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Leistungen

Erstaufforstung Genehmigung Fristverlängerung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt

Wenn Sie eine Fristverlängerung für eine Genehmigung benötigen, können Sie einen Antrag bei der Forstbehörde stellen, welche diese erteilt hat. Näheres erfahren Sie hier.

Wenn Sie eine Fristverlängerung für eine Genehmigung benötigen, können Sie einen Antrag bei der Forstbehörde stellen, welche diese erteilt hat. Näheres erfahren Sie hier.

Verstreicht die Frist, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss.

Bei Maßnahmen welche unter Genehmigungsvorbehalt der Forstbehörde stehen, erlischt die Genehmigung mit Ablauf der gesetzten Frist zur Durchführung.

Die die erfolgte Umsetzung zur gesetzten Frist kann vielfältige Ursachen haben. Verstreicht die Frist und soll die Maßnahme trotzdem umgesetzt werden, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss. 

Die Fristverlängerung ist nur vor dem Ablauf der ursprünglichen Frist möglich.

Verstreicht die Frist, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss.

Bei Maßnahmen welche unter Genehmigungsvorbehalt der Forstbehörde stehen, erlischt die Genehmigung mit Ablauf der gesetzten Frist zur Durchführung.

Die die erfolgte Umsetzung zur gesetzten Frist kann vielfältige Ursachen haben. Verstreicht die Frist und soll die Maßnahme trotzdem umgesetzt werden, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, die in ausreichender Form begründet werden muss. 

Die Fristverlängerung ist nur vor dem Ablauf der ursprünglichen Frist möglich.

Kurztext

  • Verlängerung einer bereits erteilten Genehmigung der Forstbehörde
  • Die ursprüngliche Genehmigung ist befristet, diese Frist soll nun verlängert werden.
  • zuständig: Regionalforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
  • Verlängerung einer bereits erteilten Genehmigung der Forstbehörde
  • Die ursprüngliche Genehmigung ist befristet, diese Frist soll nun verlängert werden.
  • zuständig: Regionalforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, welcher mindestens die folgenden Angaben enthalten muss:
- Angaben zur Person (Name, Anschrift, Kontakt)
- Art des Verfahrens
- Akten- bzw. Vorgangszeichen des Bescheids, auf welchen sich die beantragte Fristverlängerung bezieht
- Begründung, warum die Frist verlängert werden soll

Formloser Antrag, welcher mindestens die folgenden Angaben enthalten muss:
- Angaben zur Person (Name, Anschrift, Kontakt)
- Art des Verfahrens
- Akten- bzw. Vorgangszeichen des Bescheids, auf welchen sich die beantragte Fristverlängerung bezieht
- Begründung, warum die Frist verlängert werden soll

Formulare

(vorhandenes Muster ist bisher nur im Intranet abrufbar)
Formloser Antrag bei jeweilig zuständigen Regionalforstamt

(vorhandenes Muster ist bisher nur im Intranet abrufbar)
Formloser Antrag bei jeweilig zuständigen Regionalforstamt

Verfahrensablauf

Nach Einreichung einer Fristverlängerung prüft die Forstbehörde, ob die Genehmigungsvoraussetzungen für die Maßnahme weiterhin bestehen. Bestehen die Voraussetzungen weiterhin, erlässt die Forstbehörde einen Änderungsbescheid, in dem die neue Frist bekanntgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Forstbehörde den Antrag entweder ablehnen oder weitere Nebenbestimmungen hinzufügen.

Nach Einreichung einer Fristverlängerung prüft die Forstbehörde, ob die Genehmigungsvoraussetzungen für die Maßnahme weiterhin bestehen. Bestehen die Voraussetzungen weiterhin, erlässt die Forstbehörde einen Änderungsbescheid, in dem die neue Frist bekanntgegeben wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Forstbehörde den Antrag entweder ablehnen oder weitere Nebenbestimmungen hinzufügen.

Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)

Die Verlängerung der Frist ist kostenpflichtig. Grundlage hierfür ist die Tarifstelle 30.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die konkrete Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung oder dem wirtschaftlichen Wert der Fristverlängerung (vgl. § 9 Gebührengesetz NRW)
Die Verlängerung der Frist ist kostenpflichtig. Grundlage hierfür ist die Tarifstelle 30.5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die konkrete Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung oder dem wirtschaftlichen Wert der Fristverlängerung (vgl. § 9 Gebührengesetz NRW)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08. Februar 2024