Typenprüfung Erteilung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Eine Typenprüfung kann für bautechnische Nachweise von baulichen Anlagen und Bauteilen beantragt werden, die bei mehreren Bauvorhaben in gleicher Ausführung errichtet werden (z. B. Systemhäuser, Systemhallen, Fertiggaragen, Silos, Windenergieanlagen, Werbeanlagen, Deckensysteme, Geländersysteme, Treppensysteme).
Ihr Vorteil: Sie brauchen die Typenprüfung nur einmalig durchführen zu lassen und können sie anschließend mehrfach verwenden.
Eine Typenprüfung ist bundesweit gültig, ersetzt jedoch keine erforderliche Bau- oder Ausführungsgenehmigung. Die Typenprüfung beschleunigt die Genehmigungsverfahren, weil die bautechnischen Nachweise nicht mehr geprüft werden.
Die bautechnischen Nachweise müssen bei einer Typenprüfung von einem Prüfamt für Baustatik allgemein geprüft werden. Als Ergebnis der Typenprüfung erhalten Sie vom Prüfamt für Baustatik einen Prüfbescheid bzw. Prüfbericht. Das vollständige Dokument dürfen Sie vervielfältigen oder Kopien an Ihre Kunden weitergeben.
Eine Typenprüfung ist höchstens 5 Jahre gültig. Sie können eine Verlängerung der Geltungsdauer jeweils um maximal 5 Jahre beim Prüfamt für Baustatik beantragen, wenn die bautechnischen Nachweise der Typenprüfung zum Zeitpunkt der Verlängerung noch aktuell sind.
Die Typenprüfung muss zum Zeitpunkt der Genehmigung und Bauausführung der einzelnen Bauvorhaben gültig sein. Die Bauausführung muss mit der gültigen Typenprüfung übereinstimmen.
Eine Typenprüfung kann für bautechnische Nachweise von baulichen Anlagen und Bauteilen beantragt werden, die bei mehreren Bauvorhaben in gleicher Ausführung errichtet werden (z. B. Systemhäuser, Systemhallen, Fertiggaragen, Silos, Windenergieanlagen, Werbeanlagen, Deckensysteme, Geländersysteme, Treppensysteme).
Ihr Vorteil: Sie brauchen die Typenprüfung nur einmalig durchführen zu lassen und können sie anschließend mehrfach verwenden.
Eine Typenprüfung ist bundesweit gültig, ersetzt jedoch keine erforderliche Bau- oder Ausführungsgenehmigung. Die Typenprüfung beschleunigt die Genehmigungsverfahren, weil die bautechnischen Nachweise nicht mehr geprüft werden.
Die bautechnischen Nachweise müssen bei einer Typenprüfung von einem Prüfamt für Baustatik allgemein geprüft werden. Als Ergebnis der Typenprüfung erhalten Sie vom Prüfamt für Baustatik einen Prüfbescheid bzw. Prüfbericht. Das vollständige Dokument dürfen Sie vervielfältigen oder Kopien an Ihre Kunden weitergeben.
Eine Typenprüfung ist höchstens 5 Jahre gültig. Sie können eine Verlängerung der Geltungsdauer jeweils um maximal 5 Jahre beim Prüfamt für Baustatik beantragen, wenn die bautechnischen Nachweise der Typenprüfung zum Zeitpunkt der Verlängerung noch aktuell sind.
Die Typenprüfung muss zum Zeitpunkt der Genehmigung und Bauausführung der einzelnen Bauvorhaben gültig sein. Die Bauausführung muss mit der gültigen Typenprüfung übereinstimmen.
Kurztext
- Typenprüfung für bauliche Anlagen oder Bauteile, die bei mehreren Bauvorhaben in gleicher Ausführung errichtet werden
- Prüfung von einem Prüfamt für Baustatik
- Gültigkeit höchstens 5 Jahre, kann auf Antrag verlängert werden
- Typenprüfung für bauliche Anlagen oder Bauteile, die bei mehreren Bauvorhaben in gleicher Ausführung errichtet werden
- Prüfung von einem Prüfamt für Baustatik
- Gültigkeit höchstens 5 Jahre, kann auf Antrag verlängert werden
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Typenprüfung
- bautechnische Nachweise der Standsicherheit mit Ausführungszeichnungen (Typenstatik)
Gegebenenfalls erforderlich
- Baubeschreibung
- Darstellung von Typvarianten
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte / allgemeine Bauartgenehmigung
- allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauprodukte / Bauarten
- europäische technische Bewertung für Bauprodukte/Bausätze
- bautechnische Nachweise zum Brandschutz
- bautechnische Nachweise zum Schallschutz
- Angaben zur Rohbau- oder Herstellungssumme
- formloser Antrag auf Typenprüfung
- bautechnische Nachweise der Standsicherheit mit Ausführungszeichnungen (Typenstatik)
Gegebenenfalls erforderlich
- Baubeschreibung
- Darstellung von Typvarianten
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte / allgemeine Bauartgenehmigung
- allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauprodukte / Bauarten
- europäische technische Bewertung für Bauprodukte/Bausätze
- bautechnische Nachweise zum Brandschutz
- bautechnische Nachweise zum Schallschutz
- Angaben zur Rohbau- oder Herstellungssumme
Voraussetzungen
Die bautechnischen Nachweise müssen auf der Grundlage der geltenden Technischen Baubestimmungen geführt werden. Darüber hinaus können auch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für Bauprodukte oder Bauarten oder eine europäische technische Bewertung Grundlage der bautechnischen Nachweise sein. Auf der Grundlage einer Zustimmung im Einzelfall oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung kann jedoch keine Typenprüfung bautechnischer Nachweise erfolgen.
Die Bauausführung muss mit der Typenprüfung übereinstimmen.
Die bautechnischen Nachweise müssen auf der Grundlage der geltenden Technischen Baubestimmungen geführt werden. Darüber hinaus können auch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für Bauprodukte oder Bauarten oder eine europäische technische Bewertung Grundlage der bautechnischen Nachweise sein. Auf der Grundlage einer Zustimmung im Einzelfall oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung kann jedoch keine Typenprüfung bautechnischer Nachweise erfolgen.
Die Bauausführung muss mit der Typenprüfung übereinstimmen.
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Verfahrensablauf
Sie wählen ein Prüfamt für Baustatik aus. Sie können den Antrag auf Typenprüfung auch bei einem Prüfamt für Baustatik in einem anderen Bundesland (z.B. Prüfamt für Baustatik im Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin) stellen. Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es nur noch Prüfämter für Baustatik mit beschränkter Prüfbefugnis für Windenergieanlagen und Fliegende Bauten.
- Sie stellen bei einem Prüfamt für Baustatik Ihrer Wahl einen Antrag auf Typenprüfung und reichen die bautechnischen Nachweise zur Prüfung ein.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und die bautechnischen Nachweise werden geprüft.
- Gegebenenfalls müssen Sie fehlende bzw. korrekturbedürftige bautechnische Nachweise oder überarbeitete Ausführungszeichnungen nachreichen (Nachträge).
- Das Prüfamt für Baustatik erstellt einen Prüfbescheid oder Prüfbericht.
- Sie erhalten den Prüfbescheid bzw. Prüfbericht und einen Gebührenbescheid.
Sie wählen ein Prüfamt für Baustatik aus. Sie können den Antrag auf Typenprüfung auch bei einem Prüfamt für Baustatik in einem anderen Bundesland (z.B. Prüfamt für Baustatik im Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin) stellen. Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es nur noch Prüfämter für Baustatik mit beschränkter Prüfbefugnis für Windenergieanlagen und Fliegende Bauten.
- Sie stellen bei einem Prüfamt für Baustatik Ihrer Wahl einen Antrag auf Typenprüfung und reichen die bautechnischen Nachweise zur Prüfung ein.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und die bautechnischen Nachweise werden geprüft.
- Gegebenenfalls müssen Sie fehlende bzw. korrekturbedürftige bautechnische Nachweise oder überarbeitete Ausführungszeichnungen nachreichen (Nachträge).
- Das Prüfamt für Baustatik erstellt einen Prüfbescheid oder Prüfbericht.
- Sie erhalten den Prüfbescheid bzw. Prüfbericht und einen Gebührenbescheid.
Bearbeitungsdauer
Fristen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18. November 2020