Jugendamtselternbeirat
Der Jugendamtselternbeirat - abgekürzt: JAEB - ist die Interessenvertretung aller Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen (Kitas) oder in der Kindertagespflege in Bocholt betreut werden. Bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres wird in jeder Kita ein Elternbeirat gewählt. Aus diesem Elternbeirat wird je Kita ein/e Delegierte/r sowie eine Stellvertretung für den JAEB gewählt. Auch die Wahl der Elternvertretung der Kindertagespflege findet in diesem Zeitraum statt. In der Versammlung der Elternbeiräte wird bis zum 10. November eines jeden Jahres der Jugendamtselternbeirat gewählt.
Der JAEB wählt in seiner konstituierenden Sitzung wiederum eine/n Delegierte/n sowie eine Stellvertretung für den Landeselternbeirat NRW. In der Vollversammlung der JAEB NRW wählen diese aus ihren Reihen den Landeselternbeirat NRW. Auch auf Bundesebene gibt es einen Zusammenschluss von delegierten Elternvertretungen aus den Bundesländern, die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (kurz BEVKi). Diese ist eigeninitiativ 2014 entstanden. Seit Juni 2021 ist sie ausdrücklich in § 83 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) genannt.
Der JAEB ist keine Elterninitiative, sondern ein unabhängiges gesetzliches Gremium. Der Jugendamtselternbeirat arbeitet unabhängig und ehrenamtlich. Gesetzlich legitimiert ist der Jugendamtselternbeirat in § 11 KiBiz (Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen). Demnach ist dem JAEB vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Da der JAEB als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss (JHA) im Jugendamtsbezirk angehört, werden auch politisch die Interessen der Elternschaft vertreten.

