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Leistungen

Ordnungsamt

Zuständig: Stadt Bocholt

Das klassische Ordnungsamt ist in Bocholt der Fachbereich Öffentliche Ordnung. Hier werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach den Vorschriften des Ordnungsbehörden- und Polizeigesetzes getroffen. Ziel ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.

Kurztext

Auf der Grundlage des § 27 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) können die Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Verordnungen erlassen. Ordnungsbehördliche Verordnungen enthalten abstrakt-generelle Regelungen, d.h. sie gelten für eine unbestimmte Vielzahl von Gefahrensituationen (abstrakte Geltung) und eine unbestimmte Anzahl von Personen (generelle Geltung).

Grundsätzlich kann jede Stadt nach ihren örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen selbst darüber entscheiden, welche Regelungen sie für ihr Stadtgebiet als sinnvoll und notwendig erachtet. Ordnungsbehördliche Verordnungen werden durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Weiterführende Informationen

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung handelt auf Basis verschiedener Rechtsnormen. Mehr erfahren unter Ortsrecht der Stadt Bocholt (Punkt 3).