Sanierungssatzung Beschluss
Quelle: Zuständigkeitsfinder Bocholt
Bei der Vorbereitung der Sanierung (Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung nach §141 BauGB) und der Durchführung der Sanierung (Aufstellung der Sanierungssatzung, Umsetzung einzelner Maßnahmen) wird über Rechte und Pflichten informiert und es besteht die Möglichkeit sich zu vorgegebenen Verfahrensschritten zur Planung zu äußern.
Die Beteiligung zielt darauf,
- die Interessen der Sanierungsbetroffenen zu ermitteln,
- die beabsichtigten gemeindlichen Planungen und Maßnahmen mit diesen zu erörtern und
- die Sanierungsbetroffenen zur Mitwirkung an der Sanierung zu anzuregen.
Die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme ist ein langjähriger Prozess. Die Beteiligung der Sanierungsbetroffenen erfolgt dabei kontinuierlich. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beteiligung der Betroffenen bei der Vorbereitung der Sanierung im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung sowie bei der Aufstellung der Sanierungssatzung.
Bei der Vorbereitung der Sanierung (Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung nach §141 BauGB) und der Durchführung der Sanierung (Aufstellung der Sanierungssatzung, Umsetzung einzelner Maßnahmen) wird über Rechte und Pflichten informiert und es besteht die Möglichkeit sich zu vorgegebenen Verfahrensschritten zur Planung zu äußern.
Die Beteiligung zielt darauf,
- die Interessen der Sanierungsbetroffenen zu ermitteln,
- die beabsichtigten gemeindlichen Planungen und Maßnahmen mit diesen zu erörtern und
- die Sanierungsbetroffenen zur Mitwirkung an der Sanierung zu anzuregen.
Die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme ist ein langjähriger Prozess. Die Beteiligung der Sanierungsbetroffenen erfolgt dabei kontinuierlich. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beteiligung der Betroffenen bei der Vorbereitung der Sanierung im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung sowie bei der Aufstellung der Sanierungssatzung.
Kurztext
- Sanierungssatzung Beschluss
- Erörterung der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen durch die Gemeinde
- Beratung durch die Gemeinde
- Feststellung der Mitwirkungsbereitschaft
- Beteiligung kann während der gesamten Durchführung der Sanierung formlos erfolgen
- zuständig: planende Gemeinde
- Sanierungssatzung Beschluss
- Erörterung der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen durch die Gemeinde
- Beratung durch die Gemeinde
- Feststellung der Mitwirkungsbereitschaft
- Beteiligung kann während der gesamten Durchführung der Sanierung formlos erfolgen
- zuständig: planende Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Abhängig von der jeweiligen Kommune
- Abhängig von der jeweiligen Kommune
Voraussetzungen
keine
keine
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Formulare vorhanden: Nein (abhängig von Angebot der planenden Gemeinde)
- Schriftform erforderlich: Nein (wird jedoch empfohlen)
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Weiterführende Informationen
Verfahrensablauf
Modellhaftes Regelverfahren zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung:
- Förmlicher Beschluss zur Erstellung der Vorbereitenden Untersuchung und Festlegung des Untersuchungsgebiets
- Durchführung der Untersuchung
- Erörterung der Sanierungsziele und -maßnahmen mit den Betroffenen und Träger öffentlicher Belange (TÖB)
- Abschluss der Sanierung, wenn alle erforderlichen Beurteilungsgrundlagen vorliegen
Modellhaftes Regelverfahren zur Erstellung der Sanierungssatzung:
- Beschluss zur Erarbeitung
- Erarbeitung der Satzung
- Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange oder formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit oder öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Bekanntmachung
Modellhaftes Regelverfahren zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung:
- Förmlicher Beschluss zur Erstellung der Vorbereitenden Untersuchung und Festlegung des Untersuchungsgebiets
- Durchführung der Untersuchung
- Erörterung der Sanierungsziele und -maßnahmen mit den Betroffenen und Träger öffentlicher Belange (TÖB)
- Abschluss der Sanierung, wenn alle erforderlichen Beurteilungsgrundlagen vorliegen
Modellhaftes Regelverfahren zur Erstellung der Sanierungssatzung:
- Beschluss zur Erarbeitung
- Erarbeitung der Satzung
- Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange oder formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit oder öffentliche Auslegung
- Prüfung der Stellungnahmen
- Abwägung, Beschluss
- Bekanntmachung
Kosten (Gebühren, Auslagen etc.)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20. August 2024