Wohnen in einer städtischen Unterkunft
Die Stadt Bocholt verfolgt ein klares Konzept für die Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen. Dieses Konzept gliedert sich in drei Stufen, die Ihnen dabei helfen sollen, schrittweise ein eigenständiges Leben aufzubauen:
1. Stufe - Betreutes Erstwohnen: Nach Ihrer Ankunft in Bocholt ziehen Sie zunächst in eine größere Erstunterkunft (z. B. am Takenkamp). Hier erhalten Sie intensive Unterstützung beim Ankommen. Die Sozialbetreuung hilft Ihnen bei den allerersten bürokratischen und praktischen Schritten in der Stadt.
2. Stufe - Betreutes Außenwohnen: In der zweiten Phase verlassen Sie die große Erstunterkunft. Sie ziehen in eine Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft (WG), die von der Stadt Bocholt für diesen Zweck angemietet wurde. Auch hier steht Ihnen die Sozialbetreuung bei Fragen weiterhin zur Seite.
3. Stufe - Verfestigungswohnen: In der letzten Stufe suchen und mieten Sie eigenständig eine private Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt. Sie unterschreiben Ihren eigenen Mietvertrag und leben komplett unabhängig. Die Sozialbetreuung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Sie zuständig. Bei Fragen zum Leben im Stadtteil können Sie sich an die Quartiersbüros vor Ort wenden. Weitere Informationen finden Sie unter bocholt.de/quartiere.
Wichtig: Die Unterkünfte im 1. und 2. Schritt sind Notunterkünfte von der Stadt Bocholt. Diese Unterkünfte haben alles, was man im Alltag braucht. Die Nutzung dieser Unterkünfte ist nicht kostenlos, es fallen Gebühren an.
Hinweis zum Asylverfahren: Solange Ihr Asylverfahren noch läuft, müssen Sie meistens in einer städtischen Unterkunft (Schritt 1 oder 2) wohnen. Möchten Sie trotzdem schon selbst eine private Wohnung mieten? Sprechen Sie bitte unbedingt vorher mit der Ausländerbehörde und mit dem Fachbereich Soziales!
Ausstattung
In den städtischen Unterkünften (Stufe 1 und 2) stellt Ihnen die Stadt Bocholt eine solide Grundausstattung zur Verfügung. Wenn Sie allein reisen, erhalten Sie in Ihrem Zimmer:
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Ein Bett mit Matratze
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Einen Kleiderschrank
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Einen Tisch und einen Stuhl
Die Küche, das Badezimmer und die Toiletten nutzen Sie gemeinschaftlich mit den anderen Bewohnern der Etage oder Wohnung. Eine Waschmaschine steht ebenfalls zur Nutzung bereit.
Regeln für die Einrichtung: Alle bereitgestellten Möbel sind Eigentum der Stadt Bocholt. Es ist nicht erlaubt, eigene große Möbelstücke in der Unterkunft aufzustellen oder die vorhandenen Möbel zu entsorgen. Wenn Sie ausziehen, müssen alle Möbel vollständig und unbeschädigt in der Unterkunft verbleiben. Familien oder Wohngemeinschaften erhalten eine entsprechend größere, dem Bedarf angepasste Ausstattung.
Wenn Sie aus der städtischen Unterkunft ausziehen (z. B. in eine eigene Wohnung), müssen Sie folgende Schritte einhalten:
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Reinigen Sie Ihr Zimmer und die genutzten Gemeinschaftsräume gründlich (Besenrein und sauber).
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Nehmen Sie all Ihre privaten Gegenstände komplett mit.
- Übergeben Sie alle erhaltenen Schlüssel vollständig an die Heimleitung oder die Sozialbetreuung.
Wichtig für Ihre Finanzen: Erst wenn das Zimmer ordnungsgemäß übergeben wurde, kann die Heimleitung oder die Sozialbetreuung Sie offiziell bei der Stadt Bocholt ab- oder ummelden. Solange diese offizielle Ab- oder Ummeldung nicht erfolgt ist, laufen die Nutzungsgebühren für die Unterkunft weiter und müssen von Ihnen bezahlt werden!
Regeln für das Zusammenleben (Hausordnung)
Anwesenheitspflicht
Besuch und Nachtruhe
Sauberkeit, Mülltrennung und Belüftung
Nutzung der Waschmaschinen
Sicherheit, Brandschutz und Verbote
Energie und Heizung sparen
Aufsichtspflicht der Eltern & Haftung bei Schäden
Konsequenzen bei Regelverstößen
Die Sozialbetreuung in Bocholt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialbetreuung arbeiten im Auftrag der Stadt Bocholt. Sie stehen Ihnen bei allen alltäglichen Fragen, Problemen oder bürokratischen Angelegenheiten helfend zur Seite.
Sie können während der wöchentlichen Sprechzeiten einfach ohne vorherige Terminabsprache vorbeikommen (offene Sprechstunde).
Adresse der Sozialbetreuung: EWIBO GmbH; Theodor-Heuss-Ring 23, 46395 Bocholt
Die Sprechzeiten (ohne Termin) entnehmen Sie bitte dem Aushang am Theodor-Heuss-Ring 23 in 46395 Bocholt.
Reinigung, Hygiene & Außenbereich
Wer putzt was in der Unterkunft?
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Ihr eigenes Zimmer: Für die Sauberkeit und Hygiene in Ihrem persönlichen Zimmer sind Sie ganz allein verantwortlich. Sie müssen es regelmäßig fegen, wischen und sauber halten.
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Gemeinsame Wohnräume: Da Küche, Badezimmer und Toiletten von mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt werden, hängen dort Putzpläne aus. Das bedeutet, dass die Reinigung dieser Räume abwechselnd unter den Bewohnern aufgeteilt wird. Bitte halten Sie sich strikt an Ihre Putztage.
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Flure und Kellerbereiche: Am Informationsbrett der Unterkunft finden Sie den Plan für die Gemeinschaftsflächen. Dort ist geregelt, wer wann den Hausflur, das Treppenhaus, den Fahrradkeller oder den Waschkeller reinigen muss.
Aufgaben im Außenbereich (Draußen)
Auch rund um das Gebäude müssen die Bewohner abwechselnd Aufgaben übernehmen, um ein ordentliches Erscheinungsbild und Sicherheit zu gewährleisten:
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Die Gehwege, Zuwege und Hofflächen vor dem Haus müssen regelmäßig gefegt und von Unkraut befreit werden.
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Winterdienst: Wenn im Winter Schnee fällt oder die Wege vereisen, müssen die Gehwege freigeräumt und bei Bedarf gestreut werden, damit Passanten und Bewohner nicht ausrutschen und sich verletzen.
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Gartenpflege: Falls zu Ihrer Unterkunft ein Garten gehört, muss dieser gemeinschaftlich gepflegt werden. Hierfür werden die notwendigen Gartengeräte zur Verfügung gestellt. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel das Entfernen von Unkraut, das Zusammenharken von Laub sowie das Fegen der Gartenwege.
Wichtiger Hinweis für die Abwasserrohre: Schütten Sie niemals Essensreste, Speiseöl oder Altfett in das Waschbecken, die Dusche oder in die Toilette! Fett härtet in den Rohren aus und führt sehr schnell zu hartnäckigen Verstopfungen. Dies kann schwere Wasserschäden und Überschwemmungen in der Wohnung verursachen. Entsorgen Sie alle Essensreste und Fette ausschließlich im normalen Hausmüll (Restmüll).
Gute Nachbarschaft
Ein friedliches, von Respekt geprägtes Zusammenleben mit Ihren Nachbarn - sowohl in der Unterkunft als auch in der privaten Nachbarschaft - ist die Grundlage für ein gutes Einleben in der Gesellschaft. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Hausordnung einhalten: Halten Sie sich stets an die vereinbarten Regeln. Bei Unklarheiten oder Problemen steht Ihnen die Sozialbetreuung gerne vermittelnd zur Seite.
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Lärm vermeiden: Vermeiden Sie laute Geräusche in der Wohnung. Achten Sie besonders auf die gesetzlichen Ruhezeiten (werktags ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen).
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Feste ankündigen: Wenn Sie eine private Feier planen, bei der es etwas lauter werden könnte, gehört es zum guten Ton, die Nachbarn ein paar Tage vorher freundlich darüber zu informieren.
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Fluchtwege im Treppenhaus freihalten: Das Treppenhaus und die Flure dienen im Ernstfall (z. B. bei einem Brand) als Rettungswege. Es ist daher nicht erlaubt, dort private Gegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen, Schuhregale oder zahlreiche Schuhe dauerhaft abzustellen. Die Wege müssen für alle Personen jederzeit komplett frei und passierbar sein.
Probleme direkt und ruhig ansprechen: Sollte es einmal zu einem Missverständnis oder Ärger mit einem Nachbarn kommen, suchen Sie das ruhige und höfliche Gespräch mit der Person. Ein freundlicher Austausch klärt die meisten Situationen schnell auf. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bitten Sie Ihre Sozialbetreuung um Unterstützung.
Anmietung von privatem Wohnraum
Sobald Sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis besitzen (positiver Abschluss des Asylverfahrens), haben Sie das Recht, sich selbstständig auf dem freien Wohnungsmarkt eine eigene private Wohnung zu suchen und diese zu mieten.
Strikte Reihenfolge, wenn das Jobcenter die Miete zahlt: Wenn Sie finanzielle Unterstützung (Grundsicherungsgeld) beziehen und das Jobcenter die Kosten für Ihre neue Wohnung übernehmen soll, müssen Sie zwingend die folgende Reihenfolge einhalten. Unterschreiben Sie niemals voreilig einen Vertrag!
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Wohnung suchen: Suchen Sie nach einer passenden Wohnung, die den Richtlinien des Amtes entspricht (angemessene Größe und Mietpreis).
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Mietangebot einreichen: Lassen Sie sich vom Vermieter ein schriftliches Mietangebot (oder einen Mietvertragsentwurf) geben und legen Sie dieses vorab dem Jobcenter zur Prüfung vor.
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Zustimmung abwarten: Das Jobcenter prüft, ob die Kosten für die Wohnung erlaubt sind, und stellt Ihnen eine schriftliche Zusicherung (Zustimmung) aus.
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Mietvertrag unterschreiben: Erst wenn Sie das schriftliche "Ja" des Jobcenters vorliegen haben, dürfen Sie den Mietvertrag rechtsgültig unterschreiben!
Wenn Sie den Mietvertrag vor der offiziellen Zustimmung unterschreiben, müssen Sie die Miete und die Kaution in den meisten Fällen komplett selbst bezahlen, was zu hohen Schulden führen kann.
Wegweiser Wohnen in Bocholt: Informations- und Orientierungshilfe
Die Mietkaution
Haustiere in der Wohnung
Tipps für die Wohnungssuche
Unterstützung nach dem Umzug: Die Quartiersbüros
Regeln und Pflichten bei einem Umzug
Es wird zwischen zwei Arten von Umzügen unterschieden, für die jeweils wichtige gesetzliche Regeln gelten:
Umzug in eine andere städtische Unterkunft
Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass die Stadt Bocholt Sie in eine andere Gemeinschaftsunterkunft verlegt. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung von der Stadt oder Ihrer Sozialbetreuung.
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Wichtige Pflicht danach: Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug persönlich zum Bürgerbüro im Rathaus gehen, um Ihre neue Adresse offiziell in Ihre Ausweispapiere eintragen zu lassen (gesetzliche Meldepflicht).
Umzug in eine eigene private Wohnung
Wenn Sie selbst eine Wohnung gefunden haben, informieren Sie bitte umgehend Ihre Sozialbetreuung, damit die nächsten administrativen Schritte eingeleitet werden können. Wenn Sie finanzielle Hilfen beziehen, gilt auch hier: Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn das Amt die Kosten schriftlich genehmigt hat.
Checkliste für den Umzugstag:
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Gründlich reinigen: Hinterlassen Sie Ihr altes Zimmer in der städtischen Unterkunft komplett sauber und ordentlich.
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Wohnungsabnahme: Ein Mitarbeiter der EWIBO GmbH kontrolliert das Zimmer gemeinsam mit Ihnen auf eventuelle Schäden und protokolliert die Übergabe (Abnahme).
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Schlüsselrückgabe: Geben Sie alle erhaltenen Schlüssel der alten Unterkunft vollständig ab.
- Ummeldung im Rathaus: Suchen Sie innerhalb von zwei Wochen das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) im Rathaus auf, um Ihren neuen Wohnsitz offiziell anzumelden. Bringen Sie dazu die vom Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Vermieter-Bescheinigung) mit. Vorab buchen Sie hierfür bitte online unter bocholt.de/buergerbuero einen persönlichen Termin zur Ummeldung.
Wichtig - Teilen Sie Ihre neue Adresse aktiv mit! Nach Ihrem Auszug leitet die Sozialbetreuung Ihre Post maximal für einen Zeitraum von 4 Wochen an Ihre neue private Adresse weiter. Danach werden Briefe mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" an die Absender zurückgeschickt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, allen wichtigen Stellen Ihre neue Adresse sofort selbstständig mitzuteilen:
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Behörden und Ämter: Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt), Jobcenter, Fachbereich Soziales (Sozialamt), Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, Finanzamt, Familienkasse (Kindergeld) und ggf. das Straßenverkehrsamt (falls Sie ein Auto besitzen).
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Für Ihr Asylverfahren: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Senden Sie die Adressänderung per Post an: BAMF, Alleestr. 165, 44793 Bochum oder per E-Mail an: service(at)bamf.bund(dot)de.
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Kinder und Familie: Schulen, Kindergärten und Sportvereine Ihrer Kinder.
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Arbeit: Ihr Arbeitgeber (Personalabteilung).
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Alltag und Verträge: Ihre Krankenkasse, Ihre Bank oder Sparkasse, behandelnde Haus- und Fachärzte, Versicherungen, Mobilfunk- und Internetanbieter sowie der Rundfunkbeitrag (GEZ).
Ummeldung und neue Verträge (Detailanleitung)
Der Umzug in eine private Wohnung erfordert die eigenständige Regelung von Verträgen. Da Begriffe im deutschen Meldewesen oft komplex sind, finden Sie hier die wichtigsten Schritte klar zusammengefasst:
1. Schritt: Das Bürgerbüro und die Vermieter-Bescheinigung
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem tatsächlichen Einzug im Bürgerbüro ummelden. Hierfür benötigen Sie zwingend die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Dies ist ein offizielles Dokument, das von Ihrem neuen Vermieter unterschrieben werden muss. Das Dokument können Sie unter bocholt.de/serviceverzeichnis/bescheinigung-wohnungsgeber abrufen. Es bestätigt der Meldebehörde, dass Sie tatsächlich unter dieser Adresse eingezogen sind. Ohne dieses Dokument kann das Bürgerbüro Ihre neue Adresse nicht im System registrieren. Vereinbaren Sie für den Besuch im Bürgerbüro am besten vorab online einen Termin unter bocholt.de/buergerbuero.
2. Schritt: Namensschild am Briefkasten
Bringen Sie direkt am Tag des Einzugs ein gut lesbares Schild mit Ihrem Nachnamen an Ihrem neuen Briefkasten und an der Klingel an. In Deutschland stellen Postboten Briefe nur zu, wenn der Name auf dem Briefkasten exakt mit der Adresse auf dem Umschlag übereinstimmt. Fehlt Ihr Name, geht wichtige Post von Ämtern, Gerichten oder Krankenkassen sofort an den Absender zurück, was erhebliche rechtliche Nachteile für Sie haben kann.
3. Schritt: Eigenständige Anmeldung von Strom und Gas
In Deutschland sind die Kosten für den persönlichen Stromverbrauch und oft auch für das Gas (Heizung/Warmwasser) meistens nicht in den Nebenkosten der Miete enthalten. Das bedeutet, dass Sie sich direkt nach dem Einzug selbstständig bei einem Energieversorger bei einem Energieversorger (z. B. bei der stadtwerker GmbH oder einem anderen Anbieter) anmelden müssen.
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Ermitteln Sie am Tag der Schlüsselübergabe gemeinsam mit dem Vermieter die aktuellen Zählerstände für Strom und Gas und notieren Sie sich die Zählernummern.
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Mit diesen Daten schließen Sie einen eigenen Liefervertrag ab. Sie zahlen dann monatlich einen festen Abschlag an das Energieunternehmen. Am Jahresende wird genau abgerechnet: Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie Geld zurück; haben Sie mehr verbraucht, müssen Sie den Differenzbetrag nachzahlen.
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Tipp: Vergleichen Sie die Energiepreise und Vertragslaufzeiten im Internet, um Kosten zu sparen.

Schäden in der Unterkunft
Ist in Ihrer Wohnung etwas kaputtgegangen? Bitte halten Sie sich an diese Regeln:
Normale Schäden (während der Bürozeiten): Melden Sie den Schaden bitte bei der Sozialbetreuung. Das können Sie von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr tun. Die zentrale Telefonnummer lautet 02871 21765-0.
Wichtig: Machen Sie bitte ein Foto von dem Schaden. Senden Sie das Foto zusammen mit Ihrer Nachricht an die Sozialbetreuung.
Was können Sie selbst tun? Kleine Dinge können und müssen Sie selbst reparieren oder reinigen. Zum Beispiel: Eine kaputte Glühbirne gegen eine neue tauschen oder den Filter (Flusensieb) der Waschmaschine saubermachen.
Wer macht größere Reparaturen? Für alle anderen Reparaturen sind die Hausmeister oder Firmen zuständig, die von der EWIBO GmbH geschickt werden. Bezahlen Sie keine fremden Firmen selbst!
Notfälle außerhalb der Bürozeiten (Nachts und am Wochenende): Rufen Sie bei einem echten Notfall (zum Beispiel einem großen Wasserrohrbruch oder Heizungsausfall im Winter) das Notfall-Telefon der Hausmeister an: 0152/32175081
Energiesparen: Heizen und Lüften
Durch ein verantwortungsvolles Heiz- und Lüftungsverhalten schonen Sie die Umwelt und sparen viel Geld bei den Nebenkosten. Die Verbraucherzentrale stellt zu diesem Thema unter verbraucherzentrale.de/fluechtlingshilfe ausführliche Informationsbroschüren in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Richtig Heizen
Richtig Lüften
Wäsche waschen und trocknen
Mülltrennung und Abfallentsorgung
In Deutschland sind alle gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Abfall sorgfältig zu trennen. Die richtige Mülltrennung schützt die Umwelt und ermöglicht das Recycling (Wiederverwertung) von Rohstoffen.
Wichtig: Wenn Mülltonnen falsch befüllt sind (z. B. Plastik in der Papiertonne), weigert sich die Müllabfuhr, die Tonne zu leeren. Sie müssen den Müll dann mühsam von Hand nachtrennen.



