Jugendschutz gilt auch an Halloween
Altersgrenzen für Alkohol, Tabak und Cannabis // Gesundheitsrisiken für junge Menschen // Appell an Eltern, Veranstaltende und Gewerbetreibende
Zu Halloween am Samstag, 31. Oktober, erinnert die Stadt Bocholt an die Regeln des Jugendschutzes. Für Alkohol, Tabak und Cannabis gelten auch in der Gruselnacht klare Altersgrenzen. Eltern, Veranstaltende und Gewerbetreibende tragen dabei besondere Verantwortung.
Wenn am Samstagabend Hexen, Vampire und Gespenster durch die Straßen ziehen, wird auch in Bocholt vielerorts gefeiert. Halloween hat sich in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Anlass für Partys entwickelt. Neben Kindern, die verkleidet von Haus zu Haus ziehen, nutzen auch viele Jugendliche den Abend zum Feiern. Die Stadt Bocholt weist darauf hin, dass das Jugendschutzgesetz und das Cannabisgesetz an Halloween genauso gelten wie an jedem anderen Tag des Jahres.
Bier, Wein und Sekt dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben und von ihnen konsumiert werden. Spirituosen, Alkopops und andere Mischgetränke mit Branntwein sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Abgabe und der Konsum von Tabakwaren und E-Zigaretten an Minderjährige ist ebenfalls verboten. Das gilt ausdrücklich auch für Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, und für E-Shishas, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten.
Beim Cannabis ist die Rechtslage ebenso eindeutig: Minderjährigen sind Besitz, Erwerb und Konsum verboten. Auch Erwachsene dürfen in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen kein Cannabis konsumieren. In Sichtweite von Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen ist der öffentliche Konsum ebenfalls untersagt.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Das betrifft vor allem Veranstaltende, Gewerbetreibende und volljährige Personen, die Alkohol, Tabak oder Cannabis an Minderjährige weitergeben. Je nach Fall sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.
"Gerade an Halloween, wenn Verkleidung und Gruppendynamik den Abend prägen, unterschätzen viele Jugendliche die Wirkung von Alkohol. Schon geringe Mengen können zu Bewusstseinsstörungen, Unfällen oder einer Alkoholvergiftung führen", erklärt Bocholts Erster Stadtrat Björn Volmering, "der Körper junger Menschen befindet sich noch in der Entwicklung und baut Alkohol langsamer ab. Dadurch fällt die Wirkung stärker aus, und das Risiko gesundheitlicher Schäden steigt. Hinzu kommt, dass Alkohol in der Gruppe häufig zu Streit, Aggression oder riskantem Verhalten führt."
Die Stadt Bocholt appelliert daher an Eltern und Erziehungsberechtigte, vor dem Halloween-Abend mit ihren Kindern über Alkohol und dessen Risiken zu sprechen. Erwachsene haben dabei eine Vorbildfunktion, die sich auch im eigenen Umgang mit Alkohol zeigt. Veranstalterinnen und Veranstalter von Halloween-Partys sowie Gewerbetreibende sind aufgefordert, das Alter ihrer Gäste und Kundschaft konsequent zu kontrollieren, im Zweifel einen Ausweis zu verlangen und alkoholfreie Getränke anzubieten. Halloween soll für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein schöner Abend sein. Wer verantwortungsvoll feiert und Rücksicht nimmt, sorgt dafür, dass die Gruselnacht allen in guter Erinnerung bleibt.

