Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen

Rahmenplan Nord und Nordring

Die Rahmenplanung zur Schließung des äußeren Straßenringes und damit u.a. zum "Nordring" geht bis in die 1930er Jahre zurück. Die vorgesehene Straßenführung des äußeren Straßenringes findet durch die Freihaltung eines Stadtkorridors in verschiedenen Bebauungsplänen Berücksichtigung. 

Allgemein

Was ist der Nordring?

Der Nordring stellt die nordwestliche Verbindung des zum Teil bereits bestehenden äußeren Straßenringes dar. Er soll das Gebiet des Rahmenplanes Nord zwischen der Dinxperloerstraße und der Adenauerallee erschließen.

Im Laufe der Zeit haben die Aktivitäten im Bereich des Hauptverkehrsstraßenbaus (äußerer Straßenring) mit der fortschreitenden Siedlungstätigkeit nicht Schritt gehalten. Zu Hauptverkehrszeiten ist zu beobachten, dass diese Straßen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stoßen und dadurch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs stark darunter leidet. Stark davon betroffen ist die Erschließung des Stadtgebietes sowie die Verbindung einzelner Stadtteile. Folglich soll den Missständen durch eine geänderte Verkehrsplanung entgegengewirkt werden. 

Städtebauliche Ziele der Planung

  • mittel- bis langfristig: Realisierung von Teilstrecken des äußeren Straßenringes mit großer verkehrlicher Dringlichkeit bis hin zur Schließung des äußeren Straßenringes
  • kurz- bis mittelfristig: Realisierung von Teilstrecken des äußeren Straßenringes mit größter verkehrlicher Dringlichkeit bis hin zur Schließung des äußeren Straßeringes

Unterteilt werden kann der Nordring in die folgenden Abschnitte:

  • Westring III: Anschluss an den bestehenden Westringtunnel (L602) bis Knotenpunkt mit Nordring I
  • Westring IV: Anknüpfung an die Dinxperloer Straße, Höhe Bussardweg bis Knotenpunkt mit Nordring I
  • Nordring I: vom Knotenpunkt mit dem Westring III und dem Westring IV bis zur Adenauerallee

Darüber hinaus bestehen nordöstlich zur Ringschließung zwei weitere Abschnitte mit dem Titel Nordring II und III:

  • Nordring II: von der Adenauerallee bis zur Blücherstraße
  • Nordring III: von der Blücherstraße bis zur Münsterstraße

(siehe auch Übersichtsplan der Abschnitte des äußeren Straßenringes; die Bezeichnungen Nordring I-III sowie Westring II-IV dienen der Übersichtlichkeit, sie sind nicht Bestandteil der Begründungen zu den Plänen)

Der Nordring dient folglich der Schließung des äußeren Straßenringes, um das gestiegene Verkehrsaufkommen adäquat abwickeln zu können. Insbesondere der Bereich des Nordring I dient zudem der Erschließung eines neuen Wohngebietes. Für diesen Bereich sind bereits im Rahmen des Entwicklungskonzeptes für den Bocholter Norden, Rahmenplan Nord von 2009, städtebauliche Konzepte zur Siedlungsentwicklung entwickelt worden.

Sämtliche Maßnahmen sind auch Gegenstand des Mobilitätskonzeptes der Stadt Bocholt, das am 07.10.2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden soll.

Planungsgrundlagen

Der Regionalplan Münsterland

Regionalplan Münsterland

Der Regionalplan Münsterland stellt den geplanten, äußeren Straßenring Bocholts als "bedeutsame Straße" dar. Potentialflächen für "Wohnen" sind zum überwiegenden Teil im Bocholter Norden zu finden. Die Entwicklungen dieser Flächen weist demzufolge eine mittelbare bzw. unmittelbare Abhängigkeit vom "Nordring" auf.

(siehe auch Regionalplan Münsterland)

Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bocholt (FNP)

  • Ziel: Hauptverkehrsstraße Nord- und Westring mit veränderter Linienführung und Wohnbauflächen
  • Die 119. Änderung des FNP zwischen dem Hemdener Weg und der Dinxperloer Straße ist seit dem 06.03.2023 rechtswirksam. 

Baurecht für die Hauptverkehrsstraße soll durch den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan NW 28 geschaffen werden.

Bebauungspläne

Nach dem Beschluss des Rahmenplan Nord im Jahr 2009 und der Fortschreibung dessen im Jahr 2013 sind einige Bauleitplanverfahren in die Wege geleitet worden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über rechtsverbindliche Bebauungspläne (Satzungen) sowie laufende Bebauungsplanverfahren.

 

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Bebauungsplan NO 15

  • Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
  • Ziel: Nordring zwischen Barloer Weg und Burloer Weg
  • Rechtsverbindlich seit dem 15.02.2013
  • Status: Der Teilabschnitt zwischen Barloer und Burloer Weg ist gebaut und in Betrieb.

NW 23 Eschkante

  • Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
  • Ziel: Schaffung von Wohnbaufläche unter Berücksichtigung der bestehenden Baumstrukturen
  • Rechtsverbindlich seit dem 09.03.2023, siehe Planunterlagen
Aktuelle Verfahren

NW 28 Dinxperloer Straße/Hemdener Weg

  • Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
  • Ziel: Realisierung der Teilstrecke des äußeren Straßenrings zwischen dem Hemdener Weg und der Dinxperloer Straße
  • Frühzeitige Beteiligung erfolgt vom 01.09.2022 bis 07.10.2022
  • Vorbereitung der Offenlage

10-7 Hemdener Weg

  • Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren)
  • Ziel: Realisierung der Teilstrecke des äußeren Straßenrings zwischen dem Hemdener Weg und der Adenauerallee
  • Frühzeitige Beteiligung erfolgt vom 01.09.2022 bis 07.10.2022
  • Vorbereitung der Offenlage 

 

Rahmenplan Nord

Entwicklungskonzept für Bocholts Norden

Der Rahmenplan Nord ist ein Entwicklungskonzept für den Bocholter Norden.

Der Rahmenplan Nord ist am 16.09.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung als integriertes räumliches Entwicklungskonzept für den Bocholter Norden beschlossen worden. In den Jahren zuvor hatten sich die Rahmenbedingungen für den Bocholter Straßenverkehr grundlegend geändert.

Im Dezember 2006 wurde die B67 zwischen der Anschlussstelle Dingdener Straße und Rhede für den Verkehr freigegeben. Zeitgleich erhielt die B67 mit dem von der Stadt Bocholt gebauten Südostring eine Verknüpfung mit der Münsterstraße. Zudem wurde der II Bauabschnitt des Westrings zwischen Schwanenstraße und Dinxperloer Straße mit dem Westringtunnel eröffnet. Mit diesen umfangreichen Baumaßnahmen ist die Stadt Bocholt ihrem seit Jahrzehnten verfolgten Ziel der äußeren Ringschließung ein Stück nähergekommen. Der äußere Stadtring ist heute zu ca. zwei Drittel fertiggestellt.

Durch diese Baumaßnahmen kam es folglich zu einer Neuordnung des Straßenverkehrs und einer einhergehenden Entlastung vieler Straßen. Insbesondere sind hier die Münsterstraße, die Uhlandstraße, das Westend und der südliche Bereich der Dinxperloer Straße zu nennen. Hingegen sind im Bocholter Norden vor allem Siedlungsstraßen durch Wohn- und Erholungsgebiete von Mehrbelastungen betroffen. Im Jahr 2009 beschloss der Stadtrat den Rahmenplan Nord. 

Der Rahmenplan Nord sieht die Arrondierung des Siedlungskörpers in Verbindung mit dem Neubau einer nördlichen Ringstraße (Nord-/Westring) vor, um auf diese Weise der vorherrschenden Nachfrage nach Wohnbauflächen Rechnung zu tragen und die Stadt verkehrlich zu entlasten. Die Entlastung wirkd sich insbesondere auf die bestehenden Wohngebiete entlang der Dinxperloer Straße positiv aus. Weiter führt eine neue Verkehrsführung zu einer besseren Anbindung des Krankenhauses nordöstlich des Änderungsbereiches. Schleichverkehrswege, die bisher durch die bestehenden Wohngebiete führen, können hierdurch vermieden werden. 

Im Rahmenplan Nord sind drei Entwürfe städtebaulicher Konzepte entwickelt und gegen- und untereinander abgewogen worden. Dabei sind die drei Planungsvarianten unter den Gesichtspunkten Städterbau und Nutzungen, Wirtschaftlichkeit, Verkehr, Sport und Umwelt bewertet worden. Die städtebauliche Konzeption der Variante 3 bot die Möglichkeit für mehr Siedlungsfläche und zugleich eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Lage der endgültigen Trassenführung des Nordringes.

In den Folgejahren kam es dazu, dass für weitere Teilbereiche (West- und Nordringbereich) des Rahmenplanes Bauleitplanverfahren eingeleitet wurden. Folglich kam es zu gewissen Änderungen in der Siedlungsstruktur. Dies bedingte, dass die Entwürfe aus dem Rahmenplan Nord 2013 fortgeschrieben werden mussten.