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Private Versorgungsleitungen

Das gilt es zu beachten

Sie möchten Ihr Grundstück mit privaten Leitungen (Telekommunikationsleitungen, Entwässerungsleitungen, Wärmetransportleitungen, Wasserleitungen usw.) versorgen?

Die für das Bauvorhaben anfallenden Kosten (Verwaltungs- Nutzungsgebühren und Herstellungskosten), sind vom Antragsteller zu tragen. Private Stromleitungen werden von der städtischen Gestattung generell ausgeschlossen.