Arbeit und Qualifizierung
Auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland gibt es verschiedene Formen von Arbeit. Sie können eine Arbeit in Vollzeit oder in Teilzeit annehmen.
- Vollzeit: Bei einer Vollzeit-Stelle arbeiten Sie meistens zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche.
- Teilzeit: Bei einer Teilzeit-Stelle arbeiten Sie weniger Stunden pro Woche als in Vollzeit.
- Minijob: In einem Minijob dürfen Sie maximal 603 Euro im Monat verdienen. Der Vorteil ist: Sie müssen auf dieses Geld keine Steuern bezahlen. Ihr Lohn ist steuerfrei.
Zeitarbeit und Leiharbeit
Bei der Zeitarbeit unterschreiben Sie Ihren Arbeitsvertrag bei einer speziellen Zeitarbeitsfirma. Sie arbeiten jedoch nicht in dieser Firma selbst, sondern die Firma vermittelt Sie an andere Betriebe. Dort arbeiten Sie dann für eine bestimmte Zeit. Ihr Gehalt wird Ihnen immer direkt von der Zeitarbeitsfirma gezahlt.
Berufsausbildung in Deutschland
Ein anerkannter Berufsabschluss ist in Deutschland sehr wichtig, um langfristig eine gute Arbeit zu finden und ein stabiles Einkommen zu sichern. Es gibt zwei Arten von Ausbildungen:
Die duale Ausbildung: Hier erlernen Sie einen praktischen Beruf (z. B. Schreiner, Maurer, Bäcker, Verkäufer, Friseur oder Metallbauer).
- Dauer: 2 bis 3,5 Jahre.
- Ablauf: Sie arbeiten überwiegend in einem Betrieb (Praxis) und besuchen an ein oder zwei Tagen pro Woche die Berufsschule (Theorie).
- Vergütung: Sie erhalten jeden Monat ein Ausbildungsgehalt vom Betrieb. Reicht das Geld nicht aus, können Sie unter bestimmten Bedingungen finanzielle Hilfen vom Staat beantragen (z. B. Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG).
Die schulische Ausbildung: Diese Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt (z. B. für Berufe wie Erzieher, Kinderpfleger oder Sozialassistent).
- Dauer: 1 bis 3 Jahre.
- Ablauf: Der Unterricht findet überwiegend in der Schule statt, ergänzt durch Praktika in Betrieben.
- Vergütung: Während einer rein schulischen Ausbildung erhalten Sie meistens kein Gehalt. Unter bestimmten Bedingungen können Sie jedoch staatliche Unterstützung (wie BAföG) beantragen.
Studium an einer Hochschule oder Universität
Wenn Sie ein Fachabitur oder Abitur besitzen, können Sie in Deutschland an einer Hochschule oder Universität studieren.
Das erste grundlegende Studium ist das Bachelor-Studium. Es dauert meistens 6 bis 8 Semester (ca. 3 bis 4 Jahre).
Studieren erfordert ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenorganisation. Während des Studiums verdienen Sie in der Regel kein Geld, können aber unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Geflüchtete.
Studieren in Bocholt
In Bocholt gibt es einen modernen Hochschulcampus: die Westfälische Hochschule - Campus Bocholt. Hier können Sie Studiengänge aus den Bereichen Technik, Wirtschaft und Naturwissenschaften belegen. Ein Studium in Bocholt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn eine der folgenden Bedingungen auf Sie zutrifft:
- Sie besitzen in Ihrem Heimatland eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachabitur).
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Sie haben in Ihrem Heimatland bereits ein Studium begonnen.
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Sie haben in Ihrem Heimatland bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen.
Bei Fragen zu Ihren Zeugnissen oder zur Anerkennung Ihres ausländischen Studiums wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beratung beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit. Die Mitarbeiter unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten.
Weiterbildung und Qualifizierung
Auch wenn Sie bereits arbeiten, können Sie sich weiterbilden. Es gibt verschiedene Kurse und Schulungen:
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Umschulung: Sie erlernen einen komplett neuen Beruf.
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Fortbildung: Sie lernen neue Dinge für Ihren aktuellen Beruf.
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Sprachkurse: Sie verbessern gezielt Ihre Deutschkenntnisse für den Beruf.
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Computer-Kurse: Sie lernen den Umgang mit digitalen Medien und moderner Technologie (wie z. B. Künstlicher Intelligenz).
Die Kosten für solche berufsrelevanten Kurse werden oft vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen. Sprechen Sie dazu mit Ihrer zuständigen Vermittlungskraft beim Amt.
Wann dürfen Sie in Deutschland arbeiten?
Die ersten 3 Monate: Wenn Sie seit weniger als drei Monaten in Deutschland sind und einen Ankunftsnachweis, eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, dürfen Sie noch nicht arbeiten (Arbeitsverbot).
Ab dem 4. Monat: Ab dem vierten Monat hängt die Arbeitserlaubnis von Ihrem Aufenthaltsstatus ab:
- Mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung: Wenn Sie einen Job gefunden haben, müssen Sie zuerst einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Die Ausländerbehörde muss der Beschäftigung offiziell zustimmen. Diese Erlaubnis gilt dann genau für diesen einen Arbeitsplatz. Wenn Sie den Job wechseln, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Sie dürfen erst mit der Arbeit beginnen, wenn die offizielle Erlaubnis vorliegt!
- Mit Aufenthaltserlaubnis: Wenn in Ihren Ausweispapieren der Satz "Beschäftigung erlaubt" steht, dürfen Sie ohne zusätzlichen Antrag jede Arbeit annehmen.
Wichtig bei finanziellem Leistungsbezug: Wenn Sie noch finanzielle Unterstützung vom Fachbereich Soziales oder vom Jobcenter erhalten, müssen Sie die Aufnahme einer Arbeit vor dem ersten Arbeitstag dem Amt melden. Ihr Einkommen wird dann mit den Leistungen verrechnet.
Weitere Informationen zum Thema Arbeiten
Die Vorteile von Arbeit und Ausbildung
Eine reguläre Arbeit bietet Ihnen viele Vorteile:
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Finanzielle Sicherheit: Sie verdienen Ihr eigenes Geld, zahlen Beiträge in die Rentenversicherung für Ihr Alter und sind über Ihren Job krankenversichert.
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Soziale Kontakte: Sie lernen neue Menschen kennen, verbessern Ihr Deutsch und knüpfen Kontakte.
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Perspektive auf Bleiberecht: Eine feste Arbeit und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts sind sehr wichtig, wenn Sie später eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) oder die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten.
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Wohnungssuche: Vermieter vermieten Wohnungen viel eher an Personen, die ein eigenes, festes Einkommen nachweisen können.
Jobcenter und Agentur für Arbeit
Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit suchen, sind die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Ihre wichtigsten Anlaufstellen. Beide Behörden unterstützen Sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und beraten Sie auch bei Themen wie Kinderbetreuung, Gesundheit oder Qualifizierung.
Wichtig für den Erfolg: Nehmen Sie jeden Termin bei diesen Behörden unbedingt pünktlich wahr. Seien Sie in den Gesprächen offen und ehrlich bezüglich Ihrer Fähigkeiten und Ziele, damit man Ihnen bestmöglich helfen kann.
Wer ist für Sie zuständig?
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Die Agentur für Arbeit: Zuständig, solange das Bundesamt (BAMF) noch nicht über Ihren Asylantrag entschieden hat oder wenn Sie eine Duldung besitzen.
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Das Jobcenter: Zuständig, sobald Sie offiziell als Flüchtling anerkannt sind, Ihr Asylverfahren also positiv abgeschlossen ist und Sie Anspruch auf Bürgergeld haben.
Wichtige Adressen der Arbeitsvermittlung
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Agentur für Arbeit - Geschäftsstelle Bocholt Hindenburgstraße 10, 46395 Bocholt | Telefon: 0800 / 4 5555 00
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Jobcenter Bocholt Berliner Platz 2, 46395 Bocholt | Telefon: 02871 / 953-2200
Sicherung des Lebensunterhalts ohne Arbeit
Während des Asylverfahrens
Solange das Bundesamt (BAMF) noch nicht über Ihren Asylantrag entschieden hat oder wenn Sie eine Duldung besitzen, erhalten Sie finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für die Auszahlung ist der Fachbereich Soziales der Stadt Bocholt zuständig.
Nach der Anerkennung als Flüchtling
Sobald Sie den positiven Bescheid (Anerkennung) vom BAMF erhalten haben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Asylbewerberleistungen, sondern auf das sogenannte Bürgergeld. Wenn Sie in einer städtischen Unterkunft wohnen, beachten Sie bitte folgende Schritte:
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Zeigen Sie den schriftlichen Bescheid des BAMF sofort Ihrer Sozialbetreuung.
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Sprechen Sie zeitnah mit der Ausländerbehörde.
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Ihre Sozialbetreuung vereinbart für Sie einen Termin beim Fachbereich Soziales zur Beendigung der dortigen Leistungen.
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Beim Termin im Amt oder im Jobcenter wird Ihnen genau erklärt, wie Sie den neuen Antrag auf Bürgergeld ausfüllen müssen. Ihre Sozialbetreuung unterstützt Sie bei Bedarf dabei.
Dolmetscher-Service für Termine: Wenn Sie für Ihren Termin beim Jobcenter eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie dies Ihrem Sachbearbeiter bitte unbedingt frühzeitig vor dem Termin mit. Das Jobcenter kann dann einen Übersetzer für das Gespräch bestellen.
Tipp: Der Kreis Borken hat ein kurzes Informationsvideo über den Ablauf im Jobcenter erstellt. Dieses Video ist auf Deutsch und Arabisch verfügbar.
Anerkennung von Schul- und Berufsabschüssen
Wenn Sie in Ihrem Heimatland einen Schulabschluss, einen Berufsabschluss oder ein Studium erfolgreich absolviert haben, können Sie prüfen lassen, ob dieser Abschluss in Deutschland offiziell anerkannt wird.
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Bitte fragen Sie Ihre Ansprechperson beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit. Diese kann den Kontakt zu einer spezialisierten Anerkennungsberatung herstellen.
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Fragen Sie bereits bei der Terminvereinbarung direkt nach, welche Dokumente und Zeugnisse Sie zum Gespräch mitbringen müssen.
Wichtig zu den Übersetzungskosten: Oft müssen Zeugnisse zuerst von staatlich anerkannten Übersetzern in die deutsche Sprache übersetzt werden. Das kostet Geld. Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit können diese Kosten unter bestimmten Bedingungen übernehmen.
Sprechen Sie immer zuerst mit Ihrem Sachbearbeiter beim Amt, BEVOR Sie Übersetzungen in Auftrag geben oder Geld bezahlen. Bereits bezahlte Kosten können nachträglich meistens nicht mehr erstattet werden.


