Beim Anklicken der Sprachfunktion wird eine Verbindung mit Google hergestellt und Ihre personenbezogenen Daten werden an Google weitergeleitet!

Sprache zurücksetzen

Unterbringung für Obdachlose

Wenn Sie von Wohnungslosigkeit betroffen sind oder Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung unmittelbar droht, finden Sie hier Informationen zu Unterbringungsmöglichkeiten, Hilfsangeboten und Unterstützung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit.

Ich brauche sofort Hilfe!

Unterstützung für Menschen in aktuer Wohnungsnot

Ich halte mich in Bocholt auf und habe keine andere Übernachtungsmöglichkeit (Freunde, Familie, Hotel, Ferienwohnung).

Dann melden Sie sich bei der o. a. Kontaktperson.

Ich suche Hilfsangebote!

Mitschuldenübernahme zur Wohnungssicherung

Wenn Miet­rückstände existieren und eine Kündigung oder Räumungsklage droht, können Jobcenter oder Sozialämter Mietschulden übernehmen, um den Wohnungsverlust zu verhindern.

Das geschieht in der Regel als Darlehen.

Rechtsgrundlagen sind:

    • § 22 Abs. 8 SGB II (bei Leistungen nach dem SGB II) 
    • § 36 SGB XII (Sozialhilfe, wenn Obdachlosigkeit droht) 

Beratungsstellen Prävention

Der Verein jusina - Jugendhilfe und soziale Integration e. V. hat im Kreis Borken eine "Präventionsstelle zur Wohnraumsicherung" eingerichtet. 

Die Wohnungsnotfallhilfe richtet sich an Menschen, die in verschiedenen Wohnungsnotlagen sind. Ziel ist, bestehenden Wohnraum zu sichern oder in alternative Wohnformen zu vermitteln, um Wohnungsverlust zu vermeiden. 

Die Fachkräfte der jusina arbeiten aktiv mit den Betroffenen zusammen: Sie nutzen ihr Netzwerk, um Wohnmöglichkeiten zu finden, vermitteln zu Vermietern (privaten und Wohnungswirtschaft), unterstützen bei Wohnungsbesichtigungen und helfen beim Ausfüllen von Formularen. 

Wenn eine Wohnung gesichert ist, vermittelt das Projekt bei Bedarf in flankierende Hilfen (z. B. weitere soziale Unterstützung). 

Kontaktperson und weitere Informationen unter:

jusina - Wohnungsnotfallhilfe

Kooperationspartner und Netzwerke

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten erhalten Sie bei der o. a. Kontaktperson.

Ich möchte mich informieren!

Wohnungslosigkeit

Wohnungslosigkeit bedeutet, dass eine Person keine eigene, vertraglich gesicherte Wohnung hat. Wohnungslose Menschen leben daher meist in vorübergehenden, provisorischen oder institutionellen Unterkünften, zum Beispiel:

  • kommunalen Unterkünften (Notunterkünfte, Übergangswohnheime)
  • Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
  • Frauenhäusern
  • Jugendwohngruppen
  • bei Bekannten ("Sofa-Surfen")

Wichtig: Wohnungslose Menschen sind nicht zwingend obdachlos. Sie haben einen Schlafplatz, aber keine eigene Wohnung und keinen langfristigen Mietvertrag.

Obdachlosigkeit

Obdachlos ist eine Person, die keinen festen Schlafplatz hat und auf der Straße oder in öffentlichen Räumen übernachten will, zum Beispiel:

  • auf Parkbänken
  • in Parks
  • unter Brücken
  • in Hauseingängen
  • in leerstehenden Gebäuden

Obdachlosigkeit ist also die extremste Form der Wohnungslosigkeit.

Ursachen und Hintergründe von Wohnungs- und Obdacklosigkeit

Wohnungs- und Obdachlosigkeit entstehen selten plötzlich und fast nie aus nur einem einzigen Grund. Häufig wirken mehrere Belastungen gleichzeitig oder folgen aufeinander. Die wichtigsten Ursachen sind:

  • Mietschulden und finanzielle Schwierigkeiten
  • Trennung, Scheidung und familiäre Konflikte
  • Suchtprobleme
  • Psychische oder körperliche Erkrankungen
  • Arbeitslosigkeit und unsichere Beschäftigung
  • Flucht, Migration und fehlende Ansprüche
  • Wohnungsmangel und angespanntes Wohnungsmarktumfeld

Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist kein persönliches Versagen, sondern entsteht in der Regel aus einem Zusammenspiel sozialer, wirtschaftlicher und gesundheitlicher Faktoren.

Kommunale Hilfen setzen deshalb frühzeitig, niedrigschwellig und unterstützend an.

Verfahrensablauf:

Der folgende Ablauf zeigt, wie Menschen Unterstützung erhalten, wenn sie von Wohnungsverlust bedroht sind oder bereits obdachlos wurden.

Kurz zusammengefasst: Der Prozess in 5 Schritten:

  1. Meldung/Kontaktaufnahme
  2. Erstberatung und Einschätzung
  3. Notfallunterbringung (falls nötig)
  4. Beratung + Hilfen + Klärung der Ansprüche
  5. Ggfls. Übergangsunterbringung → Wohnungssuche → Stabilisierung