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Unterbringung für Geflüchtete

Die Stadt Bocholt sorgt für die sichere Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen und unterstützt sie bei ihrer Ankunft und Integration. Hier erfahren Sie, wie die Unterbringung in Bocholt organisiert ist, welche Regelungen und Kosten gelten und wie Sie selbst unterstützen können.

Ablauf der Unterbringung

Die Stadt arbeitet nach einem Wohnstufenkonzept:

  • Erste Wohnstufe: Betreutes Wohnen

Das Betreute Erstwohnen in Erstunterkünften wird unmittelbar nach der Zuweisung nach Bocholt für die Unterbringung genutzt. Es dient dem Ankommen und einer ersten Orientierung in Bocholt.

  • Zweite Wohnstufe: Betreutes Außenwohnen

Das Betreute Außenwohnen zeichnet sich dadurch aus, dass die Unterbringung meist in angemieteten, dezentralen Wohnungen oder Wohneinheiten erfolgt.

  • Dritte Wohnstufe: Verfestigungswohnen

Zentrales Merkmal des Verfestigungswohnens ist die erfolgte Anmietung einer eigenen Wohnung durch den geflüchteten Menschen und der Umzug in diese Wohnung.

Zuständigkeiten

Die Stadt Bocholt ist verantwortlich für die Unterbringung, Versorgung und soziale Betreuung der Geflüchteten.

In den Unterkünften sind Sozialdienste, Hausmeister und - je nach Bedarf - Sicherheitsdienste tätig. Ergänzend engagieren sich zahlreiche Ehrenamtliche und Initiativen für Integration und Begegnung.

Kosten und Benutzungsgebühren

Für die Nutzung städtischer Unterkünfte fallen Benutzungsgebühren an. Diese werden gemäß der nachfolgend beigefügten Satzung erhoben.

Unterstützung und Mitwirkung gesucht!

Die Stadt Bocholt sucht weiterhin Wohnraum für geflüchtete Menschen. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Verfügung stellen möchten, wenden Sie sich bitte an den o. a. Kontakt. Die Mietbescheinigung kann für ein Wohnungsangebot gerne vorab ausgefüllt werden. Auch ehrenamtliches Engagement ist willkommen - ob in der Sprachförderung, Nachhilfe oder Freizeitgestaltung.