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Rathaus

Informationen zum Bürgerentscheid am 22. Oktober

Gesamtergebnis

Stimmen gesamt ungültige "ja" "nein" Stimmbeteiligung %
22.592 (gesamt) 71 (ungültig) 7.629 (Ja, 34 %) 14.892 (Nein, 66 %) 38,8 % Stimmbeteiligung

Ergebnisse nach Stimmbezirken

Stimmbezirk Abstimmungsraum Stimmen gesamt ungültig "ja" "nein" Stimmbeteiligung %
1 Pfarrsaal Liebfrauen 867 (gesamt) 3 (ungültig) 270 (ja) 594 (Nein) 17,4 % Stimmbeteiligung
2 Bischof-Ketteler-Schule 1.150 (gesamt) 3 (ungültig) 329 (Ja) 818 (Nein) 23 % Stimmbeteiligung
3 Euregio-Gymnasium (Abstimmungsraum 1) 644 (gesamt) 2 (ungültig) 151 (Ja) 491 (Nein) 27 % Stimmbeteiligung
4

Euregio-Gymnasium (Abstimmungsraum 2)

1.165 (gesamt)

2 (ungültig)

219 (Ja)

944 (Nein)

26,2 % Stimmbeteiligung

5 Clemens-August-Schule 1.147 (gesamt) 1 (ungültig) 397 (Ja) 749 (Nein) 23,8 % Stimmbeteiligung
6 Städtische Gesamtschule Bocholt (Abstimmungsraum 1) 439 (gesamt) 0 (ungültig) 128 (Ja) 311 (Nein) 16,6 % Stimmbeteiligung
7 Städtische Gesamtschule Bocholt (Abstimmungsraum 2) 833 (gesamt) 2 (ungültig) 472 (Ja) 359 (Nein) 35,4 % Stimmbeteiligung
8 Bürgerzentrum Biemenhorst (Abstimmungsraum 1) 986 (gesamt) 2 (ungültig) 717 (Ja) 267 (Nein) 37,7 % Stimmbeteiligung
9 Bürgerzentrum Biemenhorst (Abstimmungsraum 2) 1.307 (gesamt) 7 (ungültig) 916 (Ja) 384 (Nein) 50,7 % Stimmbeteiligung
10

Kreuzschule Mussum

1.522 (gesamt)

13 (ungültig)

626 (Ja)

894 (Nein)

35,2 % Stimmbeteiligung

11 A.-v.-D.-Hülshoff-Schule (Abstimmungsraum 1) 720 (gesamt) 1 (ungültig) 173 (Ja) 546 (Nein) 24,8 % Stimmbeteiligung
12 A.-v.-D.-Hülshoff-Schule (Abstimmungsraum 2) 752 (geamt) 1 (ungültig) 180 (Ja) 571 (Nein) 28,2 % Stimmbeteiligung
13 St.-Bernhard-Grundschule Lowick 1.007 (gesamt) 2 (ungültig) 215 (Ja) 790 (Nein) 35 % Stimmbeteiligung
14 Quartierscampus Benölkenplatz (Abstimmungsraum 1) 551 (gesamt) 1 (ungültig) 148 (Ja) 402 (Nein) 19,3 % Stimmbeteiligung
15 Quartierscampus Benölkenplatz (Abstimmungsraum 2) 694 (gesamt) 5 (ungültig) 118 (Ja) 571 (Nein) 26 % Stimmbeteiligung
16 Berufskolleg Bocholt-West 1.141 (gesamt) 10 (ungültig) 291 (Ja) 840 (Nein) 22,3 % Stimmbeteiligung
17 St.-Bernhard-Grundschule Lowick (Abstimmungsraum 2) 696 (gesamt) 3 (ungültig) 140 (Ja) 553 (Nein) 24,1 % Stimmbeteiligung
Briefabstimmung 1   1.403 (gesamt) 2 (ungültig) 432 (Ja) 969 (Nein)  
Briefabstimmung 2   1.384 (gesamt) 2 (ungültig) 439 (Ja) 943 (Nein)  
Briefabstimmung 3   1.411 (gesamt) 3 (ungültig) 458 (Ja) 950 (Nein)  
Briefabstimmung 4   1.381 (gesamt) 6 (ungültig) 409 (Ja) 966 (Nein)  
Briefabstimmung 5   1.381 (gesamt) 0 (ungültig) 401 (Ja) 980 (Nein)  

Am Sonntag, 22. Oktober 2023, werden 58.036 abstimmungsberechtigte Bocholterinnen und Bocholter per Brief- und Urnenabstimmung darüber entscheiden, ob es am Standort "Auf dem Takenkamp" in Biemenhorst eine Unterkunft für geflüchtete Menschen geben wird, oder ob ein anderer Standort im Bocholter Stadtgebiet gefunden werden muss.

Besonders in den Sozialen Netzwerken häufen sich seit Wochen die Kommentare und Meinungsbeiträge zum Thema. Auch wenn sich ein großer Teil dieser Diskussionen auf Tatsachen stützt, werden vereinzelt auch Behauptungen aufgestellt, die aus Sicht der Verwaltung schlicht nicht den Tatsachen entsprechen.

Wenn die Bocholterinnen und Bocholter ihre Stimme für oder gegen eine Flüchtlingsunterbringung "Auf dem Takenkamp" abgeben, ist es aus Sicht der Stadtverwaltung wichtig, ein möglichst umfassendes Bild der Situation zu haben. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die uns in den vergangenen Wochen erreicht haben, oder die unter Beiträgen in den Sozialen Netzwerken gestellt wurden.

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Auf dem Takenkamp

Die Frage

Sind Sie dafür, dass entgegen dem Ratsbeschluss 115/2023 keine Erstunterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete am Standort "Auf dem Takenkamp" errichtet werden soll? 

Was mein Kreuz bedeutet:

JA

= Ich unterstütze das Bürgerbegehren und stimme 
gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft 
am Standort "Auf dem Takenkamp".

NEIN

= Ich lehne das Bürgerbegehren ab und möchte,
dass an dem Standort "Auf dem Takenkamp" 
festgehalten wird.

Abstimmungsheft zum Download

Abstimmungsheft zum Download

Alle Informationen zum Bürgerentscheid sowie die Begründungen der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens sowie von Rat und Verwaltung sind in einem Abstimmungsheft zusammengetragen worden.

Dieses Heft wurde zusammen mit den Abstimmungsbenachrichtigungen an alle abstimmungsberechtigten Bocholterinnen und Bocholter zugestellt.

So läuft die Abstimmung

Alle wahlberechtigten Bocholter Bürgerinnen und Bürger sind am Sonntag, 22. Oktober 2023, aufgerufen, ihre Stimme zum Bürgerentscheid abzugeben.

So können Sie abstimmen:

Im Abstimmungslokal am 22. Oktober: 
Am 22. Oktober haben 17 Abstimmungslokale von 8-18 Uhr geöffnet. In welchen Abstimmungsbezirk Sie Ihre Stimme abgeben können, erfahren Sie auf der Benachrichtigungskarte per Post zugestellt wurde.

Adresse des Abstimmungslokals vergessen oder verlegt? Kein Problem:

Folgen Sie diesem Link zum Abstimmungsraum-Finder. Geben Sie bei "Wo ist mein Wahllokal?" Ihre Adressdaten ein, und Ihr Abstimmungsraum wird Ihnen angezeigt.

Alle Abstimmungsräume sind barrierefrei.

Abstimmung per Brief:
Bis Freitag, 20. Oktober, konnte per Briefabstimmung abgestimmt werden. Diese Möglichkeit besteht nach Ablauf der Frist nicht mehr.

Häufige Fragen und Behauptungen

"Warum ist die Frage so kompliziert formuliert worden?"

Die Frage, die hier zur Abstimmung steht, darf nicht durch die Verwaltung ausgesucht werden. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens haben die Aufgabe, eine Frage zu formulieren, die die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Es handelt sich hier um ein kassatorisches Bürgerbegehren, also eines, dass sich gegen einen konkreten Ratsbeschluss richtet. Im konkreten Fall muss sich die Frage, die zur Abstimmung steht, also gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus Mai 2023 richten.

Die Verwaltung hat die Initiatoren des Bürgerbegehrens dahingehend beraten, wie die zur Abstimmung stehende Frage formuliert werden kann. Da seitens der Initiatoren der Wunsch bestand, dass ein "Ja" in der Abstimmung bedeuten soll, dass keine Flüchtlingsunterkunft errichtet wird, wurde die Frage entsprechend formuliert.

Erklärungen im Abstimmungsheft

Gemeinsam mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhalten alle abstimmungsberechtigten Bocholterinnen und Bocholter ein Abstimmungsheft (hier klicken). Darin werden unter anderem die Frage und die entsprechenden Auswirkungen noch einmal deutlich aufgeführt:

JA = Ich stimme gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Standort "Auf dem Takenkamp"

NEIN = Ich stimme für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Standort "Auf dem Takenkamp"

Stimmt die Behauptung, dass es keine wirklichen Begrenzungen der Personenzahl am Standort "Auf dem Takenkamp" gibt?

In einzelnenen Medienberichten über den Bürgerentscheid wurde behauptet, es sei keine wirkliche Limitierung der Personenzahl und der Dauer der Flüchtlingsunterbringung am Standort "Auf dem Takenkamp" geplant oder kommuniziert worden.

Das ist nicht korrekt! Rat und Verwaltung haben von Beginn an über eine Unterbringung von maximal 250 Personen und für einen Zeitraum bis spätestens zum Ende des Jahres 2027 beraten - und dies ist auch so beschlossen worden.

"Warum 250 Personen? Könnte man nicht auch eine kleinere Unterkunft planen?"

Die Stadt Bocholt hat in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit größeren Standorten  gemacht. Natürlich wäre es möglich, auch eine Unterkunft für weniger als 250 Personen zu errichten. Allerdings würde eine kleine Größe aus Sicht der Verwaltung einige neue Probleme mit sich bringen:

Wird die Unterkunft zu klein geplant, werden für die Unterbringung geflüchteter Menschen im Zweifelsfall mehr Alternativstandorte benötigt. Diese Standorte müssen dann ebenfalls personell betreut werden (z.B. durch Sicherheitsdienst, Sozialdienst, pädagogische Betreuung).

Außerdem verringert sich durch eine geringere Personenzahl voraussichtlich auch die Zahl der Kinder in der Einrichtung. Eine Betreuung durch ein sogenanntes "Brückenprojekt" - also einer zentralen Betreuung am Standort - kann dann organisatorsch unter Umständen nicht mehr gerechtfertigt werden, in diesem Fall würden die Betreuungseinrichtungen vor Ort zusätzlich belastet werden.

"Wieso bringt die Stadt Bocholt Geflüchtete nicht dezentral unter?"

Geflüchtete Menschen werden bereits seit Jahren dezentral untergebracht

In der Grafik zu erkennen: Blau sind die Standorte von Einrichtung en zur Erstunterbring im Bocholter Stadtgebiet, die grünen Punkte kennzeichnen privaten Wohnraum, der an geflüchtete Menschen in Bocholt vermietet ist.

Die anhaltende humanitäre Krise aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine bringt jedoch auch die Notwendigkeit mit sich, sich auch auf größere Migrationsbewegungen vorzubereiten. Denn klar ist: Steigt die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland, nimmt auch die Anzahl der Menschen zu, die in Bocholt untergebracht werden müssen.

Werden weniger Menschen nach Bocholt geschickt, wenn es in der Stadt weniger Einrichtungen gibt?

Die Zahl der geflüchteten Menschen in Bocholt ist unabhängig von der Anzahl geplanter Einrichtungen. Diese Zahl wird von der Bezirksregierung aufgrund von Bundes- und Landesrecht festgelegt. 

Wenn die Einrichtung nicht gebaut wird, müssen gegebenenfalls erneut Turnhallen, Sportheime, Gemeindesäle oder Schulen genutzt werden, die dann über Monate hinweg Kindern, Jugendlichen und Vereinen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Kann die Fläche "Auf dem Takenkamp" für eine temporäre Flüchtlingsunterkunft nicht genutzt werden, müsste im Stadtgebiet eine andere Fläche für eine Sammelunterkunft gefunden werden.

Wo befindet sich mein Abstimmungslokal?

In welchem Stimmbezirk und Abstimmungsraum Sie als wahlberechtigte Bürgerin bzw. wahlberechtigter Bürger abstimmen können am Sonntag, 22. Oktober, steht auf der amtlichen Abstimmungsgbenachrichtigung, die Ihnen per Post zugeschickt wurde.

Sie haben das Schreiben nicht mehr bzw. die Adresse vergessen?

Drücken Sie den Link zum Abstimmungsraum-Finder. Geben Sie bei "Wo ist mein Wahllokal?" Ihre Adressdaten ein, und Ihr Abstimmungsraum wird Ihnen angezeigt.

Alle Abstimmungsräume sind barrierefrei.

Wann wäre das Bürgerbegehren erfolgreich?

Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid richten sich nach den Bestimmungen des § 26 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Das Bürgerbegehren wäre dann erfolgreich, wenn mindestens 15% der abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger dafür votieren würden und diese Stimmzahl zugleich die Mehrheit darstellen würde.

In Bocholt sind 58.036 Menschen abstimmungsberechtigt. Das 15%-Quorum entspricht somit 8.705 Personen.