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 Die Bildmarke des Logos der Stadt Bocholt.
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02. Oktober 2026Öffentliche Ordnung

Fundsachen ab 5. Oktober online ersteigern

Versteigerung vom 5. bis 19. Oktober // Kostenlose Registrierung erforderlich // Abholung nach Terminvereinbarung

Dass Fundbüro der Stadt Bocholt versteigert ab Montag, 5. Oktober, um 15 Uhr wieder Fundsachen online. Interessierte können auf dem Portal www.fundbürodeutschland.de bis Montag, 19. Oktober, um 15 Uhr mitbieten. Die Abholung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung vom 26. bis 30. Oktober.

Zur Versteigerung stehen Gegenstände, die seit mehr als sechs Monaten im Fundbüro aufbewahrt werden und deren Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum Auktionsbeginn nicht ermittelt werden konnten. Die Fundsachen können auf dem Versteigerungsportal eingesehen werden. Eine Besichtigung vor Ort ist vorab nicht möglich.

Für die Teilnahme ist eine kostenlose Registrierung auf dem Portal mit vollständigen und korrekten persönlichen Daten erforderlich. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse können Interessierte ihre Gebote direkt online abgeben. Gebote außerhalb der Plattform sind nicht möglich.

Maßgeblich für das Ende der einzelnen Auktionen ist die auf dem Portal angezeigte Uhr. Geht innerhalb der letzten Minute ein höheres Gebot ein, verlängert sich die jeweilige Auktion um 60 Sekunden. Dies wiederholt sich, bis kein weiteres Übergebot in der letzten Minute eingeht. Den Zuschlag erhält die Person mit dem höchsten gültigen Gebot. Die Bestätigung erfolgt automatisch innerhalb eines Tages nach Auktionsende per E-Mail.

Die ersteigerten Gegenstände können vom 26. bis 30. Oktober nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Termine lassen sich online, telefonisch unter 02871 9532400 oder per E-Mail an fundbuero(at)bocholt(dot)de vereinbaren. Bei der Abholung ist die Ersteigerungsbestätigung vorzulegen. Bezahlt werden kann in bar oder per Karte.

Für Fahrräder gelten gesonderte Abholzeiten: Montag, 26. Oktober, von 8 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag, 29. Oktober, von 13 bis 16 Uhr. Auch hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Fundgegenstände werden in ihrem vorhandenen Zustand versteigert. Eine Garantie oder Gewährleistung wird nicht übernommen. Umtausch und Rücktritt vom Kauf sind ausgeschlossen.

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