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Jugendgerichtshilfe

Für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende (14 - 20 Jahre) ist das Jugendgericht zuständig.

Die Jugendgerichtshilfe ist vom Gesetz verpflichtet, jedem straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden ein Beratungsangebot zu machen. Ihre Aufgabe ist es, sich mit dem Beschuldigten zusammenzusetzen und in den Gesprächen herauszufinden, wie es zu der Tat kommen konnte. Dazu ist es nötig, auch seine Familie, seine Freunde, seine schulische oder berufliche Situation kennenzulernen und zu beurteilen.

Gleichzeitig kann die Jugendgerichtshilfe die Eltern bei Erziehungsproblemen beraten.

Die Jugendgerichtshilfe ist eine unabhängige Stelle, die die Aufgabe hat, auch komplizierte Probleme zu erkennen und zu erklären. Die Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer erklären dem Betroffenen und seiner Familie auch den Ablauf einer möglichen Gerichtsverhandlung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an der Hauptverhandlung teil und schlagen dem Gericht vor, welche Maßnahme am geeignetsten erscheint, dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden künftig ein straffreies Leben zu ermöglichen. Sie übernehmen auch die Initiierung und Kontrolle der durch das Jugendgericht verhängten Maßnahmen. Die Jugendgerichtshelfer sind vor, während und auch nach der Jugendgerichtsverhandlung Gesprächspartner für den Jugendlichen und seine Familie. Sie helfen weiter bei Schwierigkeiten, die sich durch die gesamte Angelegenheit beim Arbeitgeber und in der Schule ergeben. Wenn es zur Verbüßung eines Jugendarrestes oder einer Jugendstrafe kommt, dann helfen sie dem Jugendlichen bei der Wiedereingliederung in die Schule, den Beruf und die Familie.

Zusätzlich zu den Öffnungszeiten bietet das Team der Jugendgerichtshilfe offene Sprechstunden an:

  • Jugendtreff Café Karton (donnerstags)
  • Jugendtreff "Leo" (dienstags)