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Leistungen

Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.

Kurztext

  • Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
  • auf Antrag erhält man Auskunft über die im Melderegister zur eigenen Person gespeicherten Daten
  • außerdem erhält man die Information, wer diese Daten abgerufen hat und zu welchem Zweck
  • beinhaltet auch automatisierte Datenabrufe

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen sich ausweisen.

Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Sie müssen sich ausweisen.

Sie können sich ausweisen mit:

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Voraussetzungen

Keine

Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Keine
Keine

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

 

Beantragung per Post

Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.

 

Online-Beantragung

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:

  • Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

 

Beantragung per Post

Reichen Sie einen unterschriebenen formlosen Antrag ein.

 

Online-Beantragung

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister online beantragen:

  • Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren.

Fristen

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/meldewesen/meldewesen.html

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden, siehe hierzu insbesondere § 11 Bundesmeldegesetz.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22. März 2021