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Leistungen

Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Kurztext

  • Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
  • wird ein Binnenschiff bezogen, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, hat sich die Person am Ort des Heimathafens des Schiffes anzumelden
  • führt das Seeschiff die Bundesflagge, nimmt der Reeder oder die Reederin die Anmeldung vor
  • beschriebene Meldepflichten gelten nicht, wenn Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist
  • zuständig: Meldebehörde des Heimathafens des Schiffes beziehungsweise des Reeders oder der Reederin
  • Anmeldung kann auch bei anderen Meldebehörden und der Wasserschutzpolizei erfolgen
  • Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
  • wird ein Binnenschiff bezogen, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist, hat sich die Person am Ort des Heimathafens des Schiffes anzumelden
  • führt das Seeschiff die Bundesflagge, nimmt der Reeder oder die Reederin die Anmeldung vor
  • beschriebene Meldepflichten gelten nicht, wenn Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist
  • zuständig: Meldebehörde des Heimathafens des Schiffes beziehungsweise des Reeders oder der Reederin
  • Anmeldung kann auch bei anderen Meldebehörden und der Wasserschutzpolizei erfolgen

Erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
  • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
  • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
  • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
  • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

keine
keine

Verfahrensablauf

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie sprechen persönlich vor.
  • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
  • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
  • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie sprechen persönlich vor.
  • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
  • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
  • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

Fristen

Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.
Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

Weiterführende Informationen

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. November 2021