Wohnen in einer städtischen Unterkunft
Die Stadt Bocholt verfolgt ein klares Konzept für die Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen. Dieses Konzept gliedert sich in drei Stufen, die Ihnen dabei helfen sollen, schrittweise ein eigenständiges Leben aufzubauen:
1. Stufe - Betreutes Erstwohnen: Nach Ihrer Ankunft in Bocholt ziehen Sie zunächst in eine größere Erstunterkunft (z. B. am Takenkamp). Hier erhalten Sie intensive Unterstützung beim Ankommen. Die Sozialbetreuung hilft Ihnen bei den allerersten bürokratischen und praktischen Schritten in der Stadt.
2. Stufe - Betreutes Außenwohnen: In der zweiten Phase verlassen Sie die große Erstunterkunft. Sie ziehen in eine Wohnung oder in eine Wohngemeinschaft (WG), die von der Stadt Bocholt für diesen Zweck angemietet wurde. Auch hier steht Ihnen die Sozialbetreuung bei Fragen weiterhin zur Seite.
3. Stufe - Verfestigungswohnen: In der letzten Stufe suchen und mieten Sie eigenständig eine private Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt. Sie unterschreiben Ihren eigenen Mietvertrag und leben komplett unabhängig. Die Sozialbetreuung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Sie zuständig. Bei Fragen zum Leben im Stadtteil können Sie sich an die Quartiersbüros vor Ort wenden.
Wichtig: Die Unterkünfte im 1. und 2. Schritt sind Notunterkünfte von der Stadt Bocholt. Diese Unterkünfte haben alles, was man im Alltag braucht. Die Nutzung dieser Unterkünfte ist nicht kostenlos, es fallen Gebühren an.
Hinweis zum Asylverfahren: Solange Ihr Asylverfahren noch läuft, müssen Sie meistens in einer städtischen Unterkunft (Schritt 1 oder 2) wohnen. Möchten Sie trotzdem schon selbst eine private Wohnung mieten? Sprechen Sie bitte unbedingt vorher mit der Ausländerbehörde und mit dem Fachbereich Soziales!
Ausstattung
In den städtischen Unterkünften (Stufe 1 und 2) stellt Ihnen die Stadt Bocholt eine solide Grundausstattung zur Verfügung. Wenn Sie allein reisen, erhalten Sie in Ihrem Zimmer:
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Ein Bett mit Matratze
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Einen Kleiderschrank
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Einen Tisch und einen Stuhl
Die Küche, das Badezimmer und die Toiletten nutzen Sie gemeinschaftlich mit den anderen Bewohnern der Etage oder Wohnung. Eine Waschmaschine steht ebenfalls zur Nutzung bereit.
Regeln für die Einrichtung: Alle bereitgestellten Möbel sind Eigentum der Stadt Bocholt. Es ist nicht erlaubt, eigene große Möbelstücke in der Unterkunft aufzustellen oder die vorhandenen Möbel zu entsorgen. Wenn Sie ausziehen, müssen alle Möbel vollständig und unbeschädigt in der Unterkunft verbleiben. Familien oder Wohngemeinschaften erhalten eine entsprechend größere, dem Bedarf angepasste Ausstattung.
Wenn Sie aus der städtischen Unterkunft ausziehen (z. B. in eine eigene Wohnung), müssen Sie folgende Schritte einhalten:
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Reinigen Sie Ihr Zimmer und die genutzten Gemeinschaftsräume gründlich (Besenrein und sauber).
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Nehmen Sie all Ihre privaten Gegenstände komplett mit.
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Übergeben Sie alle erhaltenen Schlüssel vollständig an die Heimleitung oder die EWIBO.
Wichtig für Ihre Finanzen: Erst wenn das Zimmer ordnungsgemäß übergeben wurde, kann die EWIBO GmbH Sie offiziell bei der Stadt Bocholt ab- oder ummelden. Solange diese offizielle Abmeldung nicht erfolgt ist, laufen die Nutzungsgebühren für die Unterkunft weiter und müssen von Ihnen bezahlt werden!
Regeln für das Zusammenleben (Hausordnung)
Anwesenheitspflicht
Die Unterkunft ist Ihr zugewiesener Wohnort. Sie sind verpflichtet, dort täglich anwesend zu sein und auch dort zu übernachten. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z. B. berufliche Reisen oder familiäre Notfälle) für mehrere Tage abwesend sein müssen, informieren Sie bitte vorab Ihre zuständige Beraterperson bei der Stadt Bocholt oder die Heimleitung.
Besuch und Nachtruhe
Besuchszeiten: Gäste und Besucher sind herzlich willkommen, müssen die Unterkunft jedoch bis spätestens 22:00 Uhr verlassen. Übernachtungen von Gästen sind in den Unterkünften aus Sicherheits- und Platzgründen verboten.
Gesetzliche Nachtruhe: Ab 22:00 Uhr gilt in Deutschland die gesetzliche Nachtruhe. Ab dieser Uhrzeit müssen alle Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Musik, Fernseher sowie Gespräche dürfen in den Nachbarzimmern oder außerhalb der Wohnung nicht mehr zu hören sein. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Berufstätige und Familien mit kleinen Kindern.
Sauberkeit, Mülltrennung und Belüftung
Richtig lüften (Schutz vor Schimmel): Um Feuchtigkeit und gefährlichen Schimmel an den Wänden zu vermeiden, müssen Sie Ihr Zimmer regelmäßig lüften. Öffnen Sie hierzu morgens und abends die Fenster für jeweils 10 Minuten vollständig (Stoßlüften). Es ist nicht ausreichend und verschwendet Energie, die Fenster dauerhaft nur zu kippen.
Reinigungspflicht: Sie sind selbst dafür verantwortlich, die von Ihnen genutzte Küche, das Badezimmer und die Toiletten regelmäßig gründlich zu reinigen. Halten Sie auch die Flure und Gemeinschaftsbereiche sauber.
Abfallentsorgung: Müll darf niemals in den Fluren, vor der Zimmertür oder auf dem Balkon gelagert werden (Gefahr von Ungeziefer und Geruch). Bringen Sie Ihren Müll direkt in die dafür vorgesehenen Mülltonnen im Außenbereich. Beachten Sie dabei die Regeln der Mülltrennung.
Nutzung der Waschmaschinen
Nutzen Sie ausschließlich die Ihnen zugewiesene Waschmaschine. Überprüfen Sie vor jedem Waschgang die Taschen Ihrer Kleidung und leeren Sie diese komplett (Münzen, Feuerzeuge oder Taschentücher können die Maschine beschädigen). Dosieren Sie das Waschpulver sparsam und reinigen Sie regelmäßig das Flusensieb (Filter) der Maschine.
Sicherheit, Brandschutz und Verbote
Rauch- und Drogenverbot: Das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten und Wasserpfeifen (Shishas) sowie der Konsum von illegalen Drogen und Alkohol sind in der gesamten Unterkunft (einschließlich der eigenen Zimmer) verboten! Das Entzünden von Shisha-Kohle auf den Herdplatten der Küche stellt eine erhebliche Brandgefahr dar und ist untersagt.
Rauchmelder: Die weißen Rauchmelder an den Decken dienen Ihrer Sicherheit und können im Brandfall Leben retten. Es ist streng verboten, die Rauchmelder abzumontieren, zu beschädigen, zu überkleben oder Batterien zu entfernen.
Haustiere: Das Halten von Haustieren (z. B. Hunden, Katzen oder Kleintieren) ist in den städtischen Unterkünften nicht gestattet.
Energie und Heizung sparen
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Ressourcen um. Schalten Sie das Licht und alle elektrischen Geräte aus, wenn Sie Ihr Zimmer verlassen. Drehen Sie die Heizung im Winter auf eine niedrigere Stufe, wenn Sie für längere Zeit nicht im Raum sind. Wenn die Heizung eingeschaltet ist, müssen die Fenster geschlossen bleiben, damit keine teure Wärme ungenutzt nach draußen entweicht.
Aufsichtspflicht der Eltern & Haftung bei Schäden
Kinder im Blick behalten: Eltern tragen die gesetzliche Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass auch ihre Kinder die Regeln der Hausordnung einhalten.
Haftung bei Sachschäden: Wenn Sie oder Ihre Kinder versehentlich oder mutwillig Gegenstände oder Gebäudeteile in der Unterkunft beschädigen, müssen Sie für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten aufkommen. Wir raten Ihnen dringend dazu, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kostet nur wenige Euro im Monat, schützt Sie und Ihre Familie jedoch vor hohen Kosten, falls Sie im Alltag aus Versehen einen Schaden anrichten.
Konsequenzen bei Regelverstößen
Das Einhalten der Hausordnung ist verpflichtend. Wenn Sie wiederholt gegen die Regeln verleben oder den Frieden in der Unterkunft massiv stören, hat dies rechtliche Konsequenzen. Die Stadt Bocholt ist in solchen Fällen berechtigt, Sie in eine andere Unterkunft oder zurück in die Erstunterkunft zu verlegen.
Die Sozialbetreuung in Bocholt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialbetreuung arbeiten im Auftrag der Stadt Bocholt. Sie stehen Ihnen bei allen alltäglichen Fragen, Problemen oder bürokratischen Angelegenheiten helfend zur Seite.
Sie können während der wöchentlichen Sprechzeiten einfach ohne vorherige Terminabsprache vorbeikommen (offene Sprechstunde).
Adresse der Sozialbetreuung: EWIBO GmbH; Theodor-Heuss-Ring 23, 46395 Bocholt
Die Sprechzeiten (ohne Termin):
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Montag: 08:00 - 10:00 Uh
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Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Reinigung, Hygiene & Außenbereich
Wer putzt was in der Unterkunft?
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Ihr eigenes Zimmer: Für die Sauberkeit und Hygiene in Ihrem persönlichen Zimmer sind Sie ganz allein verantwortlich. Sie müssen es regelmäßig fegen, wischen und sauber halten.
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Gemeinsame Wohnräume: Da Küche, Badezimmer und Toiletten von mehreren Personen gemeinschaftlich genutzt werden, hängen dort Putzpläne aus. Das bedeutet, dass die Reinigung dieser Räume abwechselnd unter den Bewohnern aufgeteilt wird. Bitte halten Sie sich strikt an Ihre Putztage.
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Flure und Kellerbereiche: Am Informationsbrett der Unterkunft finden Sie den Plan für die Gemeinschaftsflächen. Dort ist geregelt, wer wann den Hausflur, das Treppenhaus, den Fahrradkeller oder den Waschkeller reinigen muss.
Aufgaben im Außenbereich (Draußen)
Auch rund um das Gebäude müssen die Bewohner abwechselnd Aufgaben übernehmen, um ein ordentliches Erscheinungsbild und Sicherheit zu gewährleisten:
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Die Gehwege, Zuwege und Hofflächen vor dem Haus müssen regelmäßig gefegt und von Unkraut befreit werden.
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Winterdienst: Wenn im Winter Schnee fällt oder die Wege vereisen, müssen die Gehwege freigeräumt und bei Bedarf gestreut werden, damit Passanten und Bewohner nicht ausrutschen und sich verletzen.
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Gartenpflege: Falls zu Ihrer Unterkunft ein Garten gehört, muss dieser gemeinschaftlich gepflegt werden. Die Stadt Bocholt stellt hierfür die notwendigen Gartengeräte zur Verfügung. Zu den Aufgaben gehören das Entfernen von Unkraut, das Zusammenharken von Laub sowie das Fegen der Gartenwege.
Wichtiger Hinweis für die Abwasserrohre: Schütten Sie niemals Essensreste, Speiseöl oder Altfett in das Waschbecken, die Dusche oder in die Toilette! Fett härtet in den Rohren aus und führt sehr schnell zu hartnäckigen Verstopfungen. Dies kann schwere Wasserschäden und Überschwemmungen in der Wohnung verursachen. Entsorgen Sie alle Essensreste und Fette ausschließlich im normalen Hausmüll (Restmüll).
Gute Nachbarschaft
Ein friedliches, von Respekt geprägtes Zusammenleben mit Ihren Nachbarn - sowohl in der Unterkunft als auch in der privaten Nachbarschaft - ist die Grundlage für ein gutes Einleben in der Gesellschaft. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
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Hausordnung einhalten: Halten Sie sich stets an die vereinbarten Regeln. Bei Unklarheiten oder Problemen steht Ihnen die Sozialbetreuung gerne vermittelnd zur Seite.
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Lärm vermeiden: Vermeiden Sie laute Geräusche in der Wohnung. Achten Sie besonders auf die gesetzlichen Ruhezeiten (werktags ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen).
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Feste ankündigen: Wenn Sie eine private Feier planen, bei der es etwas lauter werden könnte, gehört es zum guten Ton, die Nachbarn ein paar Tage vorher freundlich darüber zu informieren.
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Fluchtwege im Treppenhaus freihalten: Das Treppenhaus und die Flure dienen im Ernstfall (z. B. bei einem Brand) als Rettungswege. Es ist daher nicht erlaubt, dort private Gegenstände wie Fahrräder, Kinderwagen, Schuhregale oder zahlreiche Schuhe dauerhaft abzustellen. Die Wege müssen für alle Personen jederzeit komplett frei und passierbar sein.
Probleme direkt und ruhig ansprechen: Sollte es einmal zu einem Missverständnis oder Ärger mit einem Nachbarn kommen, suchen Sie das ruhige und höfliche Gespräch mit der Person. Ein freundlicher Austausch klärt die meisten Situationen schnell auf. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bitten Sie Ihre Sozialbetreuung um Unterstützung.
Anmietung von privatem Wohnraum
Sobald Sie eine offizielle Aufenthaltserlaubnis besitzen (positiver Abschluss des Asylverfahrens), haben Sie das Recht, sich selbstständig auf dem freien Wohnungsmarkt eine eigene private Wohnung zu suchen und diese zu mieten.
Strikte Reihenfolge, wenn das Jobcenter die Miete zahlt: Wenn Sie finanzielle Unterstützung (Bürgergeld) beziehen und das Jobcenter die Kosten für Ihre neue Wohnung übernehmen soll, müssen Sie zwingend die folgende Reihenfolge einhalten. Unterschreiben Sie niemals voreilig einen Vertrag!
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Wohnung suchen: Suchen Sie nach einer passenden Wohnung, die den Richtlinien des Amtes entspricht (angemessene Größe und Mietpreis).
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Mietangebot einreichen: Lassen Sie sich vom Vermieter ein schriftliches Mietangebot (oder einen Mietvertragsentwurf) geben und legen Sie dieses vorab dem Jobcenter zur Prüfung vor.
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Zustimmung abwarten: Das Jobcenter prüft, ob die Kosten für die Wohnung erlaubt sind, und stellt Ihnen eine schriftliche Zusicherung (Zustimmung) aus.
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Mietvertrag unterschreiben: Erst wenn Sie das schriftliche "Ja" des Jobcenters vorliegen haben, dürfen Sie den Mietvertrag rechtsgültig unterschreiben!
Wenn Sie den Mietvertrag vor der offiziellen Zustimmung unterschreiben, müssen Sie die Miete und die Kaution in den meisten Fällen komplett selbst bezahlen, was zu hohen Schulden führen kann.
Die Mietkaution
Vor dem Einzug verlangt der Vermieter in der Regel eine sogenannte Kaution. Dies ist eine finanzielle Sicherheit für den Vermieter (meistens 2 bis 3 Monatskaltmieten). Wenn Sie später wieder ausziehen und die Wohnung sauber und ohne Schäden übergeben, erhalten Sie dieses Geld vollständig inklusive Zinsen zurück. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann das Jobcenter die Kaution auf Antrag als Darlehen übernehmen. Das Geld wird dann in kleinen monatlichen Raten von Ihren Leistungen einbehalten.
Haustiere in der Wohnung
Wenn Sie einen Hund oder eine Katze in Ihrer privaten Wohnung halten möchten, müssen Sie vorab das schriftliche Einverständnis des Vermieters einholen. Die Haltung von Kleintieren (wie Hamstern oder Vögeln) ist in der Regel ohne Erlaubnis gestattet, solange es nicht zu viele Tiere sind.
Tipps für die Wohnungssuche
Wohnungsangebote finden Sie in Zeitungen, direkt bei Wohnungsbaugesellschaften oder im Internet auf diesen großen Webseiten:
Viele Angebote gibt es auch in Sozialen Medien wie Facebook oder Instagram. Sie können dort auch selbst einen Text schreiben und zeigen, dass Sie eine Wohnung suchen (ein Gesuch). Schreiben Sie den Text in gutem Deutsch. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie eine Person, die sehr gut Deutsch spricht, um Hilfe.
Wie antworte ich auf eine Anzeige? Sie können den Vermieter anrufen, eine E-Mail schreiben oder das Online-Formular nutzen. Ihre Chancen steigen stark, wenn Sie eine Bewerbungsmappe vorbereiten (mit Lebenslauf, Kopie vom Ausweis und Papieren vom Amt). Sie können diese Mappe zum Besichtigungstermin mitbringen. Wenn Sie noch in einer städtischen Unterkunft wohnen, hilft Ihnen Ihr Sozialbetreuer oder Ihre Sozialbetreuerin beim Erstellen dieser Mappe.
Unterstützung nach dem Umzug: Die Quartiersbüros
Sobald Sie in Ihre eigene private Wohnung umgezogen sind und den Mietvertrag unterschrieben haben, endet die offizielle Zuständigkeit der Sozialbetreuung der EWIBO GmbH.
Sie werden jedoch weiterhin nicht allein gelassen! In den verschiedenen Stadtteilen von Bocholt gibt es sogenannte Quartiersbüros. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind für Sie da, unterstützen Sie bei Fragen zur Nachbarschaft, helfen beim Verstehen von Briefen und fördern das soziale Miteinander im Stadtteil. Ihr Sozialbetreuer teilt Ihnen vor dem Umzug mit, welches Quartiersbüro für Ihre neue Adresse zuständig ist.
Regeln und Pflichten bei einem Umzug
Es wird zwischen zwei Arten von Umzügen unterschieden, für die jeweils wichtige gesetzliche Regeln gelten:
Umzug in eine andere städtische Unterkunft
Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass die Stadt Bocholt Sie in eine andere Gemeinschaftsunterkunft verlegt. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung von der Stadt oder Ihrer Sozialbetreuung.
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Wichtige Pflicht danach: Sie müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug persönlich zum Bürgerbüro im Rathaus gehen, um Ihre neue Adresse offiziell in Ihre Ausweispapiere eintragen zu lassen (gesetzliche Meldepflicht).
Umzug in eine eigene private Wohnung
Wenn Sie selbst eine Wohnung gefunden haben, informieren Sie bitte umgehend Ihre Sozialbetreuung, damit die nächsten administrativen Schritte eingeleitet werden können. Wenn Sie finanzielle Hilfen beziehen, gilt auch hier: Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn das Amt die Kosten schriftlich genehmigt hat.
Checkliste für den Umzugstag:
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Gründlich reinigen: Hinterlassen Sie Ihr altes Zimmer in der städtischen Unterkunft komplett sauber und ordentlich.
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Wohnungsabnahme: Ein Mitarbeiter der EWIBO kontrolliert das Zimmer gemeinsam mit Ihnen auf eventuelle Schäden und protokolliert die Übergabe (Abnahme).
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Schlüsselrückgabe: Geben Sie alle erhaltenen Schlüssel der alten Unterkunft vollständig ab.
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Ummeldung im Rathaus: Suchen Sie innerhalb von zwei Wochen das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) im Rathaus auf, um Ihren neuen Wohnsitz offiziell anzumelden. Bringen Sie dazu die vom Vermieter unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (Vermieter-Bescheinigung) mit.
Wichtig - Teilen Sie Ihre neue Adresse aktiv mit! Nach Ihrem Auszug leitet die Sozialbetreuung Ihre Post maximal für einen Zeitraum von 4 Wochen an Ihre neue private Adresse weiter. Danach werden Briefe mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" an die Absender zurückgeschickt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, allen wichtigen Stellen Ihre neue Adresse sofort selbstständig mitzuteilen:
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Behörden und Ämter: Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt), Jobcenter, Fachbereich Soziales (Sozialamt), Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, Finanzamt, Familienkasse (Kindergeld) und ggf. das Straßenverkehrsamt (falls Sie ein Auto besitzen).
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Für Ihr Asylverfahren: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Senden Sie die Adressänderung per Post an: BAMF, Alleestr. 165, 44793 Bochum oder per E-Mail an: service(at)bamf.bund(dot)de.
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Kinder und Familie: Schulen, Kindergärten und Sportvereine Ihrer Kinder.
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Arbeit: Ihr Arbeitgeber (Personalabteilung).
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Alltag und Verträge: Ihre Krankenkasse, Ihre Bank oder Sparkasse, behandelnde Haus- und Fachärzte, Versicherungen, Mobilfunk- und Internetanbieter sowie der Rundfunkbeitrag (GEZ).
Ummeldung und neue Verträge (Detailanleitung)
Der Umzug in eine private Wohnung erfordert die eigenständige Regelung von Verträgen. Da Begriffe im deutschen Meldewesen oft komplex sind, finden Sie hier die wichtigsten Schritte klar zusammengefasst:
1. Schritt: Das Bürgerbüro und die Vermieter-Bescheinigung
Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem tatsächlichen Einzug im Bürgerbüro ummelden. Hierfür benötigen Sie zwingend die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Dies ist ein offizielles Dokument, das von Ihrem neuen Vermieter unterschrieben werden muss. Es bestätigt der Meldebehörde, dass Sie tatsächlich unter dieser Adresse eingezogen sind. Ohne dieses Dokument kann das Bürgerbüro Ihre neue Adresse nicht im System registrieren. Vereinbaren Sie für den Besuch im Bürgerbüro am besten vorab online einen Termin.
2. Schritt: Namensschild am Briefkasten
Bringen Sie direkt am Tag des Einzugs ein gut lesbares Schild mit Ihrem Nachnamen an Ihrem neuen Briefkasten und an der Klingel an. In Deutschland stellen Postboten Briefe nur zu, wenn der Name auf dem Briefkasten exakt mit der Adresse auf dem Umschlag übereinstimmt. Fehlt Ihr Name, geht wichtige Post von Ämtern, Gerichten oder Krankenkassen sofort an den Absender zurück, was erhebliche rechtliche Nachteile für Sie haben kann.
3. Schritt: Eigenständige Anmeldung von Strom und Gas
In Deutschland sind die Kosten für den persönlichen Stromverbrauch und oft auch für das Gas (Heizung/Warmwasser) meistens nicht in den Nebenkosten der Miete enthalten. Das bedeutet, dass Sie sich direkt nach dem Einzug selbstständig bei einem Energieversorger (z. B. bei den Stadtwerken Bocholt oder einem anderen Anbieter) anmelden müssen.
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Ermitteln Sie am Tag der Schlüsselübergabe gemeinsam mit dem Vermieter die aktuellen Zählerstände für Strom und Gas und notieren Sie sich die Zählernummern.
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Mit diesen Daten schließen Sie einen eigenen Liefervertrag ab. Sie zahlen dann monatlich einen festen Abschlag an das Energieunternehmen. Am Jahresende wird genau abgerechnet: Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie Geld zurück; haben Sie mehr verbraucht, müssen Sie den Differenzbetrag nachzahlen.
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Tipp: Vergleichen Sie die Energiepreise und Vertragslaufzeiten im Internet, um Kosten zu sparen.

Schäden in der Unterkunft
Ist in Ihrer Wohnung etwas kaputtgegangen? Bitte halten Sie sich an diese Regeln:
Normale Schäden (während der Bürozeiten): Melden Sie den Schaden bitte bei der Sozialbetreuung (Sozialbetreuung). Das können Sie von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr tun.
Wichtig: Machen Sie bitte ein Foto von dem Schaden. Senden Sie das Foto zusammen mit Ihrer Nachricht an die Sozialbetreuung.
Was können Sie selbst tun? Kleine Dinge können und müssen Sie selbst reparieren oder reinigen. Zum Beispiel: Eine kaputte Glühbirne gegen eine neue tauschen oder den Filter (Flusensieb) der Waschmaschine saubermachen.
Wer macht größere Reparaturen? Für alle anderen Reparaturen sind die Hausmeister oder Firmen zuständig, die von der EWIBO GmbH geschickt werden. Bezahlen Sie keine fremden Firmen selbst!
Notfälle außerhalb der Bürozeiten (Nachts und am Wochenende): Rufen Sie bei einem echten Notfall (zum Beispiel einem großen Wasserrohrbruch oder Heizungsausfall im Winter) das Notfall-Telefon der Hausmeister an: 0152/32175081
Energiesparen: Heizen und Lüften
Durch ein verantwortungsvolles Heiz- und Lüftungsverhalten schonen Sie die Umwelt und sparen viel Geld bei den Nebenkosten. Die Verbraucherzentrale stellt zu diesem Thema ausführliche Informationsbroschüren in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Richtig Heizen
Die optimale Raumtemperatur: Versuchen Sie, die Wohnräume konstant auf einer Temperatur zwischen 19 und 21 Grad Celsius zu halten. Im Schlafzimmer oder in der Küche reichen meist 16 bis 18 Grad aus, um angenehm zu leben.
Heizkörper nicht zustellen: Stellen Sie keine großen Möbelstücke (wie Sofas oder Schränke) direkt vor die Heizkörper und hängen Sie keine langen, schweren Vorhänge darüber. Die warme Luft muss frei in den Raum strömen können, da die Heizung sonst viel mehr Energie benötigt.
Heizung bei Abwesenheit regulieren: Wenn Sie die Wohnung für mehrere Stunden oder Tage verlassen, drehen Sie die Thermostate auf eine niedrigere Stufe (z. B. Stufe 1 oder 2) herunter. Schalten Sie die Heizung im Winter niemals komplett aus! Wenn Räume vollständig auskühlen, wird extrem viel Energie benötigt, um sie wieder zu erwärmen. Zudem besteht bei starkem Frost die Gefahr, dass die Wasserrohre in den Wänden einfrieren und platzen.
Richtig Lüften
Fenster ganz öffnen: Öffnen Sie zwei- bis dreimal täglich die Fenster für jeweils etwa 10 Minuten vollständig (Stoßlüften). Am effektivsten ist das sogenannte Querlüften, bei dem gegenüberliegende Fenster gleichzeitig geöffnet werden, sodass ein schneller Luftaustausch stattfindet.
Dauerhaftes Kippen vermeiden: Es ist energetisch falsch, die Fenster im Winter dauerhaft in Kippstellung zu lassen. Dadurch findet kaum ein Luftaustausch statt, aber die Wände rund um das Fenster kühlen stark aus. Dies führt zu hohem Energieverlust und begünstigt die Bildung von Schimmelpilzen.
Lüften bei starkem Frost: Wenn die Außentemperaturen unter 0 Grad Celsius liegen, reicht ein intensives Stoßlüften von 5 Minuten vollkommen aus.
Wäsche waschen und trocknen
Wenn Sie Ihre Wäsche in der Wohnung oder im Zimmer auf einem Wäscheständer trocknen, müssen Sie besonders aufmerksam sein. Beim Trocknen verdunsten große Mengen Wasser in die Raumluft. Wenn diese feuchte Luft nicht abgeführt wird, schlägt sie sich an den kalten Außenwänden nieder und es entsteht gesundheitsschädlicher Schimmel. Lüften Sie während des Wäschetrocknens deutlich häufiger und intensiver! Achten Sie darauf, dass kein Wasser auf den Fußboden tropft, um Laminat- oder PVC-Böden nicht zu beschädigen.
Mülltrennung und Abfallentsorgung
In Deutschland sind alle Bürgerinnen und Bürger gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Abfall sorgfältig zu trennen. Die richtige Mülltrennung schützt die Umwelt und ermöglicht das Recycling (Wiederverwertung) von Rohstoffen.
Wichtig: Wenn Mülltonnen falsch befüllt sind (z. B. Plastik in der Papiertonne), weigert sich die Müllabfuhr, die Tonne zu leeren. Sie müssen den Müll dann mühsam von Hand nachtrennen.
Was gehört in welche Mülltonne?
Die blaue Tonne (Papier/Pappe): Für saubere Abfälle aus Papier.
- Ja: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Bücher, Schreibhefte, saubere Papiertüten und Kartons (bitte vor dem Einwurf flach falten, um Platz zu sparen).
- Nein: Verschmutztes Papier (z. B. benutzte Pizzakartons), Taschentücher, Windeln oder Plastikfolien.
Die braune Tonne (Biomüll / Kompost): Für alle organischen, biologisch abbaubaren Abfälle.
- Ja: Küchenabfälle (auch Reste von gekochtem Fleisch und Fisch), Obst- und Gemüseschalen, Kaffeesatz inklusive Filterpapier, Teebeutel, Schnittblumen und Gartenabfälle.
- Tipp: Wickeln Sie feuchte Küchenabfälle in etwas altes Zeitungspapier ein, um Gerüche und das Festfrieren im Winter zu verhindern. Nutzen Sie keine Plastiktüten für den Biomüll!
Die gelbe Tonne (Wertstoffe / Verpackungen): Für leere Verpackungen, die nicht aus Papier oder Glas sind.
- Ja: Plastikflaschen (ohne Pfand), Joghurtbecher, Kunststofffolien, Milch- und Saftkartons (Tetrapacks), Alufolie, Konservendosen und Metalldeckel.
- Tipp: Die Verpackungen müssen komplett löffelrein (leer) sein. Ein extra Spülen mit Wasser ist für das Recycling nicht notwendig.
Die schwarze Tonne (Restmüll): Für alle Abfälle, die nicht recycelt werden können und keine Schadstoffe enthalten.
- Ja: Windeln, Damenbinden, Tampons, gebrauchte Taschentücher, Staubsaugerbeutel, kaputtes Geschirr (Keramik/Porzellan), Tapetenreste, abgekühlte Asche und Zigarettenkippen.
Wann wird der Müll abgeholt?
Der Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt (ESB) holt die verschiedenen Tonnen an festen Wochentagen ab.
Bitte stellen Sie die entsprechende Mülltonne immer am Vorabend des Abholtermins gut sichtbar an den Straßenrand.
Stellen Sie die Tonne nach erfolgter Leerung am selben Tag wieder an ihren festen Platz auf dem Grundstück zurück.
Tipp - Die Abfall-App ESB: Wir empfehlen Ihnen dringend, die kostenlose App "Abfall-App ESB" auf Ihrem Smartphone zu installieren. Die App erinnert Sie automatisch per Nachricht an die Abholtermine für Ihre Straße und enthält ein umfassendes Müll-Lexikon (Abfall-ABC), in dem Sie jeden Begriff nachschlagen können.
Kontakt bei Fragen zum Müll: Telefon: 02871 / 953-3434 | E-Mail: info(at)esb.bocholt(dot)de
Wo entsorge ich Glas und alte Kleidung?
Altglas (Glascontainer): Leere Flaschen und Gläser (z. B. von Marmelade oder Säften) müssen nach Farben getrennt (Weißglas, Braunglas, Grünglas) in die großen öffentlichen Glascontainer eingeworfen werden, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Blaues oder rotes Glas gehört in den Container für Grünglas. Die Metalldeckel dürfen auf den Flaschen bleiben.
Altkleider & Schuhe (Kleidercontainer): Gut erhaltene, saubere Kleidung, Bettwäsche und Schuhe (bitte paarweise zusammenbinden) können Sie in die öffentlichen Altkleidercontainer einwerfen. Bitte verpacken Sie die Sachen vor dem Einwurf in feste, geschlossene Plastiktüten.
Was bringe ich zum Wertstoffhof?
Große Gegenstände, defekte Elektrogeräte und gefährliche Abfälle (Schadstoffe) dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Sie müssen zum zentralen Wertstoffhof gebracht werden.
Adresse: Wertstoffhof Bocholt, Schaffeldstraße 74, 46395 Bocholt
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr | Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr (Montags geschlossen).
Was wird hier angenommen? Ausrangierte Möbel, Matratzen, kaputte Fernseher, Kühlschränke, Computer, Batterien, Energiesparlampen, Altbaufarben, Lacke, Altmetall und Altholz. Die meisten haushaltsüblichen Mengen können kostenlos abgegeben werden, für einige Abfallarten (z. B. Bauschutt) fallen Gebühren an. Sie müssen den Transport zum Wertstoffhof selbst organisieren.
Wie funktioniert die Sperrmüllabfuhr?
Große Einrichtungsgegenstände aus dem Haushalt, die selbst nach einer Zerkleinerung nicht in die normale Restmülltonne passen (z. B. Schränke, Betten, Matratzen, Sofas, Tische oder große Koffer), werden als Sperrmüll bezeichnet. Jeder Haushalt in Bocholt kann zweimal pro Kalenderjahr eine kostenlose Abholung von Sperrmüll bestellen.
Der Termin muss vorab online beim ESB beantragt werden. Sie erhalten dann einen festen Abholtag mitgeteilt.
Stellen Sie den Sperrmüll erst am Vorabend des mitgeteilten Termins ordentlich auf den Gehweg vor Ihrem Haus.
Das ist KEIN Sperrmüll: Autoteile, Reifen, in Müllsäcke gefüllter normaler Hausmüll, Bauteile (wie Türen, Fenster, Zäune oder Waschbecken). Diese Gegenstände werden von der Müllabfuhr stehengelassen.
E-Mail bei Fragen zum Sperrmüll: sperrmuell(at)esb.bocholt(dot)de



