Denkmalrechtliche Genehmigung - Privatsuche Metalldetektor (ohne Sachkundenachweis) Genehmigung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege.
Kurztext
Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.
Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antrag Karte des beantragten Suchgebiets
Antrag Karte des beantragten Suchgebiets
Voraussetzungen
Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege
Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege
Formulare
Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde.
Weiterführende Informationen
Verfahrensablauf
Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit.
Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit.
Fristen
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Bearbeitungsdauer
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Juli 2023