Bestattungsmöglichkeiten
Übersicht: Grabarten auf dem Bocholter Friedhof
Das Grab eines lieben Menschen ist für viele Trauernde ein Ort der Besinnung und Erinnerung. Dementsprechend sollte auch die Entscheidung für eine bestimmte Grabart mit Bedacht getroffen werden. Neben den Wünschen der verstorbenen Person sind etwa die Gestaltungsmöglichkeiten und der Pflegeaufwand für viele Hinterbliebene wichtige Aspekte.
Auf dem Bocholter Friedhof stehen Ihnen diverse Bestattungsmöglichkeiten für sowohl Sarg- als auch Urnenbestattungen zur Auswahl. Neben der Möglichkeit, ein Grab selbst zu gestalten und zu pflegen, bietet die Friedhofsverwaltung attraktive pflegefreie Gräber. Selbstverständlich können Sie auch Friedhofsgärtnereien mit der Gestaltung und Pflege eines Grabes beauftragen.
Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die verschiedenen Grabarten vor. Darüber hinaus sind Sie herzlich eingeladen, sich vor Ort ein Bild von den vielfältigen Bestattungsmöglichkeiten zu machen. Die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung beraten Sie auch gern persönlich.
Die im Folgenden genannten Gebühren dienen der Illustration. Es gelten die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung der Stadt Bocholt, die Sie im Ortsrecht finden.
Individuell gestaltbare Gräber
Wahlgräber
Wahlgräber bieten die meisten Gestaltungsmöglichkeiten bei Bepflanzung und Auswahl eines Grabsteins. Sie können aus verschieden Lagen auf dem Friedhof wählen. Die Gestaltung und Pflege wird von Ihnen oder einer beauftragten Friedhofsgärtnerei durchgeführt.
| Kosten | ||
|---|---|---|
| Wahlgrab zu Sargbestattung | 1.422 bis 1.591 Euro (abhängig von der Lage) | |
| Urnenwahlgrab | 985 Euro | |
Reihengräber
Reihengräber sind Grabstellen, die auf einem Grabfeld der Reihe nach belegt werden. Bei der Gestaltung stehen Ihnen alle Möglichkeiten im Rahmen der Friedhofsordnung offen. Die Auswahl der Grabstelle und eine Verlängerung des Nutzungsrechtes sind nicht möglich.
| Kosten | ||
|---|---|---|
| Gebühr je Grabstelle (Nutzungsrecht 25 Jahre) | 1.049 Euro | |
Pflegefreie Grabarten
Gräber im Ruhegarten
Den ganzen Sommer lang blüht es im Ruhegarten. Bienenfreundliche Blumen und Stauden schaffen ein attraktives Bild, das zum Verweilen einlädt. Im Ruhegarten sind sowohl Sarg- als auch Urnenbestattungen möglich.
Jede Grabstätte für Sargbestattungen hat einen eigenen Grabstein und eine Ablagefläche für Grabschmuck.
Die Grabstätten für Urnenbestattungen erhalten eine gemeinschaftliche Ablagefläche für Grabschmuck. Die Namensnennung erfolgt mittels einer Bronzeplatte, die auf der Beeteinfassung angebracht wird. Die Anlagen werden dauerhaft von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
| Kosten | ||
|---|---|---|
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Sargbestattung im Ruhegarten Gebühr je Grabstelle |
6.001 Euro | |
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Urnenbestattung im Ruhegarten Gebühr je Grabstelle |
2.204 Euro | |
Urnengräber im Rosengarten
Die einzelnen Grabstellen befinden sich um attraktiv gestaltete Rosenbeete und werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und dauerhaft unterhalten.
Die Namensnennung erfolgt mittels Bronzeplatten auf Natursteinstelen oder -bändern. Der Rosengarten bietet nur die Möglichkeit der Urnenbestattung. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
| Kosten | ||
|---|---|---|
| Gebühr je Grabstelle (inkl. Bronzeplatte, Graberstellung und Grabpflege für 20 Jahre) |
2.204 Euro | |
Urnengräber im Bestattungshain
Der Bestattungshain bietet die Möglichkeit einer Bestattung im Schutz der Bäume. Die einzelnen Grabstätten werden nicht gekennzeichnet, die Namensnennung der Verstorbenen erfolgt durch Bronzeplatten auf Stelen aus Wassersandstein.
Grabschmuck kann auf den Platzflächen um die Stelen abgelegt werden. Diese Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung einheitlich bepflanzt und dauerhaft unterhalten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
| Kosten | ||
|---|---|---|
| Gebühr je Grabstelle (inkl. Bronzeplatte, Graberstellung und Grabpflege für 20 Jahre) |
2.041 Euro | |
Pflegefreie Wahlgräber
Grabschmuck kann auf einem Ablagestein abgelegt werden.
Pflegefreie Wahlgräber unterscheiden sich von Rasengräbern durch die aufwendige Gestaltung. Jede Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung ansprechend bepflanzt und mit einem einheitlichen Grabmal und einem Ablagestein für Grabschmuck ausgestattet.
Die Gräber werden nur auf ausgewiesenen Flächen angeboten. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
| Kosten | ||
|---|---|---|
| Gebühr je Grabstelle (inkl. Grabstein, Graberstellung und Grabpflege für 25 Jahre) |
4.444 Euro | |
Rasengräber
Beim Rasengrab sind Sarg- und Urnenbestattungen möglich.
Rasengräber werden durch die Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und dauerhaft unterhalten. Die Namensnennung erfolgt auf einer Grabplatte, die innerhalb von drei Monaten nach der Bestattung ebenerdig eingelassen werden muss.
Das Abstellen von Blumenschmuck und Gegenständen ist nicht gestattet. Rasengräber eignen sich gleichermaßen für Sarg- und Urnenbestattungen.
| Kosten | ||
|---|---|---|
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Rasenwahlgrab |
2.856 Euro | |
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Rasenreihengrab |
2.166 Euro | |
Reihengräber für anonyme Bestattungen
Die Grabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung angelegt und dauerhaft unterhalten. Es erfolgt keine Namensnennung auf dem Grab. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
| Kosten | ||
|---|---|---|
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Sargbestattung |
1.793 Euro | |
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Urnenbestattung |
1.114 Euro | |













