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Leistungen

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF"
  • Besonderer Härtefall bei niedrigem Einkommen
  • Schriftlicher Antrag notwendig
  • Formular Online verfügbar
  • Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
    • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie Den Schwerbehindertenausweis im Original erhalten Sie unaufgefordert zurück.
  • Bescheinigung
    • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF". Hinweis: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.
  • Weitere Nachweise
    • bedarfsweise je nach Einzelfall
  • Schwerbehindertenausweis
    • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie Den Schwerbehindertenausweis im Original erhalten Sie unaufgefordert zurück.
  • Bescheinigung
    • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF". Hinweis: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.
  • Weitere Nachweise
    • bedarfsweise je nach Einzelfall

Voraussetzungen

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

  • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
  • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
  • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

  • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
  • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
  • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung oder
  • BAföG.

Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II,
  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung oder
  • BAföG.

Verfahrensablauf

  • Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
  • Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
  • Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
  • Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
  • Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.
  • Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
  • Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
  • Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
  • Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
  • Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

Fristen

Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01. September 2022