eine stoffliche/energetische Verwertung nicht möglich ist.
- Das Verbrennen von Schlagabraum im Wald ist nur mit Genehmigung der Forstbehörde zulässig. Rechtlich handelt es sich um die Zulassung von Ausnahmen zur Beseitigung von Abfällen außerhalb von zugelassenen Anlagen. Der Antrag ist vor der Durchführung der Schlagabraumverbrennung zu stellen und die Entscheidung ist abzuwarten. Anträge auf die Erteilung einer Genehmigung nehmen die zuständigen Forstämter entgegen.
Wald und Holz NRW ist als zuständige Forstbehörde für die Zulassung von Ausnahmen zur Beseitigung von Abfällen außerhalb von zugelassenen Anlagen im Fall der Verbrennung von Schlagabraum im Wald zuständig. - Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und insbesondere der Grundsätze zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung kann das Verbrennen von Schlagabraum nach pflichtgemäßem Ermessen nur in Ausnahmen zugelassen werden, wenn es z. B. aus Forstschutzgründen notwendig und eine stoffliche/energetische Verwertung nicht möglich ist.
Kurztext
- Verbrennung von Schlagabraum
- Wald und Holz NRW genehmigt im Einzelfall auf Antrag
- Zulassung von Ausnahmen zur Beseitigung von Abfällen außerhalb von zugelassenen Anlagen im Fall von pflanzlichen Abfällen beim Verbrennen von Schlagabraum im Wald
- Verbrennung von Schlagabraum
- Wald und Holz NRW genehmigt im Einzelfall auf Antrag
- Zulassung von Ausnahmen zur Beseitigung von Abfällen außerhalb von zugelassenen Anlagen im Fall von pflanzlichen Abfällen beim Verbrennen von Schlagabraum im Wald
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular:
Formulare
Weiterführende Informationen
- https://www.wald-und-holz.nrw.de/en/forstwirtschaft/waldbesitz/verbrennen-von-schlagabraum- Merkblatt zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
(https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/pflanzenabfaelle.pdf)
- https://www.wald-und-holz.nrw.de/en/forstwirtschaft/waldbesitz/verbrennen-von-schlagabraum
- Merkblatt zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
(https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/pflanzenabfaelle.pdf)
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Nach AVwGebO NRW, Tarifstelle 7.5.1.15 werden für Einzelfallgenehmigungen zum Verbrennen von Schlagabraum Gebühren von 110-650 € erhoben.
Nach AVwGebO NRW, Tarifstelle 7.5.1.15 werden für Einzelfallgenehmigungen zum Verbrennen von Schlagabraum Gebühren von 110-650 € erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 19. September 2024