Informationen zu Bezirksausschüssen
Welche Aufgabe haben die Bezirksausschüsse?
Bocholt ist in mehrere Stadtbezirke unterteilt - und in jedem Bezirk gibt es einen eigenen Bezirksausschuss. Diese Gremien vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, bringen Anregungen und Anliegen in die städtische Politik ein und fördern den Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Bevölkerung.
Die Bezirksausschüsse beraten über wichtige Fragen, die den jeweiligen Stadtbezirk betreffen - zum Beispiel zur Stadtteilentwicklung, Verkehrssituation, Grünflächen oder zu geplanten Bauprojekten. Ihre Empfehlungen fließen in die Entscheidungsprozesse von Rat und Verwaltung ein.
Die Sitzungen der Bezirksausschüsse sind in der Regel öffentlich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen, sich informieren und so direkt erleben, wie kommunale Themen diskutiert werden. Die aktuellen Sitzungstermine und Tagesordnungen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Bocholt.
Nach § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bocholt ist das Stadtgebiet in folgende Stadtbezirke eingeteilt:
Karte: Bezirke in Bocholt
Für jeden Stadtbezirk wird ein eigener Bezirksausschuss gebildet. Grundlage hierfür sind § 39 GO NRW und § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bocholt.
Eine Übersicht der Bezirksausschüsse finden Sie auf der interaktiven Karte:
Wie setzen sich die Bezirksausschüsse zusammen?
Jeder Bezirksausschuss besteht aus 13 Mitgliedern - Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern.
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Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger müssen zum Rat wählbar sein und im jeweiligen Stadtbezirk wohnen.
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Ratsmitglieder im Bezirksausschuss müssen nicht im Stadtbezirk wohnen.
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Mindestens zwei Mitglieder müssen Stadtverordnete sein, da nur sie gemäß § 39 Abs. 4 Nr. 4 GO NRW zum oder zur Vorsitzenden bzw. Stellvertretung gewählt werden können.
Bei der Besetzung der Bezirksausschüsse gilt das Stimmenverhältnis aus der Ratswahl im jeweiligen Stadtbezirk. Den Ausschüssen dürfen mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder angehören.
Fraktionen, die in einem Bezirksausschuss nicht vertreten sind, dürfen ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger benennen. Diese Personen werden vom Rat bestellt und wirken mit beratender Stimmemit, zählen aber nicht zur Beschlussfähigkeit.
Auch Ratsmitglieder, die im Stadtbezirk wohnen oder dort kandidiert haben, können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.



