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Sozialermäßigung

Unterstützung für den Musikschulunterricht

Um allen Bevölkerungsschichten Musikschulunterricht zu ermöglichen, werden unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen gewährt.

Neben der automatisch berechneten Familienermäßigung für die Teilnahme mehrerer Geschwister am Musikunterricht und der ebenfalls automatisch berechneten Mehrfächerermäßigung besteht die Möglichkeit, eine Sozialermäßigung zu beantragen.

Für den Unterricht in der Musikschule sind nach Vorlage der Nachweise (Einkommen bzw. Sozialleistungsbescheid, Wohnkosten) Ermäßigungen von 12,5 - 90 Prozent möglich.

Bei Teilnahme am JEKITS-Projekt ist eine Sozialermäßigung nur möglich, sofern ein Sozialleistungsbescheid (Wohngeld, SGB I und II, Kindergeldzuschlag, etc.) vorgelegt wird. Die Ermäßigung beträgt dann für den Sozialleistungszeitraum 100 %.

Der Einsatz der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Münsterlandkarte) ist für alle Angebote der Musikschule möglich.

Eine schriftliche Antragstellung mit Belegführung durch den Zahlungspflichtigen ist erforderlich. Der Antrag ist bis zum Ende des Jahres zu stellen, in dem die Ermäßigung gewährt werden soll. Ebenso sind die jeweils letzten Einkommens- und Wohnlastennachweise bis zum 31. Dezember des Jahres einzureichen, bei schuljahresbezogenem Unterricht bis zum Ende des Schuljahres (JEKITS), in dem die Ermäßigung gewährt werden soll.