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Leistungen

Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde

Quelle: Stadt Bocholt

Beim Standesamt Bocholt können Sie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden und  Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Abschriften aus den Personenstandsregistern (Geburt / Ehe / Lebenspartnerschaft / Tod) anfordern.


Hinweise bei Beurkundung einer Geburt

Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden? Wie wird Ihr Kind jetzt "amtlich"??

Wird ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhalten Sie als Eltern von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren worden ist und wer seine Eltern sind. Diese muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden, wenn Sie verheiratet sind, bzw. das gemeinsame Sorgerecht ausüben.

Um die Geburt zu beurkunden, benötigt die Stadt Bocholt von Ihnen weitere Unterlagen. Welche, hängt von den folgenden Punkten ab:

  1. ob Sie miteinander verheiratet sind oder
  2. Sie nicht miteinander verheiratet sind oder
  3. ein Elternteil eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit hat, zur Gruppe der Spätaussiedler gehört, oder ob Ihr Kind zuhause geboren wurde (Sonderfälle)

Miteinander verheiratete Eltern

Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern vorlegen  müssen:

1. Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde sowie die Geburtsurkunden beider Elternteile

2. Wenn Sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • amtliche Personalausweise beider Elternteile (bei Eltern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum und der Schweiz)

  • Reisepässe oder Passersatz beider Elternteile

  • Original-Eheurkunde mit Übersetzung durch einen vom Oberlandesgericht anerkannten Dolmetscher oder internationale Eheurkunde (Formule B); eine gesonderte Überprüfung der Urkunden kann ggf. noch erforderlich sein

Nicht verheiratete Eltern

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern werden drei Fälle unterschieden.

Fall 1: Es gibt (noch) kein Vaterschaftsanerkenntnis; in die Geburtsurkunde soll zunächst nur die Mutter eingetragen werden.

Sie benötigen:

  1. wenn Sie ledig sind, Ihre eigene Original-Geburtsurkunde; diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

  2. wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe inklusive eines Nachweises über die Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil, bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten). Diese Unterlagen erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem Ihre Ehe geschlossen wurde. 

  3. eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, welche/n Vornamen Ihr Kind führen soll (auf der ersten Seite der Geburtsanzeige möglich). Das Kind erhält automatisch als Familiennamen den Familiennamen der Mutter.

  4. Personalausweis oder Reisepass

Hinweis: Wird zunächst nur die Mutter in den Geburtseintrag aufgenommen, kann immer noch im Nachhinein der Vater in den Geburtseintrag aufgenommen werden, wenn die Vaterschaft anerkannt worden ist. Auch eine nachträgliche Änderung des Geburtsnamens ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die Eltern legen beim Jugendamt fest, dass sie offiziell gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind ausüben;

    oder

  • die Eltern des Kindes heiraten und begründen damit das gemeinsame Sorgerecht. Wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen festlegen, können sie innerhalb von drei Monaten den Familiennamen des Kindes noch einmal gemeinsam neu bestimmen.

Fall 2: Es gibt (noch) kein Vaterschaftsanerkenntnis; beide Eltern wollen in die Geburtsurkunde aufgenommen werden.

(Hinweis vorab: Wenn Sie die Vaterschaft anerkennen wollen, setzen Sie sich zunächst mit dem Jugendamt der Stadt Bocholt in Verbindung. Nachdem Sie diesen Termin wahrgenommen haben, benötigen Sie die in Fall 3 aufgelisteten Unterlagen.)

Sie benötigen:

  • für einen Vater/eine Mutter, der/die ledig ist: eine Original-Geburtsurkunde

  • für einen Vater/eine Mutter, der/die geschieden oder verwitwet ist, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile

Alternative 1:

  1. Der Vater erkennt die Vaterschaft beim Jugendamt an; die Mutter stimmt der Anerkennung beim Jugendamt zu.
  2. Die Mutter unterzeichnet die Vornamensgebung für das Kind; das Kind erhält regelmäßig den Familiennamen der Mutter.
  3. Das Kind kann den Familiennamen des Vaters erhalten, wenn die Mutter eine Erklärung darüber abgibt, dass sie die alleinige Sorge für das Kind hat, und wenn der Vater einwilligt, dass das Kind seinen Familiennamen erhalten darf (diese Einwilligung des Vaters muss öffentlich beglaubigt werden).

Alternative 2:

  1. Der Vater erkennt die Vaterschaft beim Jugendamt an; die Mutter stimmt der Anerkennung beim Jugendamt zu.
  2. Beide Elternteile geben beim Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung ab.
  3. Beide erklären gemeinsam, welchen Vornamen und welchen Familiennamen ihr Kind bekommen soll. Die Festlegung des Familiennamens gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.

 

Fall 3: Es gibt bereits ein Vaterschaftsanerkenntnis; beide Eltern wollen in die Geburtsurkunde aufgenommen werden.

Sie benötigen:

  1. für einen Vater/eine Mutter, der/die ledig ist, eine Original-Geburtsurkunde, für einen Vater/eine Mutter, der/die geschieden oder verwitwet ist, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe.

  2. die Urkunde/n über die Vaterschaftsanerkennung einschließlich der Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung.

  3. falls eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, wird die Sorgeerklärung beim Standesamt vorgelegt; dann legen beide Eltern gemeinsam fest, welchen Vornamen  und welchen Familiennamen ihr Kind bekommen soll. Diese Festlegung ist für alle weiteren Kinder dieser Eltern verbindlich.

  4. falls keine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben worden ist, erklärt die Mutter schriftlich, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat; sie bestimmt dann allein den Vornamen des Kindes, das Kind erhält regelmäßig ihren Familiennamen. Das Kind kann den Familiennamen des Vaters erhalten, wenn dieser vorher in einer öffentlich beglaubigten Erklärung angibt, dass er damit einverstanden ist.

  5. Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile

Fragen beantwortet Ihnen gerne das Bocholter Standesamt.

Kind zuhause geboren oder Elternteil hat keine deutsche Staatsangehörigkeit 

  • Zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten (z.B. portugiesisch und deutsch) beeinflussen die Namenswahl für Ihr Kind.

  • In Urkunden von Spätaussiedlern/innen sind die Namen manchmal nicht richtig geschrieben.

  • Das Baby ist zuhause geboren worden, und eine Hebamme oder eine Ärztin hat diese Geburt bestätigt.

Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu? Dann wenden Sie sich bitte persönlich das Standesamt, damit dann besprochen werden kann, welche Nachweise Sie im einzelnen benötigen.

Kosten

Mit den hier beschriebenen Unterlagen und Erklärungen können die Urkunden für Ihr Kind ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt 18 Euro.

Namensrecht

Hier erhalten Sie Hinweise zum Namensrecht.