Jugendschutz gilt auch an Halloween
Altersgrenzen für Alkohol, Tabak und Cannabis // Gesundheitsrisiken für junge Menschen // Appell an Eltern, Veranstaltende und Gewerbetreibende
Zu Halloween am Samstag, 31. Oktober, erinnert die Stadt Bocholt an die Regeln des Jugendschutzes. Für Alkohol, Tabak und Cannabis gelten auch in der Gruselnacht klare Altersgrenzen. Eltern, Veranstaltende und Gewerbetreibende tragen dabei besondere Verantwortung.