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Sozialleistungen für Asylbewerber

Leistungen für geflüchtete Menschen

Menschen, die aus anderen Ländern auf der Flucht sind, können in Deutschland Asyl beantragen. Sie erhalten, solange sie ihren Lebensunterhalt noch nicht selbst sicherstellen können, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Geld- und Sachleistungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bei Bedarf Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder
  2. vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder
  3. Ehegatten oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer sind.

Es handelt sich dabei um Leistungen, die bei dem oben genannten Personenkreis an Stelle der Sozialhilfe gewährt werden. Zu gewähren ist der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Antragstellung?

Verfahrensablauf

Sie können Sozialleistungen persönlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Danach bekommen Sie die notwendigen Antragsformulare und Informationen dazu, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

Den Erst- und Weiterbewilligungsantrag (Antrag wirtschaftliche Überprüfung) finden Sie auch auf dieser Seite unter Formulare.

Sie können die Unterlagen persönlich, per E-Mail oder mit der Post einreichen.

Kann ich meine Unterlagen digital einreichen?

Digitales Kontaktformular

Mit diesem Formular können Sie Unterlagen für einen Antrag einreichen, den Sie schon bei uns gestellt haben. Sie können auch Änderungen mitteilen, wenn Sie bereits Leistungen bekommen.

Digitales Kontaktformular Leistungsstelle AsylbLG

Wichtig: Mit diesem Formular stellen Sie keinen neuen Antrag auf Leistungen.

Welche Unterlagen muss ich bei der Antragstellung einreichen?

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (Aufenthaltsgestattung, Duldung)
  • Zuweisungsbescheid
  • Ggfls. Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Ggfls. Nachweis über Einreichung einer Klage gegen die Entscheidung des BAMF
  • Ggfls. Entscheidung des Gerichtes
  • Gebührenbescheid bzw. Mietvertrag/Mietbescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos, aller Konten)
  • Nachweis über Vermögen
  • Nachweise über das Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Arbeitslosengeld, Kindergeldbescheid)

Hinweis: Bitte reichen Sie die Unterlagen nur in Kopie ein und beachten Sie, dass der Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn die vollständigen Unterlagen vorliegen.

Ab wann erhalte ich Leistungen?

Fristen

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und Anspruch besteht, werden die Leistungen ab dem Tag der formlosen Antragstellung (Bekanntwerden) erbracht.

Welche Rechtsgrundlage gilt?

Sie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden?

Rechtsbehelf

Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Wenn Sie weitere Fragen zum Rechtsschutz haben oder Hilfe brauchen, sprechen Sie bitte mit den oben genannten Ansprechpersonen.

Sie benötigen Informationen zur Bezahlkarte?

Bezahlkarte

Die Bezahlkarte ist eine elektronische Karte, ähnlich wie eine Bankkarte. Das Geld, das Sie vom Sozialamt erhalten, wird im Regelfall direkt auf diese Karte überwiesen.

Sie können mit der Karte in Supermärkten, Geschäften und Apotheken (wie mit einer Visa-Karte) einkaufen und Bargeld abheben. Sie können nur das Geld ausgeben, das auf der Karte ist.

Sie können bis zu 50 Euro pro Person und Monat als Bargeld beim Einkauf oder am Geldautomaten (gebührenpflichhtig) abheben. Es ist kein eigenes Bankkonto mehr notwendig, es sei denn, Sie verfügen über andere Einkünfte.

Die Karte kann deutschlandweit benutzt werden. Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich.

Überweisungen auf inländische Konten sind nur in begründeten Fällen und auf Nachweis nach Freigabe durch Ihren Sachbearbeiter möglich.

Sie erhalten die Karte automatisch und bekommen in einem Termin bei Ihrem Sachbearbeiter eine persönliche Erklärung, wie sie funktioniert.

Sofern Sie von Ihrem bisherigen Bankkonto Daueraufträge oder Lastschriftverfahren einlösen, empfehlen wir eine Stornierung, wenn Sie über keine anderweitigen Einkünfte verfügen, da die Leistungen in der Regel nicht auf Ihr Bankkonto überwiesen werden können. Ob Sie Ihr Girokonto nach Aushändigung der Bezahlkarte behalten wollen, können Sie selbst entscheiden.

Weitere Informationen zur Bezahlkarte finden Sie unter folgender Seite:

Informationen zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Wann darf ich in eine eigene Wohnung umziehen?

Umzug in die eigene Wohnung

In der Regel ist in Ihrem Aufenthaltspapier vermerkt, dass die Wohnsitznahme nur in einer Gemeinschaftsunterkunft in Bocholt erlaubt ist.

Ob Sie eine private Wohnung anmieten dürfen und damit dieser Passus aus Ihrem Aufenthaltspapier gelöscht wird, entscheidet die Ausländerbehörde. Bitte setzen Sie sich daher mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung.

Wann darf ich anfangen zu arbeiten?

Arbeitsaufnahme

Eine Erwerbstätigkeit ist nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet. Bitte setzen Sie sich daher mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung.

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind unverzüglich den Arbeitsvertrag bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter für die Leistungsgewährung einzureichen.

Sie benötigen weiterführende Informationen?

Weiterführende Informationen

Ausführliche und verständliche Informationen über die Leistungen zum Thema Migration & Asyl gibt es auf diesem Portal:

Sozialplattform