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Leistungen

Schulfremdenprüfung Abnahme

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss. Näheres dazu erfahren Sie hier. Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten, für den Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung eine Feststellungsprüfung ablegen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse oder Berechtigungen erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss. Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss.

Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten, für den Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung eine Feststellungsprüfung ablegen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse oder Berechtigungen erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss.

Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Kurztext

  • Schulfremdenprüfung Abnahme
  • durch Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben
  • i. d. R. muss eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen (Ausnahme: Ergänzungsschulen)
  • Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten, für den Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung eine Feststellungsprüfung ablegen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse oder Berechtigungen erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss.

Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • jeweiliger Antrag
  • abhängig vom angestrebten Abschluss ggf. weitere Unterlagen, z. B. ausführliche Studienberichte in allen acht Prüfungsfächern der Externenabiturprüfung
  • Zulassungsbescheid
  • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis
  • ggf. Zeugnisse im Original
  • jeweiliger Antrag
  • abhängig vom angestrebten Abschluss ggf. weitere Unterlagen, z. B. ausführliche Studienberichte in allen acht Prüfungsfächern der Externenabiturprüfung
  • Zulassungsbescheid
  • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis
  • ggf. Zeugnisse im Original

Voraussetzungen

  • positiver Zulassungsbescheid
  • sofern Gebühren für die Zulassung anfallen, sind diese zu entrichten
  • positiver Zulassungsbescheid
  • sofern Gebühren für die Zulassung anfallen, sind diese zu entrichten

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

ggf. Zulassungsgebühren
ggf. Zulassungsgebühren

Verfahrensablauf

  • Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. der praktischen Prüfungen
  • Korrektur und Bewertung der Prüfungen
  • Beratung und Entscheidung über die Zuerkennung eines Abschlusses
  • Ausstellen des Zeugnisses oder einer Bescheinigung
  • Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. der praktischen Prüfungen
  • Korrektur und Bewertung der Prüfungen
  • Beratung und Entscheidung über die Zuerkennung eines Abschlusses
  • Ausstellen des Zeugnisses oder einer Bescheinigung

Bearbeitungsdauer

Die Durchführung der Externenprüfung (Schulfremdenprüfung) benötigt in der Regel 3 bis 5 Monate.
Die Durchführung der Externenprüfung (Schulfremdenprüfung) benötigt in der Regel 3 bis 5 Monate.

Fristen

Die Durchführung der Prüfungen findet in der Regel im Zeitraum April bis Juni statt.
Die Durchführung der Prüfungen findet in der Regel im Zeitraum April bis Juni statt.

Weiterführende Informationen

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/externenpruefung_schulabschluss/index.phphttps://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/externenpruefung-zum-erwerb-des-hauptschulabschlusseshttps://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/haupt-und-realschulen/externenpruefung-realschule-mittlerer-schulabschlusshttps://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/gymnasien-abitur-zweiter-bildungsweg/externe-abiturpruefunghttps://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-48/schulrecht/externenpruefunghttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/48/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/45/externenpruefung/index.html
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/externenpruefung_schulabschluss/index.php https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/externenpruefung-zum-erwerb-des-hauptschulabschlusses https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/haupt-und-realschulen/externenpruefung-realschule-mittlerer-schulabschluss https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/gymnasien-abitur-zweiter-bildungsweg/externe-abiturpruefung https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-48/schulrecht/externenpruefung https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/48/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/45/externenpruefung/index.html

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. August 2024

Formulare

keine

keine