Geburtszeit
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Die Geburt Ihres Kindes ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im dort geführten Geburtenregister werden der Tag, die Stunde und Minute der Geburt beurkundet.
In der Geburtsurkunde wird nur der Tag der Geburt angegeben. Bei Bedarf können Sie aber beim Standesamt eine Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen.
Die Geburt Ihres Kindes ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im dort geführten Geburtenregister werden der Tag, die Stunde und Minute der Geburt beurkundet.
In der Geburtsurkunde wird nur der Tag der Geburt angegeben. Bei Bedarf können Sie aber beim Standesamt eine Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen.
Kurztext
- Geburtszeit
- jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden
- im Geburtenregister werden Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet
- zuständig: Standesamt
- Geburtszeit
- jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden
- im Geburtenregister werden Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet
- zuständig: Standesamt
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fristen
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11. November 2021