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Bildung und Erziehung von Kindern 

In Deutschland hat die frühzeitige Bildung und Erziehung von Kindern einen sehr hohen Stellenwert. Dies beginnt nicht erst mit der Schule, sondern bereits im Kleinkindalter. Zwei Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt:

Die Sprache: Kinder lernen im Austausch mit anderen früh und spielerisch die deutsche Sprache.

Das Sozialverhalten: Kinder lernen früh, wie man gut, tolerant und friedlich in einer Gemeinschaft mit anderen Kindern zusammenlebt.

Kindergarten (Kita) und Kindertagespflege

Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren können in Bocholt eine Kindertageseinrichtung (Kita / Kindergarten) besuchen oder von einer Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) betreut werden.

  • Betreuungszeiten: Sie bringen Ihr Kind morgens zur Betreuung und holen es mittags oder nachmittags wieder ab - je nachdem, wie viele Betreuungsstunden Sie gebucht haben. Bitte bringen Sie Ihr Kind immer pünktlich und halten Sie die Abholzeiten genau ein. Dies gibt Ihrem Kind und den Einrichtungen Verlässlichkeit.

  • So melden Sie Ihr Kind an: Wenn Sie einen Betreuungsplatz suchen, müssen Sie dies der Stadt Bocholt elektronisch oder schriftlich mitteilen. Dieses Formular nennt sich Bedarfsanzeige. Für die Vermittlung einer Kindertagespflege ist der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport zuständig. Für einen Kindergartenplatz müssen Sie Ihr Kind zusätzlich direkt bei den gewünschten Kindergärten anmelden.

  • Was kostet die Betreuung? Die Kosten für die Kinderbetreuung richten sich nach dem Einkommen der Eltern. Wichtig: Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld, Hilfe nach dem AsylbLG, Wohngeld oder den Kinderzuschlag), ist die Betreuung für Sie in der Regel kostenlos. Das Amt informiert Sie darüber automatisch, sobald Ihr Kind einen Platz erhält.

Brückenprojekte

In Bocholt gibt es an verschiedenen Standorten sogenannte Brückenprojekte. Dabei handelt es sich um spezielle Spiel- und Lerngruppen für Kinder im Vorschulalter, die bald eingeschult werden, aber noch keinen festen Platz in einem Kindergarten haben. Diese Angebote richten sich besonders an Familien mit Fluchtgeschichte, um den Übergang in die Schule zu erleichtern. Kosten für das dortige Mittagessen oder Ausflüge können oft über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erstattet werden.

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Schule und Schulpflicht

In Deutschland gilt die gesetzliche Schulpflicht. Das bedeutet: Alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren müssen eine Schule besuchen. Die Eltern sind gesetzlich dafür verantwortlich, dass ihre Kinder täglich am Unterricht teilnehmen. Der Besuch staatlicher Schulen ist kostenlos. Ein Schulabschluss ist das wichtigste Fundament für die berufliche Zukunft Ihres Kindes.

Was tun, wenn mein Kind krank ist? 

Wenn Ihr Kind krank ist, darf es nicht am Unterricht teilnehmen. Sie müssen die Schule am selben Morgen darüber informieren:

Rufen Sie vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat (Büro) der Schule an.

Nennen Sie den vollständigen Namen und die Schulklasse Ihres Kindes.

Teilen Sie der Schule mit, wie viele Tage Ihr Kind voraussichtlich krank zu Hause bleiben muss. Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (oder ein ärztliches Attest) für die Lehrer mit.

Wie lernt mein Kind Deutsch in der Schule? 

Ihr Kind wird in eine ganz normale Schulklasse (Regelklasse) integriert, um schnell Kontakte zu knüpfen. Zusätzlich erhält es intensiven, zielgerichteten Deutschunterricht in einer speziellen Fördergruppe.

Kosten für Schulmaterial und Ausflüge 

Der Unterricht selbst ist kostenlos. Es fallen jedoch Kosten für Schulbücher, Stifte, Hefte, das Mittagessen in der Schule oder für gemeinsame Klassenfahrten an. Wenn Sie finanzielle Hilfen vom Amt beziehen, können Sie eine Unterstützung für diese Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Wenn Sie staatliche Unterstützung erhalten, haben Ihre Kinder Anspruch auf zusätzliche finanzielle Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Welche Kosten übernimmt das BuT?

  • Das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kita oder Schule.
  • Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten.

  • Eine gezielte Nachhilfe (Lernförderung), falls Ihr Kind schlechte Noten hat und die Versetzung gefährdet ist.

  • Einen finanziellen Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (Geld für Schulranzen, Stifte, Hefte und Sportzeug), der zweimal im Jahr ausgezahlt wird.

  • Einen Zuschuss für Freizeitaktivitäten (Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben) von bis zu 15,00 Euro im Monat, zum Beispiel für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder für die Musikschule.

Wer kann die Hilfen aus dem BuT beantragen?

Sie haben Anspruch auf BuT-Leistungen für Ihr Kind, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)

  • Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII)

  • Kinderzuschlag

  • Wohngeld

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Wo stelle ich den Antrag? Den Antrag können Sie direkt beim Fachbereich Soziales der Stadt Bocholt einreichen.

Die Münsterlandkarte

Für einige dieser Leistungen (wie das Mittagessen, Ausflüge oder Vereinsbeiträge) erhalten Sie eine elektronische Plastikkarte: die Münsterlandkarte. Auf dieser Karte wird das Guthaben elektronisch bereitgestellt. Sie müssen die Karte lediglich in der Schule, der Kita oder beim Sportverein vorzeigen, damit die Kosten direkt von der Karte abgebucht werden können.